Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1864
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- 01.06.1864
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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nur im Belang von einigen hunderkThalern), glaubte man gänz lich verwerfen zu müssen. In diesemSinne äußerten sich die Her ren Wirth, vr. Meyer, vr. Hahndorf und andere. Die Ausführung des Beschlusses anlangend — worüber der Berichterstatter bestimmte Vorschläge nicht gemacht, sondern nur verschiedene mögliche Wege den Erwägungen der Versammlung unterstellt hatte, so sprach man sich gegen eine Eingabe beim Bunde — sei es direct oder durch Vermittelung einer Einzelre gierung — meist schon aus prinzipiellen Gründen, wegen der an fechtbaren Rechtsbeständigkeit des 1850 rehabilitirten Bundes tags, aus. Das Hauptgewicht glaubte man (vr. E. Brockhaus und andere) auf die Unterstützung der Volksvertretungen in den einzelnen Bundesstaaten legen zu müssen; daneben ward (von Badewitz) auf den Juristentag, als ein in dieser Frage besonders kompetentes Organ der öffentlichen Meinung, hingedeutet. Der Berichterstatter gab in dem Punkte der Cautionen und der polizeilichen Beschlagnahme den gänzlichen Wegfall beider nach, beharrte aber im klebrigen, gegenüber den weiter gehenden Forderungen, aus seinen gemäßigter», hauptsächlich auch aus dem praktischen Grunde, weil nur auf diesem Wege der so wünschens- werthe Anschluß möglichst vieler Preßorgane — und zwar aller Parteien — zu hoffen stehe. Die Versammlung stimmte bei, und so entstand der (in Nr. 67 des Börsenbl.) bereits mitgetheilte Beschluß. Auf den Antrag des vr. Lammers, dem von den Herren vr. Rcissinger undWirthbeigestimmtward, beschloß dieVersammlung ferner, gleichsam als Exemplifikation ihres vorigen Beschlusses, die Veröffentlichung einer Denkschrift über die beispiellose Miß handlung der Presse in Nassau. Es ward bei dieser Gelegenheit ausgesprochen, daß ähnliche Darstellungen von den Preßzustän- den anderer deutscher Länder gelegentlich auch am Platze und räthlich sein möchten. Durch nichts hat der Volkswirthschaftliche Eongreß so wirksam der Einführung der Gewerbefreiheit vorge arbeitet, als durch die Offenlegung der Mißstande, Verkehrtheiten und Lächerlichkeiten des entgegengesetzten Systems. Bei den Verhandlungen über den Nachdruck in Zeitungen und Zeitschriften — worüber in der Abendsitzung vr. Braunfels von Frankfurt ein höchst interessantes Referat, unter eingehender Bezugnahme auf die von einer Commission des Bundestags eben darüber gepflogenen Berathungen, erstattete — kamen zwei Hauptgesichtspunkte in Betracht: auf der einen Seite die Rück sicht auf möglichst rasche und ungehemmte Weiterverbreitung und Verwerthung des in der Tagespresse umlaufenden Stoffs politi scher und sonstiger Belehrung im Interesse des Publikums, auf der andern eine Rücksicht der Billigkeit und Gerechtigkeit gegen die größern Blätter, welche vorzugsweise jenen Stoff zuerst be schaffen, bisweilen mit den namhaftesten Kosten, und ferner eine Rücksicht aus die Würde der Presse selbst, welche darunter leidet, wenn ein Theil ihrer Organe lediglich von einer Ausbeutung des andern, von einem förmlichen Raubsystem lebt. Die Vereinigung dieser beiden Rücksichten erscheint freilich äußerst schwierig, ja fast unmöglich. Die Commission von Fachmännern am Bundes tage hat — nach gründlichen und vielseitigen Erörterungen — sich dahin beschicken, daß in dieser Sache mehr nicht zu thun sei, als: die namentliche Anführung des Blattes, dem entlehnt wird, seitens des entlehnenden streng zu fordern. Als Regel erschien dies auch genügend (nur daß die Anführung vollständig und deut lich sei, wie ganz zweckmäßig vr. Brockhaus erinnerte), nämlich für politische Leitartikel, Correspondenzen