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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.04.1866
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.04.1866
- Sprache
- Deutsch
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leressant derselbe auch sein mag, gar nicht lesen würde, wenn nicht auch ein Bild dabei wäre und nicht durch das Bild auf den Text aufmerksam gemacht würde. Man kann also in der That sagen, daß die Illustrationen die Literatur beherrschen, und daß die Form mehr gilt, als das Wesen*). Niemand wird sagen, daß das ein gesundes Verhaltniß und ein normaler Zustand sei, und noch weniger wird man darin ein günstiges Zeichen für unsere Literatur und für unsere Cultur überhaupt sehen können. Im Gegeniheil. Solche Illustrationen sind vielmehr ein trauriges Armuthszeugniß für unsere Bildung, die in demselben Grade eine oberflächliche ist und sich verflüchtigt, in welchem überhaupt unsere Zeit auf gewissen Gebieten des öffentlichen Lebens dadurch sich selbst kennzeichnet, daß sie eine nach Stoff- und Formenwechsel lüsterne und leicht zu befriedigende Zeit ist. Müssen wir einen Buchhändler wahrhaft bemitleiden und beklagen, der in den an gegebenen Beziehungen, wenn auch mit Widerstreben, der Mode sich fügt, so achten wir dagegen den um so höher, der seinen An sichten treu bleibt, und es vorzieht, freiwillig zurückzutreten, statt sich in einen leidigen und nicht gefahrlosen Concurrenzstreit ein zulassen. (Bremer Sonntagsblatt.) Der erste Börsentag in Prag. Prag, 1. April. Gestern fand hier die erste gemeinschaft liche Abrechnung und Saldirung der Conti von 1865 für ganz Böhmen und jene mährischen und schlesischen Handlungen, die hier Commissionäre haben, statt. Die Idee ging von Hrn. Fr. Tempsky aus, wurde in der letzten Generalversammlung des hiesigen Gremiums berathen und genehmigt und konnte durch die bereitwillige Uebeclassung des Sitzungssaales der Prager Handelskammer im Nathhause, seitens des Handelskammer-Präsidenten Hrn. Dormitzcr, bei dem sich das Handelskammer-Mitglied Hr. Fr. Tempsky persönlich verwendete, auf die bequemste und zweckmäßigste Weise zur Ausführung gebracht werden. Obgleich nnu das Gesammtresultat für die Verleger kein sehr erfreuliches war, da besonders die Landbuchhändler und ein großer Theil der mährisch-schlesischen Buchhandlungen, die doch sämmtlich mittelst besonderen Circulars vom hiesigen Gremial- vorstand Hrn. Meccy eingeladen wurden, ihre Listen und Deckung rechtzeitig einzusenden, zwar erstere zum Theil, nicht aber letztere sandten, so können wir doch mit voller Befriedigung constatiren, daß die Prager Firmen, mit Ausnahme dreier, in oorpors zu gegen waren und daß durchschnittlich rein ausgeglichen und saldict wurde. Das ganze Geschäft ging ohne sonderlichen Zwischenfall in dem Zeiträume von 10 Uhr Vormittags bis etwas nach 1 Uhr Nachmittags vor sich und bot ein ziemlich bewegtes und geschäft lich reges Miniaturbild der Leipziger Cngros-Abrechnung und legte ein schönes, nachahmungswücdiges Zeugniß der hier bestehen den freundschaftlichen Collegialität ab, das wohl geeignet ist, dem Prager Buchhandel jene Wichtigkeit nicht nur zu sichern, sondern zu erhöhen, die ec von jeher im deutschen und oestecreichischen Buchhandel ehrenhaft eingenommen hat. Hrn. Fr. Tempsky aber, dem ebenso umsichtigen als aus- *) Hier nur Ein Beispiel, das, auch wenn es Frankreich entlehnt ist, doch die Sache selbst illustrirt und zugleich beweist, wie wir sie ver stehen und das meinen, was wir oben gesagt haben, daß ,,die Illustra tionen die Literatur beherrschen". In Paris ist kürzlich bei Firmln Didoi Freres, Fils L Co. eine Ausgabe der Oden des Anakreon, griechisch und französisch, mit 54 Photographien erschienen — zu dem enormen Preise von 10 20 N/. Dieser Preis läßt sich im Wesent lichen nur durch die Photographien erklären. Die Form gilt also mehr, als das Wesen, und das Bild mehr, als das Work. gezeichneten Vertreter unserer Interessen, dem Gründer der per sönlichen Abrechnung in Prag, gebührt unser Aller aufrichtiger Dank. S° L S. Zur Reform des Börsenblattes. ix. *) Von den verschiedensten Seiten wird über die Zweckmäßig keit des in neuester Zeit dem Börsenblatt beigegebenenVerschcei- bungscegistcrs geschrieben. Ob ein solches überhaupt den erwar teten Nutzen stiften kann, wage ich nicht.zu entscheiden , ebenso wenig wie die Frage: welche von den beiden Formen, in denen es bisjetzt dargeboten wird, die der Beibehaltung mehr werthe ist. Mir drängt sich beim Lesen dieser Debatten eine andere Frage auf: warum die mit der Börsenblatcresorm beauftragte Commis sion nicht auch eine bessere Anordnung der vielen Büchergesuche in Aussicht genommen hat. Jeder, wer denselben seine Aufmerk samkeit zu widmen Veranlassung hat, wird mit mir übereinstim men, daß die jetzige kunterbunte Reihenfolge aufzugeben ist, wenn die Gesuche den gewünschten Erfolg für den Einsender vollstän dig haben und von allen Lesern die möglichst erschöpfende Be rücksichtigung finden sollen. Welches System für die Zukunft einzuhalten, darüber kann wohl keine Meinungsverschiedenheit aufkommen : man gebe die Büchergesuche nach dem Alphabete der Titel geordnet. Eine Beweisführung, daß eine Aenderung wirk lich Bedürfniß, scheint mir überflüssig, ich erlaube mir deshalb nur den Gegenstand anzuregen, mit dem Wunsche, daß recht viele Stimmen sich mit der meinen vereinigen. München, Ende März 1866. Theodor Ackermann. Miscellen. Aus Paris berichtet die Allgemeine Zeitung: Der Buch händler Lacroix wurde bekanntlich schon mehrere Male wegen Verlags strafbarer Werke von dem Gerichte hart mitgenommen, namentlich erst neuerdings wegen Herausgabe der Proudhon'schen „Randglossen zur Bibel". Er hat nun schon vor einiger Zeit den ersten Band einer „GcschichteRobcspierre's" herausgegeben, allein er weiß durch zuverlässige Mittheilungen, daß, wenn er den zweiten und dritten Theil des Werks veröffentlicht, Klage und Vecurtheilung gegen ihn erfolgen wird. Ec weigert sich also wei ter drucken zu lassen. Darauf wird er von dem Verfasser des Werkes Ernest Hamel verklagt, und der Gerichtshof entscheidet, daß Hr. Lacroix nicht verpflichtet ist, das Werk weiter zu veröf fentlichen, aber dem Verfasser 1000 Frc. Entschädigung zu zahlen hat. Das Plaidoyer der Ädvocaten beider Parteien, berichtet die „Corr. Hav.", war äußerst interessant, und es hatte beinahe den Anschein, als sei der ganze Prozeß mehr der Vectheidigung, als die Vertheidigung des Prozesses wegen da. Vorzüglich machte der Advocat von Lacroix, Hr. Lecanu, auf die ungemeine Schwierig keit aufmerksam, von vornherein zu erkennen, ob und wann eine gerichtliche Verfolgung irgendeines Schriftwerkes eintceten könne, oder nicht. Wenn man einem noch so kundigen Nechcsgelehrten vor ihrer Veröffentlichung „Fanny" von Feydeau, „Madame Bovary" von Flaubert, „das Leben Jesu" von Renan und „die Geschichte des Hauses Condö" vom Herzog von Aumale gebracht hätte, so würde er wahrscheinlich vor der Herausgabe der ersten Werke, weil sie gegen die öffentliche Moral oder die Religion ver stoßen könnten, gewarnt, und dagegen das letzte Werk als völlig ungefährlich erklärt haben. Und doch seien gerade die drei ersten Werke von Gerichtswegen völlig unbehelligt geblieben, während die Geschichte des Hauses Condö schon unter der Presse mit Be schlag belegt worden sei. *) VIII. S. Nr. 30.
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