Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1931-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1931
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19310822
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193108226
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19310822
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1931
- Monat1931-08
- Tag1931-08-22
- Monat1931-08
- Jahr1931
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 194, 22, August 1831, Rsdaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Menzel und ähnlichen seltenen Genies gemacht worden sind. Aber die Wahrheit ist, daß die Käufer der meisten Werke leben der Künstler beim Weiterverkauf nicht Geld gewinnen, sondern Geld verlieren; und es erscheint uns höchst unbillig, wenn die Künstler zwar am Gewinn profitieren wollen, nicht aber den Verlust mittragen. Man darf sich nicht blenden lassen durch die paar berühmten Beispiele, Wir finden außerdem, daß es ab schreckend aus den Kauf von Kunstwerken wirkt, wenn man schon im voraus weiß, daß man beim Weiterverkauf Abgaben zu zahlen hat und das Verkaufsgefchäft in seinen Einzelheiten melden und offenlegen muß. Dazu kommt, daß die Steigerung des Preises eines Kunstwerkes häufig gar nicht von dem Wert des Kunstwer kes abhängt, sondern von der Propaganda und dem Einfluß des Verkäufers, Wie gesagt, im »Grünen Verein» ist der Antrag der Künstler auf Einführung des vroit äs suite abgelehnt worden. Nun komme ich zum Schluß auf die umstrittenste aller Fra gen, auf die Dauer der Schutzfrist, die, wie ja allbekannt, in Deutschland bis 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers läuft. Diese 30jährige Schutzfrist ist ein historisches Faktum, Schon vor hundert Jahren hat der Börsenverein der Deutschen Buch händler die erste Anregung gegeben, eine feste Schutzfrist ein zuführen und sie auf 30 Jahre zu bemessen. Nach mehrfachen Zwischengesetzen trat am 9, November 1807 die dreißigjährige Schutzfrist für alle deutschen Bundesstaaten einheitlich in Kraft, und die Werke aller Autoren, die damals mehr als 30 Jahre tot waren, vor allem die Werke Goethes, Schillers und anderer großer Klassiker wurden an diesem Tage Gemeingut des deut schen Volkes, Gemeingut aller deutschen Verleger, Gleichzeitig, am 14, Juli 1866, nahm Frankreich eine 50jährige Schutzfrist an, der dann auch andere europäische Länder folgten. So besteht also seit mehr als 60 Jahren diese Differenz der Schutzfristen friedlich nebeneinander, und man kann nicht sagen, daß aus dieser Differenz eine ernsthafte Gefährdung in der Praxis des Austauschs der geistigen Güter wirklich entstanden wäre, Einzelfälle beweisen dafür nichts. Es wird auch niemand bestreiten können, daß es der deut schen Volksbildung außerordentlich zugute gekommen ist, wenn sie den Schatz der Werke von Ewigkeitswert nicht später als 30 Jahre nach dem Tode ihrer Schöpfer als Gemeingut empfan gen hat. Und es wird auch niemand leugnen können, daß der Verlagsbuchhandcl im ganzen gesehen aus frei gewordenen Wer ken einen größeren und länger dauernden Nutzen und einen stärkeren Ansporn zu neuen Unternehmungen gezogen hat als aus geschützten. Dies find auch die Gründe, warum >in Deutsch land gegen eine Verlängerung der Schutzfrist sich eine Fülle gewichtiger Stimmen erhoben hat, warum der Börsenverein sich traditionell für die Erhaltung der 30jährigen Schutzfrist einge setzt hat, Betonen wir somit die Segnungen der 30jährigen Schutz frist, so darf aber andrerseits auch nicht verkannt werden, daß die Bewirtschaftung geistiger Güter sich heute aus äußeren tech nischen wie aus inneren seelischen Gründen anders darstellt und anders betrachtet werden muß als in früheren Zeiten und daß also für manche Sparten des Verlages und ihre Träger, beson ders auf dem Gebiete der Musik, der Wunsch nach Verlängerung der Schutzfrist durchaus begründet ist. Die deutsche Regierung hatte im vorigen Jahre die Ab sicht bekundet, diesen Konflikt dadurch zu lösen, daß sie ähnlich wie es ja die englische Regierung schon durch ihr Gesetz von 1911 getan hat, an die feste 30jährige Schutzfrist ein Mjähriges Do mains public xa;-Lllt anhängt, also eine Zwangslizenz, die jedem Verleger 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers gestattet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn er den Erben eine Abgabe zahlt. Gegen diesen als Versöhnung der widerstreitenden Interessen wohlgemeinten Plan der deutschen Regierung hat sich der Börsen verein einmütig mit aller Bestimmtheit erklärt. Kein Verleger will die mit unendlichen Umständen, Schwierigkeiten der Erben ermittlung und unlohnenden Abrechnungen versehene Zwangs lizenz auf