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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1929
- Strukturtyp
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- 1929-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1929
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- Deutsch
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X° 85, 13. April 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. k).Dtschn.Buchhandel. Die Wege der mittelbaren Werbung, die vorzugsweise in der Pflege der Beziehungen zu Instituten, Vereinigungen, Bibliotheken, Firmen, führenden Persönlichkeiten und Buchhan delsangehörigen im Auslande besteht, können in ihrer Verzweigt heit hier nur angedeutet werden. Durch Empfehlung der in Frage stehenden deutschen Buchhandelshäuser und Zugänglich machung ihres Werbematerials, durch Verbreitung der Zeitschrift »Das Deutsche Buch», durch Auskünfte aller Art über Fragen, die das Buch und den Buchhandel betreffen, durch Zusammen stellung von Bücherlisten und ähnlichem sind wir bestrebt, den an uns hcrantretenden Wünschen gerecht zu werden. Im Laufe des Jahres 1928 liefen immer häufiger Reklama tionen darüber ein, daß die russischen Institutionen und die Privatbezieher infolge der Valutaerschwerungen von Regie rungsseite nicht in der Lage seien, die Lieferungen deutscher Bücher zu bezahlen. Anläßlich der deutsch-russischen Wirtschafts- Verhandlungen im Dezember in Moskau wurde daher unter Mit wirkung von Vertretern des Börsenvereins eine Vereinbarung mit der russischen Regierung herbeigcführt, die den Zweck hat, die baldige Begleichung der rückständigen Forderungen unserer Mitglieder zu erzielen. Die Einzelheiten der getroffenen Rege lung sind allen deutschen Gläubigern, die sich bei uns meldeten, mitgeteilt worden und die Anmeldung ihrer Forderungen bei der zuständigen russischen Stelle ist inzwischen erfolgt. Wir hof fen, daß durch die getroffene Vereinbarung mit der russischen Re gierung unsere Mitglieder vor größeren Verlusten bewahrt sein werden, sehen uns aber veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß die russische Regierung eine nochmalige behördliche Regelung der Schulden für Bücherlieferungen mit Bestimmtheit abgelehnt hat, so daß wir unseren Mitgliedern empfehlen, künftighin bei der Kreditierung gegenüber russischen Abnehmern große Vorsicht walten zu lassen. Exportkredit-Versicherung. Die Ausfuhr des deutschen Buches ist wesentlich durch das mit dem Auslandgcschäst verbundene Risiko behindert. Wir hatten zu prüfen, ob nicht durch Abschluß einer Exportkredit-Ver sicherung eine Risikoverminderung möglich ist. Im Rahmen die ser Prüfung hat eine eingehende Unterredung mit den Trägern der heute bestehenden Exportkredit-Versicherung stattgefunden. Dabei zeigte sich, daß die jetzige Form der Exportkredit-Versiche rung selbst bei Anwendung der neu eingeführten Bündelver sicherung für die Zwecke des Buchhandels nur in ganz beschränk tem Umfange geeignet ist. Wir erkennen dankbar an, daß die Stellen, mit denen darüber Rücksprache genommen wurde, zu weitgehendem Entgegenkommen bereit waren. Aber auch bei Zugrundelegung einer besonders zu schaffenden Form der Ver sicherung ist die Vorbelastung des Buchhändlers als Exporteur noch zu hoch, sodaß darauf kein umfangreiches Buchexportgcschäft aufgebaut werden könnte. Aus diesem Grunde ließ sich der Gedanke zunächst nicht verwirklichen. Wir worden ihn aber wei terhin im Auge behalten und sofort erneut in Angriff nehmen, wenn sich geeignetere Wege zu seiner Lösung finden lassen. Die buchhändlcrische Ausbildung. Das markanteste Ereignis auf diesem Gebiete ist die Über gabe der Buchhändler-Lehranstalt ins Eigentum des Börscnvcr- eins. Wir berichten darüber in einem besonderen Kapitel. Wie in früheren Jahren, so haben auch im Berichtsjahr Freizeiten stattgefundcn, die vom Börsenverein finanziell unter stützt und wenigstens zum Teil vom Bildungsausschuß betreut wurden. Die Teilnehmerzahl an diesen acht Freizeiten — in Comburg, Hohegrete (Westerwald), Bad Lausick, Hohnstorf (Elbe), Prerow (Ostsee), Reichenbcrg (Böhmen), Dreißigacker, Brixlcgg (Tirol) — betrug etwa 200. Dazu kam noch eine kleine Zahl von Wochencndvorträgen mit anschließender Arbeits gemeinschaft. Die anerkennenswerten Bemühungen des Bildungsausschus ses, einiger Krcisvcreinsvorstände und einiger sehr aktiver Jung- buchhändlcr um das Zustandekommen und die Durchführung sol cher Freizeiten haben noch nicht das richtige Echo im Buchhandel 404 gefunden. Vielleicht liegt der Grund darin, daß es sich hier um Neuland handelt und man deshalb mit Mißtrauen erfüllt ist. Das wird den Bildungsausschuß von seinen Bemühungen nicht ab- schrecken. Er hat im Frühjahr 1929 eine Sitzung abgehalten, zu der er einige bekannte, um die buchhändlerische Ausbildung seit Jahren verdiente Volksbildner herangezogen hatte, um mit diesen zukünftige Möglichkeiten zu besprechen. Hierüber wird ein besonderer Bericht im Börsenblatt erscheinen. Als zweckmäßig hat sich erwiesen und ist zwischen Werbe- und Bildungsausschuß vereinbart worden, in Zukunft alle der Verbreitung und Vertiefung von Werbekcnntnissen dienenden Kurse dem Werbeausschuß, alle anderen Freizeiten, Wochenend- kursc und ähnliches aber dem Bildungsausschuß zu unterstellen. Die sogenannte Leipziger Ausbildungswoche für Verlag und Sortiment vom 1. bis 8. September 1928 wurde von 35 Teil nehmern besucht, zu denen noch Schüler der Lehranstalt kamen. Es sprachen zehn Lehrer über Themen, die in glücklicher Aufein anderfolge Praxis und theoretische Vertiefung brachten. Zu Kantate 1928 konnte der Bildungsausschuß einigen mit der Fortbildung der jungen Buchhändler besonders gut vertrau ten Mitgliedern den Manuskriptdruck einer Lehrlingseinweisung vorlegcn, die wir darauf veröffentlichten und die als wertvolles Hilfsmittel für Prinzipale und Angestellte schon in zweiter Auf lage vorliegt. Gesetzgebung. Die Flut der Gesetze hat erfreulicherweise nachgelassen; der Jahrgang 1928 des Reichsgesctzblattes weist nur noch 95 Num mern auf gegenüber 116 im Jahre 1927. Die Unübersichtlich keit ist trotzdem noch groß genug; infolge der fortlaufenden Er gänzungen und Änderungen im Verordnungswege, beispielsweise auf dem Gebiete der Steuern und der Sozialversicherung, ist selbst für den Juristen die genaue Festlegung des geltenden Rechts mit Schwierigkeiten verknüpft. Die Absicht der Reichsregierung, auf dem Gesetzgebungswege eine Sammlung des gesamten Reichs rechts herauszugeben, in der alle nicht mehr geltenden, im Reichs gesetzblatt aufgcführten Bestimmungen gestrichen und alle Ge setze im nunmehr geltenden Text veröffentlicht werden sollen, ist deshalb zu begrüßen. Im Interesse des juristischen Verlags und des Sortiments muß aber gefordert werden, daß durch die Ge samtausgabe die im Handel befindlichen Kommentare nicht ein fach entwertet werden. Gemeinschaftlich mit der Vereinigung rechts- und staatswissenschaftlicher Verleger haben wir zu dem bereits vorliegenden Gesetzentwurf der Rcichsregierung Vor schläge unterbreitet, durch die den Wünschen des Buchhandels Rechnung getragen wird. Im allgemeinen haben wir an der seit Jahren geübten Praxis festgehaltcn, mit den großen zentralen Spitzenverbändcn gemeinsam vorzugehen, wenn es sich bei Stellungnahme zu Ge setzentwürfen oder für Änderungswünsche nicht um spezielle buch händlerische Fragen handelte. Die Stoßkraft kann gegenüber den gewerbefeindlichen Tendenzen, die sich bei jeder Vorlage zeigen, durch solches Zusammengehen nur erhöht werden; außerdem wird ein unproduktives und schädliches Nebeneinander vermie den. In diesem Zusammenhang ist vor allen Dingen die vor einiger Zeit erregt debattierte Änderung zur Gewerbeordnung zu nennen. Im Buchhandel standen sich in einigen Punkten die Auffassungen scharf gegenüber; dem Börsenverein wurde, wie das in solchen Konflikten leicht geschehen kann, der Vorwurf der Parteilichkeit und einseitiger Jntcressenwahrnchmung gemacht. Der Streit ist dadurch behoben, daß die Änderung der Gewerbe ordnung in dieser Hinsicht nicht zu erwarten ist. Um das Berufsausbildungsgesetz ist es ruhig geblieben. Im Streit der Meinungen ist noch kein Ausgleich gefunden; der Ent wurf ruht bis auf weiteres im Reichsrat. Im höchsten Maße unterstützungswert halten wir die Be strebungen der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels auf dem Gebiete des unlauteren Wettbewerbs. Auf die Dauer würde es ein unhaltbarer Zustand sein, die Forderung des legi timen Gewerbes auf Lauterkeit im Geschäftsverkehr nur durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusctzen. Wir haben
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