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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1929
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- 1929-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1929
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sdL 85, 13, April 1S29, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f.L Ttschn. Buchhandel. In Österreich sind die Exportmöglichkeiten nach den Nach folgestaaten durch Schutzmaßnahmen für den einheimischen Handel stark erschwert. Auf dem Gebiete des Buch- und Kunst verlages macht sich die Konkurrenz staatlicher Betriebe sehr nach teilig für das Privatgewerbe bemerkbar. In der Tschecho slowakei traten Erschwerungen durch die Zollbehandlung ge bundener Bücher ein. über die hiergegen unternommenen Maß nahmen berichten wir an anderer Stelle, Auch der saar ländische Buchhandel leidet durch hohe Zollbelastung, die sich aus der Zollbehandlung auch für an sich nicht zollpflichtige Werke ergibt. Eine Abwälzung ist meist mit Rücksicht auf die Konkur renz aus dem Reich nicht möglich. Aus allen Gebieten der Auslandvereine wird immer wieder die dringende Bitte laut, in Würdigung der besonderen Aufgaben des dortigen Sortiments möglichst von unmittelbarer Lieferung abzuschen, wenn aber solche schon erfolgt, dann die hierfür be stehenden Vorschriften genau zu beachten, insbesondere das Porto zu berechnen. Im Zahlungsverkehr sollte in weitestgehendem Maße Rücksicht genommen werden. Es muß doch schließlich be achtet werden, daß die Lieferzeiten länger als im Inland sind, und daß die Zahlung nicht früher verlangt werden kann, als sich die Ware in den Händen des Bestellers befindet. Wir möchten auch an dieser Stelle den nachdrücklichen Wunsch an unsere Verlegermitglieder richten, dem Ansuchen des Sorti ments in den Auslandvereinsgebieten Rechnung zu tragen. Nie mand wird verkennen, wie wichtig es für die Förderung des deutschen Buches ist, dieses Sortiment leistungsfähig zu erhalten. Selbst wenn aus solcher Erkenntnis heraus vom einzelnen Opfer zu bringen sind, werden diese für die Gesamtheit des Buchhandels und schließlich damit auch für den einzelnen selbst nicht vergeb lich sein, II. Tätigkeitsbericht. Der Ladenpreis. Die Diskussion über das System des Ladenpreises und seine angeblichen Folgeerscheinungen in der breiteren Öffentlichkeit hat nachgelassen. Es taucht natürlich in Zeitungsartikeln immer wieder einmal die Behauptung vom »teuren Buch» auf, und es wird der Nachweis versucht, daß die Preishöhe dem System zur Last zu legen sei. Solche Ausführungen und Auffassungen sind aber auch aus normaler Zeit zu verzeichnen; schon im Frieden, in Zeiten günstiger Wirtschaftslage wurde gelegentlich von Über produktion, von der Übersetzung des Sortiments und ihren Kon sequenzen gesprochen. Man lese nur nach, was Schürmann in seiner Schrift über den deutschen Buchhandel der Neuzeit und seine Krisis sagt, in einem Werk also, das bereits 1895 erschienen ist und die Zeiten der Krönerschen Reform behandelt. Wir glauben, daß unseren Bemühungen um sachliche Auf klärung der Erfolg nicht versagt geblieben ist. Wir möch ten aber ausdrücklich hier festhalten, daß wir keineswegs den wirtschaftlichen Verhältnissen im Buchhandel kritiklos gcgcnüberstehen, gerade soweit das Ladenpreissystem in Frage kommt, Kritik darf jedoch nicht als Zu geständnis ausgelcgt werden, wie cs in einem im Berichtsjahr gefällten Obcrlandesgerichtsurteil geschieht. Wenn wir in den Berichten gerade der beiden letzten Geschäftsjahre den wirtschaft lichen Ursachen nachgegangen sind, die zu Verstößen gegen das Ladcnprcissystcm geführt haben, so kann hieraus unmöglich der Schluß gezogen werden, daß die Organisation selbst und ihre Ver antwortlichen Instanzen die These von der Fiktion des Laden preises anerkennen. Man braucht ja auch nur darauf hinzu weisen, wie gering die Zahl der Verstöße, mögen sie in einem eigens zum Nachweis ihrer Bedeutung geschriebenen Werk noch so erheblich erscheinen, im Vergleich zur Zahl der täglichen regu lären Verkäufe im gesamten Absatzgebiet ist. Die Überzeugung von der Bedeutung und Wichtigkeit des Ladenpreissystems hat sich nicht nur in allen Zweigen des Buchhandels selbst, sondern auch in anderen am Buchabsatz interessierten Kreisen gefestigt. Man hält es nach wie vor für notwendig, nicht etwa der