sich nehmen. Dazu kommt, daß es durchaus nicht klar ist, ob sine solche Lizenzfrist international der Schutzfrist gleich geachtet werden würde. Die Regierung hat dann auch ihre schon 760 erklärte Absicht wieder zurückgezogen und sich in der Frage der Schutzfrist wieder vollkommen freie Hand Vorbehalten, Es läßt sich also heute nicht Voraussagen, ob beim Bau des neuen deutschen Ilrhebergesetzes die Schutzfrist verändert werden wird oder Nicht, Dies um so weniger, als wir in Deutschland solche Grundfragen des Urheberrechts nicht als eine Privatangelegen heit von Autoren und Verlegern betrachten, sondern als etwas, dessen Auswirkung das ganze Volk angeht und über das also der Bolkswille in breitester Diskussionsfront und das Parlament das entscheidende Wort sprechen, Sehen wir aber die Frage der Schutzfrist vom internatio nalen Standpunkt, wie es gerade hier auf diesem Kongreß wohl angebracht ist, so sieht man im Gesamtkonzert der Nationen nicht nur bei dem großen deutschsprachigen Block, sondern — was . meist übersehen wird — auch bei England, bei Spanien, bei den Vereinigten Staaten und noch bei anderen Ländern be sondere Regelungen und Abweichungen, die aus nationalen Entwicklungen geboren sind und die aufzugeben jedes dieser Länder zunächst nicht ohne weiteres geneigt scheint, Opfer aus internationalen Gründen können aber nicht einseitig von einer Nation verlangt werden. Es wäre ein lockendes Ziel für die nächste Konferenz der Staaten der Berner Union, die für 1935 in Brüssel angesetzt ist, und der hoffentlich dann endlich auch die Vereinigten Staaten angehören, diese vielen Ungleichheiten durch einmütige Bereitwilligkeit zu überwinden und sich unter Verzicht auf alle störenden Vorbehalte und Abweichungen zu einer wahren Union zusammenzuschließen, vorbehaltlos und gleich, und damit — selbst um den Preis von Opfern — auch zu einer wirklichen Weltschutzfrist, Die Aufstellung eines solchen Ideals mag als Utopie be lächelt oder gar unverständig mißdeutet werden; ich glaube: Fortschritte sind immer nur gewachsen aus Ideen und aus Idealen! Der Büchermarkt auf dem Campo de' Fiori. Die Plätze vor Bramantes Cancelleria, vor dem Palazzo Far nese und der große alte Marktplatz Campo de' Fiori liegen als die größten Flächen vor dem engen Ghetto-Viertel Roms. Der Campo de' Fiori war ein wahrer Plunöermarkt nach den Überlieferungen und Beschreibungen noch des vergangenen Jahrhunderts. Noch bis zum Ende des vergangenen Jahrhunderts änderte sich das Bild wenig: Campo de' Fiori blieb ein Trödelmarkt, auf dem die un glaublichsten Dinge sich zusammenfanden: wertlose Fetzen alter Kleider mit Resten der schönsten Gewebe italienischer mittelalter licher Webekunst, verramschte Bilder eines römischen Künstlerprole tariats mit alten herrlichen Blättern der italienischen Graphik, zwi schen Lumpen alte Bücher, die man bei irgendeinem Zusammenkauf mitgenommen hatte und nun an den Kunden bringen wollte. Erst mit dem wachsenden Fremdenverkehr und einer Umschichtung in der Zusammensetzung der Fremden und der Entdeckung des Campo de' Fiori durch sie im Anfang dieses Jahrhunderts haben sich die Grund- züge des Campo de' Fiori geändert. Die Einteilung des Marktes änderte sich und die kleinen, vielfach im Ghetto ansässigen Buchanti quare sonderten sich von dem übrigen Markte ab, reservierten sich eine Piazetta im Marktbezirk, auf der nunmehr sich etwa 6 breite Tische oder Bänke von einer Länge von etwa 40 Metern befinden. Auf diesen Tischen sind die Bücher aufgestapelt, die das Kleinanti quariat Roms feilzubieten gedenkt. Die Antiquare beschicken zwar nicht sämtlich den jeden Mittwoch sich wiederholenden Markt, «ber einige von ihnen haben sich Reservate gefichert und übernehmen für den Markt auch Kommissionen von anderen kleinen Antiquaren, die nicht die Möglichkeit oder die Absicht haben, auf dem immerhin be grenzten Raum selbst auszustellen. Die wichtigste Frage auf dem Campo de' Fiori ist die Billigkeit. Der größte Teil der Händler ist zu Serienpreisen übergegangen. Da gibt es gegenwärtig zwei Tische mit einer sehr großen Auswahl, wo jedes Buch 2 Lire, also 40 Pfennig kostet, zwei andere Tische, auf denen jedes Buch 3 Lire kostet und einen, auf dem jedes Buch 5 Lire kostet. Obwohl alle diese Tische andere Inhaber haben, ist doch an ein Zusammenarbeiten und einen Ausgleich zwischen den fünf Tischen zu glauben, da sonst ein solches Festhalten an diesen Preisen nicht möglich wäre. Die angebotene Ware stammt fast durchweg aus römischem Be sitz und trägt den Charakter Noms. Das heißt: sie enthält einen sehr großen Prozentsatz fremdsprachiger Werke. Vor allem eng-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder