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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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jetzigen egoistischen und engherzigenZeit kann nicht oft genug auf das bekannte Sprichwort ,,leben, und leben lassen", oder „eine Hand wascht die andere", hingewiesen werden, damit es mehr be herzigt werde. In Bezug auf ein anderes großartiges Journalunternehmen erlaube ich mir bei dieser Gelegenheit an Hrn. Ernst Keil die freundliche Bitte zu richten, daß auch ec den kühnen Entschluß fasten möge, seine in 180,000Exemplaren verbreitete „Garten laube" nächstens mit ZJshU Rabatt auf Rechnung liefern zu wollen. Das wäre auch ein Ereigniß, welches der Sortiments handel mit Freude und Dank begrüßen würde! Den Abonnenten der „Gartenlaube" im großen Ganzen wird es wahrlich nicht darauf ankommen, wenn deshalb der Preis pro Jahrgang um 10 Ngr., also pro Quartal um 2!4 Ngr. erhöht werden müßte. Wollte Hr. Keil diesen anscheinend geringen Betrag den Sorti mentern als weitern Rabatt gestatten, so würde ibnen bei der gewaltigen Auflage ein reiner Gewinn von circa 60,000 Thlr. jährlich mehr zufließen! Sollte nicht das seit einigen Monaten in Preußen erlassene und streng gehandhabte Verbot der „Gartenlaube" für Hrn. Keil bei seinem reichen Einkommen eine Aufforderung sein, dem drin genden Bedürfniß der Sortimenter nach höherem Rabatt bald zu entsprechen? erfreuliches Resultat, obgleich die kriegerischen Verhältnisse in Deutschland auf die diesjährige Leipziger Messe im Allgemeinen nicht ohne nachtheiligen Einfluß sein werden. Eöln, 26. Februar 1864. Adolph Bädeker. In Sachen des F. Fuchs'schen Concurses. Der Aufsatz „Curiosum" in Nr. 20 d. Bl. veranlaßt mich, über den Concurs meines Schwagers F- Fuchs in Kbniggrätz Folgendes zu veröffentlichen: F. Fuchs konnte bei Eröffnung seines Geschäftes vom „Besitz hin reichender Geldmittel" sprechen, weil ihm, der allerdings kein eigenes Capital besaß, von Seiten seiner Verwandten einige Tausend Gulden vorgestreckt wurden. Diese Summe und die Einlage desHrnWHejcmann bildeten einen für die betreffenden Verhältnisse gewiß genügenden Fond- Die Trennung von W. Hejcmann erfolgte auf speciellen Wunsch der Schwiegereltern des F. Fuchs, und mußte der Letztere, da die Disfolu- cion lange vor Ablauf des Gesellschaftsverrrages stattfand, dem Aus scheidenden nebst dessen Einlage auch eine nicht unbedeutende Entschä- ! digung theils auszahlen, theils sicherstellen. Hieraus datirt die jetzige . Forderung des W. Hejcmann. Was nun die Geschaftsgebarung des verstorbenen F. Fuchs betrifft, ! so wurde durch dieselbe die Concurskatastrophe nicht herbeigeführt, son- ' Lern durch andere, später zu erwähnende Ursachen. Theils dadurch, daß ich dem jungen Geschäfte eine an 200 Abon nenten umfassende, bis dahin von mir direct besorgte Continuation mei nes böhmischen Verlags überwies, noch mehr aber durch seine umsich- Den früheren Abonnenten der „Gartenlaube" in > tige und keine Opfer scheuende THLtigkeit hatte F. Fuchs schon im er- ' " l sten Jahre seiner Selbständigkeit einen Erfolg erzielt, von dem seine Zahlungsliste Ostermesse 1863 (auf dem Prager Platze allein nahezu 5000 fl.) wohl das sprechendste Aeugniß gibt. Dies voranstcllend komme ich zu der Erklärung, daß nach meiner Ansicht das Geschäft des Fuchs vollkommen activ war, wenn der Herr desselben am Leben blieb und dem ungestörten Geschäfte die an vertrauten Betriebsfonds auch ferner belassen bleiben. Da kommt F. Fuchs am 3. Januar l. I. durch einen unglücklichen Zufall ums Leben, das Geschäft muß infolge dessen nach dem Gesetze wegen der Verlassenschaftsabhandlung provisorisch geschlossen werden, und schon am 5. Januar klagte der Schwiegervater des Verstorbenen Wechsel im Betrage von 3500 fl. ein, welche F. Fuchs auf diesen ein gezahlten Theil der Morgen gäbe seiner Gattin »»bedachtsamer Weise acceptirl hatte. Rach diesem Vorfall drang ich selbst auf die Eröffnung des Con curses, weil nur dadurch sämmt liehen Gläubigern eine gleiche Quote gesichert werden konnte, während diese sonst Gefahr liefen, mit dem Reste vorlied zu nehmen, weil jene 3500 fl. infolge Pfändung und Exe kution aus dem Activum der Verlaffenschaft voll hätten herausgezahlt werden sollen; und dies stand zu befürchten: wozu sonst hätte jene Ein