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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1864
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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Fällen seine Journale wie die Bücher in neue Rechnung liefern, denn cinJournal(Zeitschrift)ist eben nichts anderes als ein Buch, das in Blattern oder Heften ausgegeben wird. — An den mei sten Zeitschriften wird indessen nicht viel verdient; sagen wir, an U ist der Gewinn spärlich, so werden wir uns kaum täuschen. Ist die Lebensdauer eines Buches der Wahrscheinlichkeit nach länger anzunehmen, so ist, gewiß mit seltenen Ausnahmen, die Lebensdauer einer Zeitschrift viel kürzer. Der Verleger muß, wenn er den Gewinn nicht sehr in Frage gestellt sehen will, die feste Continuation der Zeitschrift möglichst schnell kennen, damit er die Auflage für diese feststellen kann. Die Continuation lernt er aber nur auf zwei Wegen kennen. Der eine davon ist, die selbe nur fest oder baar zu versenden; er ist indessen in vielen Fällen gefährlich. Beziehen z. B. die Sortimenter 600 Exem plare, so werden beim Verleger, wenn er nicht das erste Heft s cond. als Fortsetzung versendet, vielleicht kaum 300 Exemplare fest bestellt. Der Sortimenter nimmt sich nicht die Mühe, seine Kundschaft zu befragen, und von dieser ist nur ein kleiner Theil, der die Fortsetzung bestellt. Vielleicht ^ des Jahresabsatzes des Sortimenters wird erzielt durch Ansichtsversendungen, wo bei wir dieFortsetzungen, die hierdurch gewonnen werden, natür lich mitrechnen; sendet der Sortimenter seiner Kundschaft die Fortsetzung nicht zu, so bleibt diese unbestellt undungekauft. Den Weg der festen oder bloßen Baar-Expedition kann also der Verleger kaum gehen. Der andere Weg, die Continuation zu erhalten und möglichst zeitig den festen Bedarf zu erfahren, ist die Notirung in alte Rechnung, wo wenigstens zur Messe durch die Remittenden, also nach 4 bis 6 Monaten (nicht erst nach 16 bis 18 Monaten) sich der Absatz zeigt. Man sollte nun vernünftiger Weise denken, wenn die Fort setzung nicht gebraucht wird, so würde der größte Theil der Sor timenter solche abbestellen, indem er sich Fracht, Spesen, die Mühe des Auspackens, des Lagerns und der Retoursendung er spart; dem ist aber leider nicht also. Wir wollen die eigene Er fahrung während 10 Jahren mittheilen. Wir versenden eine Zeitschrift je im Oktober in derselben Continuation, in welcher der vorangehende Jahrgang gebraucht wurde. Auf jeder Factur steht die dringende Bitte: veränderte Continuation sofort anzu melden ; diese wird aber mit den nutzlosen Restfacturen unter den Tisch spedirt und wir dürfen von 50 verkleinerten Continua- tionen gewiß nicht mehr als von */z der Sortimenter erwarten, daß wir die Continuation früher als durch die Remittenden er fahren. Auf beschwerende Worte kommt die Antwort: daß wir nur so und soviel Exemplare gebrauchen, ist Ihnen schon längst gemeldet worden. — Wir geben gern zu, daß sich Kunden Monate lang die Fortsetzung zusenden lassen, und Einzelne nach 3 bis 6 Monaten und noch später erst das Erhaltene zurücksen den; aber diese Fälle sind weitaus seltener, als das Verfahren des Sortimenters dem Verleger gegenüber sich stellt. Wir ken nen aus unserem langen Buchhändlerleben sehr viele Fälle der Nachlässigkeit und Unbilligkeit, die dem Ordnungliebenden un glaublich sein würden. Aus dieser Unordnung geht zum Theil mit hervor , daß viele Verleger ihre Zeitschriften gern der Post geben oder Agenten suchen, die sich der Sache genau annehmen; daß letztere nicht bloß zur Ehre Gottes oder für den Geldbeutel der Verleger arbeiten, ist