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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1931
- Strukturtyp
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- 1931-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1931
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- Deutsch
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Nr. 194 (R. 98). Leipzig. Sonnabend den 22. August 1831. 98. Jahrgang. Redaktioneller TA Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Betrisst Osssetdruck des Börsenblattes. Zufolge Entgegenkommens der Druckerei ist das Börsen blatt in den letzten Jahren im Offsetdruck erschienen. Bei dem augenblicklichen geringen Umfang des Vereinsorgans läßt sich dieses Verfahren wegen Unrentabilität vorläufig nicht mehr aufrechterhalten. Boi» 31. August ab kommt deshalb bis auf weiteres wieder Buchdruck zur Anwendung. Von diesem Zeitpunkt ab können für Anzeigen Photo lithographien nicht mehr verwendet werden, vielmehr sind für Abbildungen und Zeichnungen von diesem Tage an bis auf weiteres wieder Klischees erforderlich. (Raster- weite bis zu 48 Linien; beim Umschlag wie von jeher bis zu 60 Linien.) Sobald Wiederanwendung des Offsetdruckes möglich ist, wird dieses bekanntgegeben. Leipzig, den 20. August 1931. 0r. Heß. Der gegenwärtige Stand der Reform des Urheberrechts in Deutschland Betrachtet aus dem Gesichtswinkel des Verlegers, referiert von vr. Gustav Kir stein. V o r b e in e r k u n g. Die nachfolgende Zusammenfassung ist im Mai 1831 sllr die Teilnehmer am Pariser Internationalen Verleger kongreh geschrieben und ihnen in französischer Sprache vor- getragen worden. Behandelt werde» also nur diejenigen Probleme, die die internationale Vcrlegerschaft berühre» können. Aber das sind im wesentlichen auch die für den deutschen Leser, der sich allgemein informieren will, inter essantesten. Immerhin darf bei der Lektüre Zweck und Ort des Referats nicht ausser acht gelassen werden. Die Gesetze, aus denen in Deutschland das Recht des Ur hebers von Werken der Literatur, der Musik und der bildenden Kunst beruht, stammen aus den Jahren 1901 und 1907 und sind also, von einigen geringfügigen Nachträgen abgesehen, seit einem reichlichen Vierteljahrhuudert unverändert in Geltung. Eine solche Spanne hätte in früherer Zeit wenig bedeutet; aber eben gerade die letzten 25 Jahre haben in der Verivertungs- und Verbreitungsmöglichkeit von Wort, Ton und Bild so um stürzende Veränderungen gebracht — es sei nur an das Kino, an die Schallplatte, an den Rundfunk, an den Tonfilm und an die modernen Reproduktionsverfahren erinnert —, daß die Notwendigkeit der Revision oder Ergänzung der bestehenden Ge setze immer stärker von den beteiligten Kreisen gefordert wor den ist. Allerdings verdient dabei hervorgehoben zu werden, daß der Berufskreis, der nicht wie der Autor nur im Einzelfall seiner Persönlichkeit mit dem Urheberrecht zu tun hat, sondern dein es Grundlage seiner täglichen Arbeit ist und der deshalb sich als den eigentlichen Praktiker des Urheberrechts bezeichnen darf, nämlich die Verlegerschaft, einen mehr konservativen Stand punkt vertritt. Wir haben bei den verschiedensten Gelegenheiten betont, daß wir die bestehenden Gesetze für gut und gesund halten und daß wir infolgedessen nicht eine Revision, einen Neubau der Gefetzestexte für notwendig halten, sondern mehr für eine den Erfordernissen der Praxis angepaßte Ergänzung, eine so genannte Gesetzesnovelle, stimmen; daß wir uns aber auch der Mitarbeit an einer völligen Reform nicht verschließen werden. Dieser Meinung hat der 'Börsenverein der Deutschen Buch händler, die seit mehr als 100 Jahren bestehende Spitzsnorgan'i- sation aller Arten des Buchhandels, des Kunsthandels, des Mufikalienhandels und des Verlages dieser Sparten, schon im Mai 1926 Ausdruck gegeben, als die deutsche Regierung die Vertreter der am Urheberrecht interessierten Vereinigungen und Gesellschaften (besonders also die Gesellschaften der Autoren, der Verleger, der Theaterleiter, der Filmunternehmer, der Auf führungsgesellschaften und der ausführenden Künstler) zu einer Besprechung zusammenrief, um ihnen zu sagen, daß die Regie rung mit ihnen gemeinsam in Beratungen eintreten wolle, welche Reformen des Urheberrechts von ihnen gewünscht werden und wie sie am besten durchgeführt werden können. Es sind also jetzt gerade 5 Jahre, seitdem das Reformwerk in Beratung ge nommen ist, und es muß ausdrücklich anerkannt werden, daß die deutsche Regierung mit einer außerordentlichen Ruhe, Sorg falt, Anhörung jedes Einwandes und mit einem hohen Ge rechtigkeitsgefühl, das auch die Volksbedürfnisse nicht vernach lässigt, mit der Bemühung, die oft widerstreitenden Interessen unparteiisch zu klären, am Werke ist. Manchem der Beteiligten erscheint der Gang dieser Vorarbeit in einem viel zu langsamen Tempo; aber ich glaube mich mit der Mehrzahl meiner Kollegen einig, wenn ich die durch sorgfältige Überlegung und Erwägung angestrebte Richtigkeit über die Schnelligkeit stelle. Heute sind die Dinge soweit gediehen, daß wir vermutlich noch in diesem Jahre 1931 zur Kristallisierung einer Gesetzesvorlage kommen werden, die aller Voraussicht nach im nächsten Jahre in das Stadium der Entscheidung bei den gesetzgebenden Körperschaf ten gelangen wird. Bei dem Bau eines solchen Reformwerkes ist es niemals allen recht zu machen, und auch hier wird der Ein sichtige manchen unerfüllten Wunsch schließlich hinter das er reichbar Mögliche zurückstelleu. Über die Kardinalsrage, nämlich ob die bestehenden Gesetze von Grund aus neu gebaut werden sollen oder ob man sic nur durch eine ergänzende Novelle für die Gegenwart brauchbar machen wird, hat sich die deutsche Regierung bisher noch nicht entscheidend geäußert. Ich gehe aber wohl nicht fehl, wenn ich, der ich die Ehre hatte, als Vertreter des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler an den Beratungen ständig teilzunehmen, die Meinung ausspreche, daß die Regierung sich zu einem völligen Neubau entschließen wird. Es haben sich nämlich nicht nur praktische Fragen und An wendungen, wie sie für den Verleger das Wesentliche sind, im Laufe der Zeit geändert; sondern die allgemeine große geistige Umschichtung Deutschlands Hat auch auf dem Gebiete des Ur heberrechts gewisse Grundanschauungen so verändert, daß diese neue Gesinnung auch nach neuem Ausdruck verlangt. Ein Gesetz, noch dazu eines, das sich mit geistigen Gütern beschäftigt, ver langt auch in seinen theoretischen Grundlagen eine Anpassung an den Geist der Zeit, wenngleich sich vermutlich für den Prak tiker dabei in den Grundzügen kein wesentlicher Unterschied gegen früher ergeben wird. 7S7
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