klage stattgesunden? Daß der Status nun, nachdem über 6000 fl. fremdes Betriebska pital und an 2000 fl. Dissolutionsforderungen bei der Masse geltend gemacht wurden, die beim normalen Fortgange des Geschäftes zum gro ßen Theile nie, wie das darzeliehene Betriebskapital, oder, wie die Forderung aus der Dissolution Hejcmann's, doch nur nach und nach hätten zurückgezahlt werden müssen, — Laß der Status nach dem allen ein nicht unbedeutendesPassivum ergibt, wird wohl Niemand Wunder neh- n>-n der den hier dargestellten Sachverhalt objektiv prüft. Es dürfte Preußen wird bekanntlich seitJanuar von derselbenVerlagshand- lung der in Berlin erscheinende „Volksgarten" zur Fortsetzung geliefert, obgleichderJnhalt desselbenvon demder „Gartenlaube" ganz verschieden ist. Daß auch bei der „Gartenlaube" resp. „Volksgarten" mit 25H» Rabatt (trotz der „in derRegel" gewähr ten Freiexemplare) von den meisten Sortimentern wenig oder nichts verdient wird, ist leicht einzusehen, wenn die theuern Eil- frachten, Spesen, Expedilionskosten und andere Verluste genau zusammengestellt werden. Man tä u s ch e si ch n i ch t durch viele Abonnenten, sondern rechne nach, wobei das kürzlich von Hrn. Ed. Hallberger veröffentlichte ausgezeichnete Inserat „Zur Erwi derung" im Börsenblatt Nr. 20 als Maßstab dienen kann. Das Verbot der „Gartenlaube" wird übrigens in Preußen allgemein bedauert, am meisten von den Buchhändlern, und kann bei ihrem gediegenen Inhalt in unserm nach Bildung und Freiheit streben den Zeitalter unmöglich von langer Dauer sein. Aber vielleicht liegt darin doch ein Fingerzeig für die Verlagshandlung, welcher nicht ohne Beachtung bleiben sollte. — Es ist gewissermaßen die Pflicht der Verleger, bei der Preisberechnung ihrer Bücher und Zeitschriften stets sovielals möglich Sorge zu tragen, daß die Sor timenter bei der Verbreitung derselben bestehen können. Ohne Opfer und Kampf ist wenig mehr zu erreichen in der Welt, und der Sieg will errungen sein. Zum Schluß sei mir noch eine kleine Bemerkung gestattet über das 2. Heft der in diesen Tagen von Hrn. E. Wengler her ausgegebenen „Ostereier", indem sich derselbe nicht gescheut hat, wegen einer alten Geschichte meinen Namen darin aufzuführen. Es kann nicht meine Absicht sein, ihm auf jene Randglossen zu antworten, um so weniger, da ich glaube, ihm auf seinen oft un passenden Humor in dem angezogenen Artikel hinreichend meine Meinung gesagt zu haben. Jede weitere Auslassung meinerseits wird ebenso überflüssig sein, wie es thöricht wäre, den Verfasser eines unbedeutenden Lustspiels zur Rechenschaft ziehen zu wollen, weil er den bekannten Namen „Bädeker" zur Empfehlung und zum Aushängeschild dazu benutzt hat. Es gibt doch allerlei Spe kulation im Buchhandel! Und damit genug für heute. Die Remicienden und Rech nungsauszüge drängen für die nahende Ostermesse, welche in die sem Jahre zum Schaden der Sortimenter und Verleger leider viel zu früh fällt. Ich wünsche dennoch allen Herren Collegen ein men, wohl kein Sortimentsgeschäst im Stande sein, nach kaum zweijährigem Bestände aus dem eigenen Erträgnisse mehrere Tausend Gulden Dar lehen heimzahlen zu können, auf dessen Verbleiben als Betriebskapital des Geschäftes für eine längere Reihe von Jahren gerechnet worden. Wie jetzt die Sachen stehen, und nachdem dies Concursverfahren, resp. die damit verbundenen Kosten das Activum der Fuchs'schen Masse täglich immer mehr schmälern, kann ich nicht unterlassen, den Herren Gläubigern die Annahme eines Vergleiches dringend anzurathen, den Hr. F. B., Schwiegervater des Verstorbenen, mit 50»ch übernehmen will, worüber das betreffende Circular in Kürze versandt wird. Kommt dieser Ausgleich nicht zu Stande, so steht zu befürchten, daß bei der Kostspieligkeit und Langsamkeit unseres Concursverfahren» kaum die Hälfte des Gebotenen für die Gläubiger entfällt, und die» erst nach Jahresfrist vielleicht zur Auszahlung gelangt. Die Ausscheidung des Cvmmissionsgutes habe ich proto kollarisch sicherstellen lassen, doch kann die Rcmitlur desselben erst nach Beendigung oder — kömmt der Vergleich zu Stande — nach Aus hebung des Concurses staltfinden; es liegt also auch in dieser Beziehung im Interesse der Gläubiger, den angebotenen Vergleich anzunehmcn. Prag, 1. März 1864. 2- L. Kober.
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