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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1929
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- 1929-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1929
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- Deutsch
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Herr Hans Brockhaus- Leipzig hat die Bedenken, daß der Mcngenpreis in der vorgcschriebcnen Art zu einer Auslösung des Ladenpreises überhaupt führt und bezweifelt, daß eine bessere Einhaltung der Verkaufsordnuug als bisher möglich sein wird. Wenn Chaos nur an gewissen Stellen bestehe, so wäre es nicht richtig, die Methode auf den gesamten Buchhandel anzuwenden. Die erhoffte Absatzerhöhung auf Grund des Mengenpreises sei äußerst zweifelhaft. Man könne nicht Verhältnisse aus anderen Wirtschastskreisen auf den Buchhandel übertragen. Wenn man den Ladenpreis schon durchbrechen wollte, so sollte man vielleicht eine Skontogewährung einführen, die Verlag und Sortiment mehr helfe als der Mengenpreis. Die Zulassung des Mengenpreises sei äußerst gefährlich und würde besonders von Großstadtsortimentcn und Bersandbuchhandlungen ausgenutzt werden. Die persön lichen Beziehungen zwischen örtlichem Sortiment und seinen Abnehmern würden gestört. Die Einhaltung des Mcngenpreises werde dem Sortiment nicht möglich sein. Den früheren Partie Preis hätte der Verleger festgesetzt, heute sollte eine Rabattge währung eintreten. Es wäre nicht zu überblicken, welchen Einfluß der Mcngenpreis auf cknc künftigen Rechtsverhältnisse zwischen 'Verlegern und Autoren haben werde. Ausnahmen vom Mengenpreis würden mit Rücksicht auf die Konkurrenz für den Verleger schwierig sein. Er fragt, ob der Börsenverein in der Lage wäre, den Ladenpreis besser zu schützen als bisher. Er schlägt vor, an Stelle des jetzigen Wortlautes zu setzen: »Der Verleger ist berechtigt, für größere Partien eines Werkes ermäßigte Mengenpreise festzusetzen. Von der Be lieferung ausgeschlossen . . . . « Ziffer 2—b könnten unverändert beibehalten werden. An Stelle von Ziffer 6 sollte sinngemäß Z 11 Ziffer 4 übernommen werden. Ziffer 7 und 8 bleiben unverändert. Dem Wunsche des Herrn Vorsitzenden, kein« Textänderungen zu bringen, könnte nicht entsprochen werden, da es sich um außerordentlich wichtige Fragen handelt. Es würde nicht leicht sein, einmal Niedergerissenes nach einem Jahr wieder aufzubauen. Er empfiehlt Annahme seines Vorschlages. Man könnte dann spater überlegen, ob im nächsten Jahr vielleicht der vom Vorstand vorgeschlagen« Wortlaut angenommen werden sollte. Tauch die von ihm vorgeschlagene Änderung werde durchaus nicht der ganze Bau zusammensallen. Er bittet auch eine gesonderte Abstimmung für Z 12 gelten zu lassen. Im übrigen werde die Hauptversammlung im wesentlichen bereit sein, die Verkaussordnung sn bloc anzunehmen. Die Änderung würde nicht so groß sein, daß sie einen Rücktritt des Vorstandes erforderte. Herr Walther Jäh- Halle dankt Herrn Brockhans für seine Ausführungen, die er durchaus unterstützt. Alle seien sich einig in dem Wunsche, den Börsenverein zu unterstützen bei seinen Bemühungen um »den Ladenpreis. Meinungsverschiedenheiten beständen nur über das Mittel. Er glaubt, daß der Mengenpreis destruktiv auf den Ladenpreis und damit auf den ganzen Börsen verein einwirkt. Der Mengenpreis werde auch nicht umsatzstcigernd wirken, sondern nur zu einer schrankenlosen Sortimenter- schleutderei führen. Auch die erhoffte Wirkung auf die Rechtsprechung werde ausbleiben. Im Publikum werde sich nur die Ansicht verbreiten, daß die Bücherpreise um 10 Prozent niedriger geworden seien. Im wesentlichen werde sich die Umsatzsteigerung nur auf di« Bücher beziehen, die ohnehin verkäuflich seien. Es werde ein großes Wettlaufen um die Erlangung >der Sammel bestellungen beginnen. Der Umsatz, der einer Buchhandlung zufließc, werde den anderen verloren gehen. Der erhoffte wirt schaftliche Vorteil für das Sortiment werde also nicht eintreten, wohl aber die Zersetzung des Ansehens des Ladenpreises. Fraglich sei auch, ob das Sortiment den Mengenpreis überhaupt tragen könne. In einer Zeit, wo mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage zu rechnen sei, wäre es nicht