rc. Der auch hierin abweichende Standpunkt, den der Entwurf eines Nachdrucksge- fetzes seitens des Börsenvereins der deutschen Buchhändler fest gehalten, von vr. Brockhaus mit zur Debatte gestellt und ent wickelt, fand keinen Anklang. Dagegen fanden manche Redner — der Berichterstatter selbst in erster Linie — es bedenklich, die gleiche unbedingte Benutzung fremden Zeitungsstoffs auch in Bezug auf die so kostspieligen und werthvollen telegraphischen Depeschen freizugeben. Der Be richterstatter schlug vor: diese Benutzung solle für Blätter jan demselben Erscheinungsort erst nach 24 Stunden gestattet sein. Hr. Sonnemann zog das in England übliche System vor (auf welches auch vr. Lehmann empfehlend hindeutete), wonach die Zeitungen einzelne Theile ihres Inhalts, namentlich auch Origi naldepeschen, durch ausdrückliche Erklärung für eine bestimmte Aeitsrist von der allgemeinen Erlaubniß des Nachdrucks aus schließen. Andere (die Herren Wirth, Becker, Zappe, Mandl)- erklärten sich gegen alle Beschränkungen in dieser Hinsicht, uns sie fanden für ihre Ansicht eine wesentliche Unterstützung in der nicht zu verkennenden Schwierigkeit der praktischen Durchführung irgend eines der vorgeschlagenen Systeme. Schließlich entschied sich die Versammlung, während sie im Allgemeinen sich den An sichten der Bundcstagscommission anschloß, für den Antrag des Hrn. Sonnemann, zur Aufnahme in das beabsichtigte Bundes gesetz die Bestimmung zu empfehlen, daß eine Zeitung den Nach druck gewisser Theile ihres Inhalts, also auch von Depeschen, ganz oder für eine bestimmte Zeit verbieten könne. Damit ward der Antrag des Referenten (auf Bestimmung einer Zeitfrist für den Nachdruck telegraphischer Depeschen) als erledigt erklärt. Miscellen. Pisa, im Mai. Ein Prozeß in Angelegenheiten literari schen Eigenthums zeigt, wie schwer es ist, den italienischen Buchhändlern Rechtsbegriffe beizubringen. Der Florentinische Buchdrucker F. Lemonnier hatte Manzoni's „kromsssi Sposi" nach der in Mailand erschienenen revidirten und vielfach umge stalteten Ausgabe mir nichts dir nichts nachgedruckt, ohne sich mit dem Autor zu verständigen, ohne auch nur sich an denselben zu wenden, wahrscheinlich aus Besorgnis, ihm im Fall der Ge währung der Erlaubniß ein halbes Dutzend Exemplare schenken zu müssen. Da gedachte Originalausgabe des berühmten Romans zu einerZeit erschienen war, wo zwischen der Mehrzahl der italie nischen Regierungen ein Vertrag zum Schutz des literarischen Eigenthums bestand, so verklagte der mißhandelte Autor den Nach drucker. Hr. Lemonnier wurde in erster Instanz verurtheilt, be ruhigte sich nicht dabei, appellirte, wurde mit seinemAppell abge wiesen, und ging dann erst einen Vergleich mit dem Kläger ein, indem er laut jammerte, als sei er zu Grunde gerichtet. Dieser Mann hat aber im Verlauf von etwa 20 Jahren durch glückliche literarische Spekulationen und theilweise durch wahres Autoren pressen, welches inJtalien nur zu leicht ist, ein ansehnliches Ver mögen erworben, Palazzo und Villa gekauft, und tritt in derVor- rede eines von ihm verlegten Buchs als heftigster Ankläger der Nachdrucker auf! Es macht den Gerichten Ehre, daß sie in einer solchen Sacheendlich einmal sich dcsRechts annahmen, dennAuto- reninteressen und Buchhandel liegen immer noch sehr im Argen. (Allg. Ztg.) Ein imBuchhandel gewiß bemerkenswerther Fall ist der einer Preis-Erhöhung. DieHrn. Hachette ck Co. inParis haben nämlich die in ihrem Verlag erschienene, von Gustav Dore illust- rirteAusgabe vonDante's „Hölle", in italienischer Sprache, von 100 auf 150 Fr. erhöht. Personalnachrichten. Herr Theodor Kunike, Besitzer von C. A. Koch's Ver lagshandlung in Greifswald, ist am 27. Mai im Alter von 45 Jahren gestorben.
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