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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1931
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- 1931-08-01
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- 01.08.1931
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VorMMMmDtiMm BiMmM Nr. 178 (N. 89). Leipzig, Sonnabend den 1, August 1931, 98. Jahrgang. RedMLonAer TA Die Verhandlungen über den Urheberrechts schutz zwischen Deutschland u. der U.d.S.S.N. Von llr, Gustav Kirstein, Leipzig. Durch Zeitungsnotizen ist schon bekannt geworden, daß die Verhandlungen in Moskau nicht zu einem Abschluß geführt haben. Bei dem großen Interesse, das die Fachkreise dein Problem eines Urheberrechts-Vertrages mit Sowjet-Rußland entgegenbringen, möchte ich an dieser Stelle ein genaueres Bild der Verhandlungen zeichnen. Schon seit Jahren bemüht sich die Deutsche Regierung, ein allgemeines Versprechen der Sowjet-Regierung, sich aus ur heberrechtlichem Gebiete mit Deutschland zu verständigen, zur Erfüllung zu bringen. Endlich in diesem Frühjahr erklärte sich die Sowjet-Regierung bereit, mit einer Delegation, die die Deutsche Regierung nach Moskau entsenden möge, über eitlen Vertrags-Abschluß zu verhandeln. Die Delegation reiste am 30, Mai von Berlin nach Moskau ab. Sie bestand aus Ge heimrat Martins vom Auswärtigen Amt als Führer, aus Ge- sandtschastsrat Mackeben vom Auswärtigen Amt, aus Mini sterialrat Klauer vom Reichs-Justizministerium und mir als Sachverständigem. Die Delegation der anderen Vertrags partei war genau so zusammengesetzt: Drei Herren der russi schen Regierung und einer der Direktoren des Staats-Verlages, Die Verhandlungen -fanden statt im russischen Außen-Mini sterium; sie dauerten fast drei Wochen mit täglichen Sitzungen und wurden in einem entgegenkommenden Stile geführt. Beide Teile, aus so verschiedenem geistigen Boden stehend, bemühten sich, Brücken zu schlagen. Die Dauer der Verhandlungen zeigt, mit welcher Sorgfalt jede Frage durchberaten wurde und welche Schwierigkeiten Schritt für Schritt zu überwinden waren. Nachdem wir nun vierzehn Tage lang verhandelt hatten, stand der aus sechzehn Artikeln bestehende Vertrag in allen Einzelheiten samt zugehörigen Anlagen redaktionell fest und es handelte sich schließlich nur noch um die Erörterung einiger Lücken, vornehmlich in den Frist-Bestimmungen. Da erhoben die Russen die Forderung, daß der Vertrag mit dem 1, Januar 1832 generell in Krast treten könne, aber für die wissenschaftliche Literatur eine noch dreijährige Frei- Frist gegeben werden soll. Deutscherseits wurde eine Diffe renzierung zwischen der wissenschaftlichen und der anderen Lite ratur als völlig indiskutabel abgelehnt, dahingegen vorge schlagen, daß der Gesamt-Vertrag erst am 1, Januar 1933 in Kraft treten möge. Darauf sagten die Russen: nein, 1934, Sie wollten also wenigstens noch zwei Jahre wissenschaftliche Werke frei übersetzen. Das konnte die Deutsche Regierung nicht aus drücklich sanktionieren. Zeigte sich schon hier eine Klippe, so tauchte zum Schluß eine russische Forderung auf, die die Verhandlungen unbedingt zum Scheitern bringen mußte: die Russen lehnten nämlich die sogenannte materielle Gegenseitigkeit aus dem Gebiete der Schutzfrist ab; das heißt: sie verlangten, daß der Nachdruck russi scher Werke in Deutschland bis 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers verboten bleibt, der deutscher Werke in Rußland aber nur bis 15 Jahre nach dem Tode des Urhebers — ent sprechend den Schutzfristen der beiden