möglich, noch 10 Prozent des Umsatzes abzugeben. Er schlage vor, die Verkaufsordnung im Wrigen anzunehmen, den Mengenpreis im § 12 aber abzulehnen. Er bittet den Vorstand, über den Z 12 «ine besondere geheime Ab stimmung vornehmen zu lassen. Herr vr. KilPper - Stuttgart legt dar, daß tatsächlich der Wengenpreis solange gelte, wie die Verkaussordnung bestehe; er sei nur bisher dem Verleger als Ausnahmerecht Vorbehalten. Tatsächlich sei aber seit Jahrzehnten der Ausnahmefall zum Regelfall geworden. Vorstand und Fachausschuß wollten dem Sortiment die Möglichkeit geben, an diesen Mengenlieferungen beteiligt zu werden. Er glaube an die Möglichkeit der Absatzsteigerung auf diesem Wege, man müsse aber die Nachlässe auf das Maximum von 10 Prozent beschränken. Das sei durchaus verantwortliche Wirtschaftspolitik. Der Mengennachlaß sei auch für das Sortiment tragbar, denn es erhalte ja vom Verleger Freiexemplare. Im Verlag werde die Höhe der Einzelumsätze immer geringer, aber die Spesenlast immer größer. Wenn große Mengenbezüge unter der alten Verkaufsordnung möglich waren, so könne man nicht behaupten, daß durch den Mengenpreis alles nicdergerissen würde. Die Hauptversammlung kenne nicht die Realitäten des Buchhandels, sondern jeder nur diejenige seines eigenen Betriebes. Ter Vorstand könne mit dem alten Z 12 nicht mehr Ordnung im Buchhandel halten. Wer glaube, es tun zu können, müsse es zeigen, deshalb wollte der Vorstand bei Ablehnung des neuen K 12 zurücktreten und müsse verlangen, daß diejenigen, die glaubten, mit dem alten Z 12 weiter regieren zu können, an seine Stelle treten. Dem Verlag könne auch nicht zugcmutet werden, immer nur einzelne Exemplare auszuliesern, nur die Kumulierung >des Absatzes führe zum Nutzen. Verschiel ungen innerhalb des Sortiments seien natürlich möglich. Bis her seien sie nur in der Weise üblich gewesen, daß der Absatz zum Verleger hinübcrgefchoben wurde, weil ihm allein das Recht zur Mengenlieferung erteilt war. Jetzt sollte das Sortiment die Möglichkeit haben, Mengenlieferungen zu machen und die Ini tiative des Tüchtigen geweckt werden. Es müsse verlangt werden, daß auch aus dem Sortiment heraus Initiative entwickelt werde. Der Umsatz könne gesteigert werden mit Ausnahme der Schulbücher. Geld für Bücheranschaffungen wäre im Vergleich zum Gesamtkonsum der deutschen Wirtschaft genügend vorhanden. Zweck der Vorlage sei, Anstand und gute Sitten wieder wie vor her in den Buchhandel einzusühren, Absatzmöglichkeiten auszuweiten, aber nicht unüberlegterweise nicderzureißen. Das ganze deutsche Volk leide unter >der verhängnisvollen Vertrauenskrise, der man allenthalben begegne. Der Wille zur Gemeinschafts arbeit werde erstickt, wenn sich der Vorstand und der Fachausschuß der Tatsache gegenüber sähen, daß ihre ganze Arbeit durch bloße Mutmaßungen zunichte gemacht werden sollten. Es werden nur geringe Änderungen eintreten, und der Vorstand des Börsen vereins werde dafür sorgen, daß die Ordnung auch durchgeführt Werve. Daran habe es bisher gefehlt, weil der Vorstand nicht das richtige Instrument in der Hand hatte. Herr Hofrat vr. M ei ne r - Leipzig ist anderer Ansicht als Herr vr. Kilpper. Es sei ein wesentlicher Unterschied, daß das Ausnahmerecht des Verlegers aus der früheren Verkaussordnung jetzt beseitigt werden und das Sortiment von sich aus Mengenpreise einräumen sollte. Die Möglichkeit müsse auf Ausnahmefälle beschränkt sein und beim Verlag bleiben. Er halte die Mengenpreisfrage heute noch nicht für spruchreif. Es sei allerdings schwer, mit der alten Verkaussordnung auszukommen, wenn der Vorstand sich aber aufraffte, die alte Verkaussordnung streng anzuwenden, so würde er damit regieren können. Es wäre besser gewesen, schon in früheren Jahren energischer durchzugreifen. Er bezweifle, daß >der Vorstand mit der neuen Ber- kaufsordnung besser durchkomme. Nach seiner Meinung sei die neue Verkaussordnung im Bezug auf H 12 die schlechtere, er stimme daher den Herren Brockhaus und Jäh durchaus zu. Der zshnprozentige Rabatt werde zur Regel werden und bedingen, daß die Bücher nicht billiger, sondern teurer würden. In der Versammlung Besserungsvorschläge zu machen, sei schwer; der 477
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