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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.05.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-05-16
- Erscheinungsdatum
- 16.05.1866
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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„XsrlcAsoslüsäsnio van Xsäsrlanä vöür 1s irsrvorminA", wovon der erste Band des auf drei Bände berechneten Werkes im vori gen Jahre veröffentlicht wurde und der zweite Theil in den näch sten Monaten erwartet wird. Als Beiträge zur Kirchengeschichte erscheinen außerdem noch jährlich das 1864 in neuer Folge ins Leben gerufene „Llsricliiotor^vli gnardoslrgs, nitASAsvsn äoor äs vsrssniAinA tot bsoskninA van äs Asoeliisäsnio äsr olirisr. Icsrlc in Xsäsrlunä, onäsr IsiäinA van IV. Noll", sowie ferner das „Xsrlrlristoriselr arolnsk, vsr^amslä äoor kl. O.lTist snIV. Noll". Die Colonien haben auch hier ihren Einfluß ausgeübt, es sind mehrere Missionsgesellschaften entstanden, die regelmäßige Be richte ausgeben. Unter ihnen sind zu nennen: die „Nsäsäss- linAsn va,ri äs vsrssniAinA tot bsvoräsrinA äsr 2snäir>A2kmIc onäsr nlls Iisiäsusn", 1864 im 11. Jahrgange erschienen, ferner die,,Nsäsä6slillAsn vnn vsAslist klsäsrl. ^snäslinAASnootsolinx, nitAS^svsn äoor Ks8tuuräsr8 van äntFvnootsoliap", und außerdem der „Nnnnäbsri^t van lest Rsäsrl. ^snäslinAFSnootsoliap" (in Rotterdam erscheinend). Auch hat der Missionar B. Schuh über seine Thätigkeit berichtet: „Os ssnälnA ox list silnnä äs-vn", welche Broschüre, wenn wir nickt irren, auch ins Deutsche über setzt wurde. Einen polemischen Beitrag lieferte H. C. Voorhoeve in „Os 6vrrnA6li8olis risnäinA op Oo8t-äsvn", und da wir doch einmal bei den Völkern des fernen Ostens stehen, so wollen wir hier nebenbei bemerken, daß auch die Cbinesen der besondern Protection in Religionssachen von Seiten der Niederländer sich erfreuen. Es besteht seit 14 Jahren bereits eine Zeitschrift: „Oliina, vsrnnmslinK van otnleksn dstrslksnäs äs xreäilrinA van üst OvanAsIisln Oliina sn owliAASnäs lanäsn", auch wurden im vorigen Jahre „Os lrsiliZs lxislrsn äsr Olrins^sn, os äs visr lrla88islrs doslesn van Oonknsina sn Nsnolus sto." ins Hollän dische übersetzt. Neben den bereits erwähnten Männern zählt man augenblicklich I. H. Schölten in Leyden, P. Hofstede de Groot in Gröningen, A. Küenen, A. D. Loman und I. I. Doedes in Utrecht zu dgn theologischen Autoritäten. (Fortsetzung in Nr. 62.) Aus der neuesten Literatur , für Buchhändler. Unser College Wengler hat vor einigen Wochen drei nütz liche Schriften zur Belehrung für Buchhändler in neuen Auflagen erscheinen lassen, die wir hiermit warm zur Anschaffung empfehlen möchten. Wir Buchhändler bedürfen solcher Belehrung, die sich auf Erfahrung und kaufmännische Prinzipien gründet, gar sehr und wir danken deshalb hiermit Hrn. Wengler öffentlich dafür, daß ec sich zur neuen Herausgabe der längere Zeit gefehlt habenden Schriften entschlossen hat, zumal dieselben Verbesserungen und Erweiterungen im Texte erfuhren. Die erwähnten Schriften sind folgende: „Bilanz- Journal, oder Cassaführung für Buchhändler." 3. verbesserte Auflage, gr. 4. 10 Ngr. baar. Es ist dieses sicher lich ein sehr nützliches Werk für Alle, die bereits Cassen zu führen haben, oder welche die ordnungsmäßige Cassaführung sich an eignen wollen, mithin Verlegern wie Sortimentern zu empfehlen. — „Calculation und Abschluß, nebst faßlicher Anlei- tungzurAbschätzung der (V erlag s-)Vorräthe." 2. Auf lage. 4. 6 Ngr. baar. Fast ein unentbehrliches Buch für Ver leger und die es werden wollen, weil es neben der Lehre des Ge genstandes noch sehr beachtenswerthe Winke und Rathschläge enthält. An diese Schrift schließt sich zum praktischen Gebrauche für Verleger an: „32 Verlags-Calculations-Tabellen mit angcfügtcr Bi lanz, zur Calculation über eben so viel Verlagswerke ausreichend." 