Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1866
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18660307
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186603074
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18660307
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1866
- Monat1866-03
- Tag1866-03-07
- Monat1866-03
- Jahr1866
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nichtamtli Zur Reform des Börsenblattes. VI. *) Der Aufsatz des Hrn. Maier in Nr. 19 dieser Blätter ver anlaßt auch mich, die Vermehrung, welche das Börsenblatt durch das Vcrschrcibungsregister erfahren har, vom Standpunkt des Verlegers und von dem des Sortimenters zu besprechen. Ich glaube mir ein Urtheil von diesen beiden Standpunkten, deren Gesichtspunkte hier übrigens Zusammentreffen, erlauben zu dür fen, da ich, obgleich seit 10 Jahren aus dem Sortiment ausge schieden, dieses doch aus langjährigem Betrieb noch genügend kenne. Das Bestellen der Neuigkeiten ist eine der wichtigsten Ar beiten, die in wohlgeordneten Geschäften vom Chef selbst, oder von besten Stellvertretern besorgt wird. Zeitgewinn ist deshalb dabei von Wichtigkeit und daher sind gedruckte Zettel, auf welche man gleich beim Durchlesen der Circulare und des Wahlzettels die Bestellung notiren kann, von großem Vortheil. Daß im Ge gensatz dazu die Ausfüllung der eigenen Zettel bei dem Durchle ben des Börsenblattes sehr zeitraubend ist, bedarf wohl keines Nachweises. Allerdings kann nun die Notirung der Bestellun gen auch im Verschreibungsregister geschehen, allein einerseits erfordert die Abschrift dann viel mehr Zeit, anderseits aber kön nen bei diesem Abschreiben sehr leichtJrrungen Vorkommen, wie das auch früher, bei den mit Bleistift im Börsenblatt notirten Bestellungen geschah. Der Nutzen des Verschreibungsregisters scheint mir daher äußerst gering, ein Verschreibungsbuch kann es natürlich doch nicht ersetzen, bei den meisten Novitätenbestelluugen ist die Noti rung in einem Buch oderRegister auch eigentlich gar nicht nöthig; will man aber doch einmal in diesem Register etwas Nachsehen, so wird man bald finden, welche unangenehme und ermüdende Ar beit das Nachsuchen in so vielen einzelnen Blättern ist. Das Gesuchte wird dabei so leicht übersehen, daß die Benutzung des Registers, sobald es erst 40—50 Blätter übersteigt, wohl überall von selbst aufhören dürfte. Als Nutzen des Vecschreibungsregistcrs erwähnt Hr. Maier noch die Möglichkeit, ein kürzlich angekündigles Buch da aufzu- sinden. Mir scheint dieser Nutzen, für den das Register übrigens gar nicht berechnet ist, sehr unbedeutend, da ja die meisten Neuigkeiten im Register gar Nichterscheinen; in den meisten Fällen wird das Gesuchte im Börsenblatt selbst wohl ebenso schnell gefunden werden, da die monatlichen Verzeichnisse stets kurze Abschnitte bilden. Der Standpunkt des Verlegers in dieser Frage ist, obwohl er allein die Anzeigen liefert und die Kosten bezahlt, lediglich da rauf beschränkt, herauszufinden, wie seine Anzeigen am besten Wicken. Der Verleger beobachtet also, welche Form der Anzeigen von den Sortimentern am meisten beachtet wird, d. h. welche die meisten Bestellungen zur Folge hat, und richtet sich dann bei sei nen Anzeigen danach. Natürlich kommt auch der Kostenpunkt in Betracht, aber doch erst in zweiter Linie, denn nur bei ganz unbedeutenden Artikeln könnten die geringen Mehrkosten der einen Ankündigungsweise gegen die andere ins Gewicht fallen und überdies werden sie ja, wie man wenigstens hofft, durch die größere Verbreitung mehr als genügend gedeckt. Es scheint nun, daß wohl alle Verleger in dieser Beziehung dieselben Erfahrungen gemacht haben, die nämlich, daß auf besondere Circulare die mei sten Bestellungen eingehen, aufAnzeigen