Erscheint jede» Montag, Mittwoch und Freitag; wabrrnd der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge sür dag Börsenblatt find a» die Redaktion, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. » Leipzig, Dienstag den 19-April. Amtlicher T h e i L. 1864. Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am Sonntag Cantate, den 24. April. I. Bericht über das verflossene Vereinsjahr. II. Nochmalige Vorlage des Reglements über das Verfahren, das bei Aufstellung von Bildnissen im Börsensaale beobachtet werden soll. Ul. Antrag von G. W. F. Müller in Berlin und A. Refelshöfer in Leipzig: betreffend die Veranstaltung von Vorträgen zur Fortbildung der jüngeren Buchhändler und Gewährung von Unterstützungen dazu seitens deS Börsenvereins. IV. Antrag des Vorstandes: weder in die Bibliographie noch in den Anzeigetheil des Börsenblattes Titel oder Anzeigen von Nachdrücken solcher literarischer Erzeugnisse aufzunehmen, die bei Mitgliedern des Börsenvereins erschienen sind , auch wenn diese außerhalb Deutschlands oder der mit Deutschland durch internationale Verträge verbundenen Länder ihren Wohnsitz haben, ihr Verlag also durch positive deutsche Gesetze gegen den Nachdruck nicht geschützt ist. V. Antrag des Vorstandes: die Cantateversammlung möge beschließen: 1) Von der Ostermesse 1865 an sind alle Zahlungen auf der Börse in Courant oder dem gleichgeltenden Papiergelde zu leisten. 2) Es wird nur über den baar empfangenen Betrag ohne Rücksicht auf das Meßagio quittirt. 3) Das Meßagio haben die Zahlenden an jedem einzelnen Saldo (wie früher den Rabatt) vor der Zahlung, bezüglich bei Aufstellung der Zahlungsliste, zu kürzen. Motive. Daß bei den Zahlungen auf der Börse, wenn nicht trotz unsäglicher Arbeit Verwirrung entstehen soll, nur einerlei Wahrung gelten darf, ist allgemein anerkannt. Nun hat sich aber vor zwei Jahren nicht nur die Mehrheit der Börsenversammlung, sondern seitdem auch schriftlich ein großer Theil der Buchhändler für Gewährung von U Ngr. Meßagio erklärt, wahrend ein anderer Theil bei dem bisheri gen Meßagio verharren will. Beiden Theilen ist nicht anders gerecht zu werden, als durch den obigen Vorschlag, der bereits in den Vorverhandlungen über die „Uebereinkunft" von Herrn G, Reimer gemacht worden ist, aber nicht durchdrang, Vorzüglich wohl deshalb, weil man damals noch die Hoffnung hegte, eine allgemeine Zustimmung zur ,,Uebereinkunft" zu erlangen. Durch die Annahme des obigen Vorschlags würde der Börscnverein nur von seinem Rechte Gebrauch machen, die Zah lungsweise auf der Börse zu ceguliren, ohne im geringsten in die Beziehungen zwischen den Einzelnen einzugreifen. VI. Antrag von Julius Springer und Adolph Enslin in Berlin: die Cantateversammlung wolle beschließen, dem Comite für die Hinterbliebenen des Schriftstellers Hermann Marggraff einen Beitrag seitens des Börsenvereins zu gewähren. Die Wahlzettel werden, wie bisher, beim Eintritt in den Börsensaal abgegeben und das Ergebniß der Wahlen dem nächst durch Anschlag an der Börsentafel und Abdruck im Börsenblatte bekannt gemacht. Ginnnddreißigster Jahrgang. 114