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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1866
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1866
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- Deutsch
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Schon Napoleon I. erkannte mit praktischem Blick, daß bei fortgesetzter Vererbung des ausschließlichen Verlagsrechts das Autorwerk leicht und bald Gefahr laufe, in Erbstreitigkeiten be graben zu werden, so daß der Hauptzweck der Autorthätigkeit, die Publication des Werkes, unter dem secundären Interesse ma terieller Ausnutzung noch dazu entfernter und gleichgültiger Erben leiden muffe, und Macaulay führte in einer seiner Parlaments reden aus, daß das ewige Eigenthum des Autors nach wenigen Generationen erfahrungsgemäß zum ewigen Eigenthum der Pci- vatspeculation werden müsse, so daß das Gegentheil von dem er zielt werde, was jene veraltete Theorie erzielen wolle. Belegen nun manche Gesetze trotz der Beschränkung in der Zeitdauer dies Recht mit dem Namen Eigenthum, so ist das nur ein Streit um Worte; von einzelnen Juristen wird darauf verwiesen, daß das, was nach römisch-rechtlichem Begriffe kein Eigenthum zu nennen sei, nach deutsch-rechtlichem Begriffe ohne Bedenken sp genannt werden könne. Die neuesten Gesetzgebungs arbeiten, so z. B. wiederum die italienische, beugen allen Miß verständnissen dadurch vor, daß sie das WortEigenthum überhaupt vermeiden. Den Nachdrucker aber einen Dieb zu nennen und zu verlangen, daß er gleich diesem behandelt werde, ist eine Begriffs verwirrung, der man in der einschlagenden Literatur schon seit drei Jahrzehenden kaum mehr begegnet. Kommen die Leipziger Schriftsteller jetzt noch aus diesen ainiquirten Standpunkt zurück, so ist das zunächst ihreSache, allein sie dürfen nicht hoffen, irgend einen ernsten Eindruck damit zu machen, sei es auch nur auf lite rarischem Felde. Das ewige Eigenthum resp. die Gleichstellung des geistigen mit dem materiellen Eigenthum ist am längsten noch in Frank reich eine populäre Sache gewesen, namentlich schwärmten und mit gutem Grunde die großen Pariser Verleger für diese Idee. Wie alle populären Ideen, wenn sie nur politisch unverfänglich sind, griff das zweite Kaiserreich auch diese auf und versuchte ge treu dem Grundzuge seiner Politik die Bedrückung der Presse durch die Vertretung und Geltendmachung der freilich etwas ima ginären materiellen Schriflstellerinteressen zu versüßen. Na poleon III. hatte schon im Jahre 1844 in einer Antwort an Jo- bard seinen Standpunkt in dieser Frage wie folgt angedeutek: „I/osuvrs iotsllsotusils 68t uns propristä eomms uns tsrrs, soinins uns inaison; slls äoit g'ouir riss mäms8 äroits, st ns pou- voir strs nliänüs yus pour enu86 ä'utilitä pudligus." Die vom Gouvernement zu dem Ende zusammenberufene Commission von Schriftstellern, Buchhändlern u. s. w. wurde zur Zeit von einem der höchsten Würdenträger des Kaiserreichs mit einer Prunkrede voll civilisatorischer Redensarten begrüßt, in welcher die endliche Erzielung dessen inAusstcht genommen wurde, wasNapoleonIII. als Prätendent in den obigen Worten ausgesprochen hatte. Die Commission hat seitdem jahrelang zusammen berathen und gear beitet, und was ist das Resultat? Genau das nämliche, wozu die deutsche Wissenschaft schon vor zwanzig Jahren und länger ge kommen war. In der neuesten Nummer der VidlioAruxsiis äs ln Ifranss ist der Bericht der Commission nebst dem Gesetzentwurf abgedruckt und darin eclatant der Beweis geführt, daß die ewige Dauer und Gleichstellung des geistigen mit dem materiellen Eigen thum auch in Frankreich, der letztenZufluchksstätre, zü den gründ lich überwundenen Standpunkten gehört. Möge der Leipziger und deutsche