Organi sationsform wegen — diese darf und kann nur Begleiterscheinung sein —, sondern seiner wirtschaftlichen Konsequenzen halber. Das beweist für das Produktionsgebiet des deutschen Buches die Durch i führung des Reverssystems; in ihm kommt der Wille des Verlags zum Ausdruck, in Anwendung der in der Rechtsprechung festge legten Grundsätze den Schutz des Systems zu gewährleisten. Das ergibt sich aber auch aus der unbestreitbaren Tatsache, daß alle anderen Kulturnationen die Preisbindung durch den Verleger für die wirtschaftlichste und erfolgreichste Absatzform graphischer Erzeugnisse ansehen. Dabei muß jedoch einem Erfordernis un bedingt Rechnung getragen werden: das System darf zu keinen Überspannungen führen und muß eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen. Nur wenn es diese Bedingungen er füllt, wird cs die Hemmungen überwinden, welche die Kartell gesetzgebung bereitet. Wir sehen die im System des deutschen Buchhandels enthaltenen Ausnahmen für einen Vorzug an. Es ist abwegig, gerade diese ordnungsmäßigen Ausnahmen gegen die Gültigkeit des Systems anführen zu wollen. Es ist natürlich und verständlich, daß im Buchhandel selbst die Meinungen über diese Ausnahmen voneinander abweichcn, denn sie bilden den Brennpunkt der gegeneinander stehenden Interessen der einzelnen Buchhandelszweige. Für uns kann es sich nur darum handeln, hierfür Formeln aufzustellcn, die nach Möglichkeit dem Gedanken der Weiterbildung und Anpassung dienen und das Gemeinschaftliche suchen. In diesem Sinne möchten wir die im Entwurf der Verkaufsordnung aufge nommenen Vorschläge zu Z 12 betrachtet wissen. Dieser Entwurf, welcher nach Annahme im Fachausschuß der Hauptversammlung vorzulegen ist, enthält auch noch andere Neuerungen, Es handelt sich dabei durchweg um Bestimmungen, die sich seit der letzten grundlegenden Revision der Ordnung im Buchhandel als handelsüblich hcrausgebildet haben. Das gilt vor allen Dingen von den Vorschriften über Ausverkäufe und Zugaben. Bibliotheken-Rabatt. Es lagen uns wieder einige Abkommen mit großen städti schen und Universitätsbibliotheken zur Genehmigung vor, die von den zuständigen Kreisvereinen auf der Grundlage der mit dem Preu ßischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ge troffenen Vereinbarung abgeschlossen waren. In einzelnen Fällen mußte allerdings die Genehmigung versagt werden, da die für das Abkommen erforderliche Etatsumme nur durch eine nicht zu billigende Zusammenziehung verschiedener Bibliothekenetats er reicht wurde; in einem Fall wurde gewünscht, die Bezüge der Lehrstühle mit in den Etat einzubeziehen, was jedoch nicht ge nehmigt werden konnte. Eine Störung in der allgemeinen Anwendung der mit dem Preußischen Kultusministerium getroffenen Vereinbarung be wirkte das Abkommen in Bayern, Darnach sollte ein Skonto von 5?S auf alle Lieferungen neuer Bücher und Zeit schriften ohne Ausnahme zugestanden werden. Diese Besser stellung der großen bayerischen Bibliotheken führte dazu, daß andere Landesministerien gleiche Forderungen an den Buch handel stellten und zu ihrer Durchsetzung die lausenden Ab kommen kündigten. Die Besprechung dieser Angelegenheit in der Sitzung des Krcisausschusses in Königswinter ergab, daß cs an sich wünschenswert sei, das Abrechnungsvcrfahren für die Biblio theken wie für die Buchhändler zu erleichtern und die Ausnahmen zu beseitigen. Diese Ausdehnung des Skontos auf alle Lieferun gen erfordert aber natürlich ein Zurückgchcn im Prozentsatz, über dessen Höhe eine endgültige Festlegung noch nicht erfolgt ist. Je nach der Art der von den einzelnen Bibliotheken vorwiegend be nötigten Literatur schwankt die einem Skonto von 5?? mit Aus nahmen entsprechende Höhe eines ausnahmslos zu gewährenden Skontos zwischen 214 bis 4A, Es werden demnächst wieder Ver handlungen zum Abschluß eines neuen Rahmenvertrages aus genommen werden. Dabei wird die Einführung eines angemesse nen Skontos unter Wegfall der bisherigen Ausnahmevorschriften anzustreben sein. Das über den Rahmenvertrag hinausgchende Abkommen in Bayern ist jedenfalls gekündigt und soll der neuen Regelung angepaßt werden. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf Hinweisen, daß die preußische Staatsregierung beabsichtigt, den Etat für Bildungszwccke um erhebliche Beträge zu 401
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