4. Schreibpapier. 10 Ngr. baar. Wir können diese Tabellen den Verlegern zum Gebrauch empfehlen, da man bei Benutzung derselben vor Vergeßlichkeit geschützt wird und sie bequem zur Ausfüllung der verschiedenen Ausgabeposten für ein Werk eingerichtet, überhaupt zur Calcu lation und Inventur über ein Werk unentbehrlich, jedenfalls zeitersparend sind. Alle drei genannte Schriften sind sehr gut ausgestattet und die Preise dafür muß man als billig anerkennen. — r. Miscellen. Carlsruhe,?. Mai. Die Zweite Kammer hat heute das Preßgesetz zu Ende berathen und schließlich das ganze Gesetz an genommen. Der letzte Titel des Gesetzes, der von der Beschlag nahme von Druckschriften handelt, gab heute noch zu sehr leb haften Debatten Veranlassung, da der von der Regierung vorge legte Entwurf das Recht der Beschlagnahme in einer Weise aus dehnt, daß die sonstigen unleugbaren Vorzüge des Gesetzes fast illusorisch erscheinen. Nack dem Entwurf ist die Beschlagnahme von Druckschriften zulässig einmal schon wegen formaler Mängel, nämlich wegen Unterlassung der preßpolizeilichen Vorschriften, sodann wegen eines strafrechtlich zu verfolgenden Inhalts. Er- steres kann die Polizeibehörde verfügen, letzteres der Untersu chungsrichter auf Antrag des Staatsanwalts. Aber der Ent wurf bleibt hierbei nicht stehen; er ermächtigt sogar die Polizei behörde, Druckschriften auch wegen ihres strafbarerscheinenden Inhalts mit Beschlag zu belegen, wenn Gefahr auf dem Verzug ist. Die Polizeibehörde hat nur die Acten dem Staatsanwalt vorzulegen, der die Beschlagnahme entweder aufhebt oder binnen drei Tagen dem Gericht zur Bestätigung vorzulegen hat. Gegen eine so ausgedehnte polizeiliche Beschlagnahme richteten sich hauptsächlich dieAngriffe derOppositivn, da durch eine solche Be stimmung die Presse dem Ermessen und der Willkür der polizeilichen Maßregelungen überantwortet, und dadurch nicht nur ihre freie Bewegung, sondern ihre Existenz selbst jeden Augenblick bedroht sei. Der Entwurf beruhe seinem Grundgedanken nach auf dem Repressivsystem, durch jene Bestimmung aber werde die unheil vollste aller Prävcntivmaßregeln in das Gesetz eingeschwärzt und der alte Polizeistandpunkt der bundestägigen Preßgesetzgebung festgehalten. Aus solchen Gründen wird die Sache von den Abgg. Eckhard, Kiefer, v. Feder u. a. in scharfen Ausführungen be kämpft. Beck will sich auch die polizeiliche Beschlagnahme noch gefallen lassen, wenn nur nach beiden Seiten hin mit gleichem Maß gemessen würde, und es thunlich erschiene, durch Beschlag nahme auch die Sünden und Verbrechen des Preßservilismus zu verhindern, der, wie die Geschichte aller Zeiten lehre, meist weit verderblicher und staatsgefährlichec wirke als Ausschreitungen der Presse in freiheitlicher Richtung. Von der Regierungsbank und andern wird die polizeiliche Beschlagnahme hauptsächlich aus Opporlunitätsrücksichlen vertheidigt, indem die gegenwärtigen Verhältnisse es unthunlich machten, die Beschlagnahme in engere Grenzen zu ziehen. Der Paragraph vermochte nur mit einem Mehr von drei Stimmen ducchzudringen. Außer der Fortschritts partei stimmten dagegen v. Roggenbach, Knies, Roßhirt und der Berichterstatter Behaget. (Allg. Ztg.) Der Vorort des Deutschen I o u rna li sten ta gs ver- öffentlichtFolgendes: „Unter den gegenwärtigen politischenVer hältnissen hält es der Vorort des Deutschen Journalistcntags für zweckmäßig, die auf den 20. und 21. Mai d. I. anberaumte dritte Jahresversammlung zu vertagen, mit dem Vorbehalt, im Einvernehmen mit andern Mitgliedern des Journalistentags die Zeit zu bestimmen,zu welcher später die dritteJahresversammlung desselben ftattsinden wird."
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