Staaten, Diese Forde rung ist mehr als sonderbar und trägt gleichsam ihre Unan nehmbarkeit an der Stirn, Ich persönlich habe die Überzeugung, daß sie von russischer Seite nur ausgestellt wurde, um den so fortigen Vertrags-Abschluß zu Fall zu bringen. Die Frage hat nämlich nur eine geringe praktische Bedeutung, aber eine um so stärkere gefühlsmäßige. Sie mußte eben abgelehnt werden. Für die Leser dieses Berichtes sei zur Erklärung, warum die Forderung praktisch nur eine geringe Bedeutung hat, darauf hingewiesen, daß es sich dabei nicht um einen Schutz der Übersetzung handelt, sondern daß es sich nur um den Nach druck in der Original-Sprache oder Original-Form handeln kann. Da kaum damit zu rechnen ist, daß man in Deutschland russische Bücher oder in Rußland deutsche Bücher längst Verstorbener in der Originalsprache druckt, kommt praktisch die Frage wohl nur für die Musik in Betracht und auch dort nur in verein zelten Fällen. Die Russen werden also wohl schon gewußt haben, warum sie gerade diese sonderbare Forderung zur eou- ckitio sine gua non machten. So hat dann die deutsche Delegation die Fortsetzung der Verhandlungen abgebrochen. Dennoch glaube ich, daß die Sowjet- Regierung jo klug sein wird, die abschließenden Verhandlungen bald wieder aufzunehmen; sie wird sich nicht die Gelegenheit entgehen lassen, mit Deutschland aus einem Gebiete sich gut- zustellen, wo sie jetzt von den bedeutendsten Schriftstellern und Gelehrten Deutschlands ständig und mit blecht beschimpft wird. Es ist auch anzunehmen, daß dann der jetzt durchberatene und redigierte Text des Vertrages die Grundlage bilden wird; und deshalb will ich nun vom Inhalt und Sinn des Projektierten Vertrages berichten, Rußland hat niemals der Berner Union angehört, und es hat auch in früheren Zeiten kein Urheberrechtsvertrag be standen, sodaß also der Nachdruck oder die Übersetzung deutscher Werke in Rußland und russischer Werke in Deutschland immer srei waren. Endlich im Jahre 1913 wurde zwischen den beiden Reichen ein Staatenablommen vollzogen, das den Angehörigen einen gewissen Schutz gewährte, aber von dem gegenseitigen Schutz der in der Berner Union vereinten Staaten noch weit entfernt war. Dieser Vertrag von 1913 ist infolge des bald ausbrechenden Krieges kaum zur Wirksamkeit gekommen. So betrachtet, könnte man also folgern, daß der heutige vertragslose Zustand mit der Sowjet-Union kein anderer ist, als er es mit dem zaristischen Rußland so lange war. Aber die heutigen Verhältnisse im geistigen Güteraustausch der beiden Länder sind völlig verschieden von den ehemaligen. Im alten Rußland gab es eine gebildete Oberschicht, die fast ausnahmslos die deutsche Sprache genügend beherrschte, um die interessieren den deutschen Bücher in der Ursprache zu lesen und zu studieren. Es bestand überdies in den Hauptstädten Rußlands eine ganze Reihe von vorzüglich geführten deutschen Buchhandlungen, die die geistige Welt Rußlands ständig mit deutscher Literatur, deutschen Musikalien und deutschen Kunstblättern befruchtete. Die weite Masse der Bevölkerung kam für ausländische Lektüre überhaupt nicht in Frage. Dagegen ist heute die Kenntnis der deutschen Sprache auch bei der herrschenden Klasse in Rußland außerordentlich zurück gegangen, andererseits sind durch die Bemühungen der Sowjet- Regierung riesige Massen zum Lesen erzogen worden, Buch handlungen, die deutsche Literatur führen, gibt es überhaupt nicht mehr; wenigstens nicht mehr in dem uns geläufigen Sinne, 709
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