Schriftsteller-Verein ge wissermaßen als letzter Ritter des ewigen Eigcnthums versu chen, ob er mit dieser abgetragenen und abgelegten Theorie weiter kommt. Wir wollen wünschen, daß seine Autorität in diesen und ähnlichen Dingen keinen Schaden dadurch nimmt. Leipzig, 11. März 1866. A. Schürmann. Ein Wort über Verpackung. Ueber gewisse Schäden im Buchhandel ist schon vielfach ge schrieben worden und wird noch viel geschrieben werden, ehe sie ganz ausgerottet sind. Bei einzelnen Sachen aber hat es den Anschein, als ob alle Klagen, Vorschläge u. s. w. keine Verände rung in denLauf derDinge bringen wollten; nichts destoweniger darf man nicht davon ablassen, die Schaden immer wieder aufzu decken, etwas bleibt doch manchmal hängen. Als Schreiber dieses lernte, waren der Klagen schon viel über schlechte Verpackung und Conservirung von gebundenen Büchern und Kunstblättern und da wurde nocb viel mehr baar bezogen; heute aber, wo man alles ücond. verlangt und dieHalfte der Neuigkeiten gebunden versendet wird, ist es noch schlimmer geworden. Der Verleger mag mit dem besten Beispiele vorangehen, seine Sachen noch so gut verpacken, Bretter, Pappen und was es nurSchützendes gibt, verwenden, alles vergeblich; in den mei sten Fällen kommen die Artikel in dünnes Papier verpackt (so daß der Bindfaden gehörig einschneidct!) zurück, von Brettern und Pappen aber oft keine Spur. Was ich hier anführe, beruht auf Wahrheit und eigener Anschauung und findet auf ein Drittel des gesummten Buchhan dels Anwendung, und jeder Verleger, der nur ein einziges Mal gebundene Sachen oder Kunstblätter versandte, wird mir bei stimmen. Ich hatte nun heute ganz besonders die Verpackung von Bildern im Auge und da muß ich denn sagen, daß darin am mei sten gesündigt wird; dreist darf ich die Behauptung aufstellcn, daß von zehn Buchhändlern, die das Wort,,Kunst" in ihrer Firma führen, nicht fünf im Stande sind, oder wenigstens die mit dem Verpacken Beauftragten, ein Bild so zu rollen, daß cs nicht leidet. Einer rollt zu lose, so daß das Blatt dann durch den Druck im Ballen einen Bruch bekömmt; ein anderer nimmt eine zu dünne Rolle; ein dritter schnürt so fest, daß keine Glättmaschine den Bruch herausmachen kann; und war cs ein aufgeklcbtcs Bild, welches aus der einen Seite lose ist, so rollt man es von dieser nach der festen hin, anstatt umgekehrt, und die Folge davon ist eben wieder ein Bruch, der das Bild ruinirt. Dieser letzte Fall ist sehr häufig, und doch sind die aufgeklebten Farbcn- drücke gar nichts Neues mehr. Was nun dieConservirung anlangt, so steht cs damit gar schlimm aus; Risse von zwei bis drei Zoll Länge, Tintenflecke u. s. w. sind häufig, und da wage es ein Verleger einmal, ein solch rui nirres Blatt nicht annehmen zu wollen, da kommt er schön an! Bei solchen Vorkommnissen srägt man sich doch, wer der Schul dige ist, und da kommt manimmer auf dicLehrlinge undGchilscn, von diesen fällt es auf die Prinzipale zurück, die ihr Personal nicht gehörig anlernen; wenn man einem jungen Mann zweimal sagt, so und so wird dies angegriffen, und-einige überwachte Uebung folgte nach, so könnten doch solche Sachen nicht Vor kommen. In vielen Handlungen nimmt man sich die Mühe und wacht über die Verpackung, über jene braucht man auch nicht zu klagen; aber im Großen und Ganzen nimmt man die praktische Ausbil dung der Lehrlinge viel zu leicht und die Prinzipale haben cs sich ganz allein selbst zuzuschreiben, wenn cs so unbrauchbare Gehilfen in der Welt gibt. Ich habe in meiner Praxis nur einen Prinzipal kennen ge lernt, der das Packen überwachte und selbst mit Hand anlegte, wenn cs galt, ein theures Kunstblatt zu verpacken, da ist aber auch nie eine Klage erfolgt.
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