selbstverständlich; der Verleger muß ihnen anständige Provision geben, was er um so leichter thun kann, wenn diese prompt bezahlen, die Subscribenten bei einan der behalten und im Rechnungswesen Ordnung beobachten. Gut wäre es immerhin, wenn die Herren Prinzipale den Lehrlingen, die meistens die Journale expediren, besser einprä gen würden, veränderte Continuationen sofort dem Verleger durch Zettel zu melden, wenn ein so kühnes Ansinnen von einem geplagten Verleger erlaubt ist. Es wird freilich nur bei unserem Ansinnen bleiben und auch diese Worte werden nutzlos sein, doch mußte sich unser gepreßtes Herz Lust machen, da wir soeben eine Fortsetzung expedirten. Im Wonnemonat 1864. An die sächsischen Herren Collegen. Schon viel ist über den Vertrieb nichtpolitischerJournale durch die Postanstalten geredet und geschrieben worden, ohne daß irgend ein günstiges Resultat erzielt wäre; es dürfte daher wohl endlich Zeit sein, daß die gesammten sächsischen Buchhändler einmal zu sammenkämen, um Mittel zu berathen, dieser Benachtheiligung des Buchhandels in geeigneter, wirksamer Weise entgegenzurreten. Obgleich noch ein junges Mitglied des sächsischen Buchhandels, halte ich es doch, imJnteresse der Sache, für meine Pflicht, nach stehenden Vorschlag den werthen Herren Collegen zur Begutach tung vorzulegen, hoffend, daß dadurch vielleicht einer unserer be währten älteren Collegen die Sache mit Ernst in die Hand nimmt und einem guten Ziele entgegenführt. Ich halte es nämlich für passend, daß sämmtliche sächsische Buchhändler zusammentreten, um eine Petition an das Finanz- Ministerium (dem diese Angelegenheit wohl angehört) zu be schließen, welche auf Abschaffung des besagten Uebels dringt. Als genügendes Motiv erscheint mir meine hier folgende An schauung der Sachlage. Der Staatshaushalt ist darauf angewiesen, seine Ausgaben durch die von jedem Staatsbürger, nach Verhältniß seiner Ein nahmen, zu erhebenden Steuern zu decken, und dies ist auch in früheren Zeiten der Fall gewesen. In neuerer Zeit hat sich dies aber theilweise geändert, indem ein Theil der Ausgaben durch die Netto-Einnahme der Posten und Eisenbahnen gedeckt wird. Ist nun eine derartigeVerminderung derSteuern eineWohl- that für Alle, auch für den Buchhandel, so rührt das daher, weil durch diese Institute kein gleiches, Privaten gehörig, be einträchtigt wird. Etwas Anderes ist es aber mit dem buchhandlerischen Ver triebe nichtpolitischer Journale. Der von Rechtswegen dem Buchhandel zukommende Gewinn der durch die Post vertriebenen Journale kommt statt diesen we nigen Hunderten nun der Gesammtbevölkerung zu Gute. Es ist das also eine den Interessen des gerade in Sachsen so wichtigen Buchhandels zu nahe tretende Finanzmaßregel, die wohl auch nicht zur Durchführung gekommen wäre, hätten die dabei Beschädigten sofort höheren Orts Vorstellungen gemacht. Ich bin überzeugt, daß die k- sächsische Regierung in richti ger Würdigung der Sachlage eine Petition des gesammte n va- terländischen Buchhandels nicht unberücksichtigt läßt, und fordere die Herren Collegen deshalb dringend auf, schnell und entschlossen vorzugehen. Wenn bald mächtigere Stimmen als die meinige sich in die sen Blättern vernehmen ließen, so könnte vielleicht auch an den Landtag, der doch wahrscheinlich auch Juli noch tagen wird, eine Petition abgehen. Rochlitz, 7. Juni 1864. Friedrich Bode. Personalnachrichten. HecrnHeinrich Lämmert, großh. badischemVice-Consul in Rio de Janeiro, ist von dem Großherzog von Baden in An erkennung treu geleisteter Dienste das Ritterkreuz des Ordens vom Jähringer Löwen verliehen worden.
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