im Wahlzettel des Hrn. *) V. S. Nr. 22. cherTheil. Naumburg ziemlich viele, auf Anzeigen im Börsenblatt aber ver gleichsweise wenige. Daher kommt es denn auch, daß das Bör senblatt seines billigeren Preises ungeachtet viel weniger zum Anzeigen von Neuigkeiten benutzt wird, als Hrn. Naumburg's Wahlzettel, während die meisten bedeutenderen Neuigkeiten, be sonders aber alle Lieferungswerke, in besonderen Circularen an gezeigt werden. Würden die diesen Circularen beigefügten Ver langzettel nicht mit besonderer Vorliebe benutzt, so würden sich wohl die meisten Verleger mit der viel wohlfeileren Anzeige im Wahlzcttel oder im Börsenblatt begnügen. Bisjetzl hat das Verschreibungsregister hieran nichts ge ändert, und ich vermuthe daher, daß Hr. Maier im Jrrthum ist, wenn er glaubt, das Verschreibungsregister sei von allen Sorti mentern mitFreude begrüßt worden. Wäre das derFall, so wür den die Anzeigen im Börsenblatt jetzt mehr Veranlassung zu Be stellungen geben, als das sonst der Fall war, aber ein kleiner Ver such, den ich machte, läßt mich schließen, daß das alte Verhältnis noch fortbesteht. Wäre übrigens Hrn. Maier's Ansicht richtig, so müßten sich die Folgen schon in einer Vermehrung der Anzei gen im Börsenblatte und in einer Verminderung derselben in Hrn. Naumburg's Wahlzettel gezeigt haben, während doch der Augenschein wöchentlich dreimal zeigt, daß das Verhältnis ganz das alte geblieben ist. Diese Thatsachen berechtigen wohl zu dem Schluß, daß die weit überwiegende Mehrzahl derSortimentsbuchhändlec gedruckte Verschreibzettel wünscht und daß sie das Verschreibungsregister für überflüssig hält. Einen weitern Beweis dafür finde ich auch noch in dem Vorgehen des Hrn. Naumburg, der sich keineswegs veranlaßt sah, dem Beispiel des Börsenblattes zu folgen. Einmal legte er dem Wahlzettel ein Register bei und ließ es dabei bewen den. Unter den Novitäten-Circularen aber, bei denen doch jeder Verleger alles aufbietet, um den Sortimentern die Bestellung leicht und angenehm zu machen, habe ich noch nie eins gefunden, dem ein Verschreibungsregister beigefügl gewesen wäre. Das eigentliche Verhältnis in der Verkeilung der Anzeigen zwischen dem Börsenblatt und dem Wahlzettel des Hrn. Naum burg verdient in dieser Beziehung auch eine nähere Beleuchtung. Hr. Naumburg nimmt Anzeigen aller Art in sein Blatt auf, dessen Verbreitung eine wesentlich ausgedehntere ist, als die des Börsenblattes, und doch enthält jede Nummer des Börsenblattes durchschnittlich zwei - bis dreimal soviel Anzeigen als eine Num mer des Wahlzettcls. Aber der Wahlzelle! enthält beinahe aus schließlich solche Anzeigen, die Bestellungen suchen, und von diesen enthält er ein und einhalb bis zweimal soviel als das Bör senblatt. Dem Börsenblatt werden jetzt vorzugsweise nur solche Anzeigen übergeben, bei denen Bestellzettel nicht wohl beigedruckt werden können, für die andern aber zahlt man Hrn. Naumburg's höher» Tarif gern, weil er einen Zettel beifügt. Bei den erstem bietet Hr. Naumburg keinen Vortheil und diese kommen also ins Börsenblatt. Auch daraus darf man wohl schließen, daß nicht die Beifügung eines Verschreibungscegisters, sondern daß die Beifügung von Verschrcibzetteln den Bedürfnissen des Buch handels entspricht. Der Versuch, einem Buchhändlerblatt Verschreibzettel bei zugeben, ist übrigens schon mit dem besten Erfolg bei der ,,Oe- sterreichiscben Buchhändler-Correspondenz" gemacht worden, die nun seit 6 Jahren dem oesterreichischen Buchhandel die besten Dienste leistet. Der Herausgeber des Wahlzettels, der früher in Wien erschien, wurde entschädigt, und das Blatt liefert eine kleine Rente, obgleich alle Vcreinsmitglieder nicht nur einen sehr nie-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder