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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1929
- Strukturtyp
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- 1929-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1929
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- Deutsch
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Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Rechnungslegung, erklärt Herr vr, Joh, Sell - Leipzig, daß der Rechnungsaus schuß die Geschäftsbücher in Ordnung gefunden hat und beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen und den Voranschlag zu genehmigen. Er trägt ferner den Antrag des Vorstandes und des Rechnungsausschusscs auf Festsetzung des Eintrittsgeldes, Mitglicds- beitrages und Bezugspreises für das Börsenblatt vor. Die Entlastung des Vorstandes wird einstimmig erteilt. Auch der Voranschlag und der Antrag auf Festsetzung des Ein trittsgeldes, Mitgliedsbeitragcs und Börsenblattbczugspreises werden einstimmig angenommen, Herr Hofrat Richard Linnemann- Leipzig dankt bei seinem Ausscheiden für das ihm durch seine Wahl und während seiner Amtstätigkeit cntgegcngebrachtc Vertrauen und für die Unterstützung, die er in der Geschäftsstelle bei seiner Amtsführung gefunden hat, Herr Paul N i t s ch m a n n - Berlin gedenkt der Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Börsenverein und Fachverein, die ihren Ausdruck darin gefunden hat, daß die Vorsteher der Gilde und des Vcrlegervereins im Vorstand des Börsenvereins ver treten waren. Ohne diese Zusammenarbeit wäre das große Reformwerk des Börscnvereins nicht durchzusetzen gewesen, als dessen weiteren Fortgang er auf Annahme der neuen Berkaufsordnung hofft und erwartet, daß in absehbarer Zeit auch die Verkehrsord- nung eine Revision erfährt. Auch er dankt dem Vorstand, den Mitgliedern und dem Personal der Geschäftsstelle für die in seiner Amtszeit erfahrene Unterstützung, Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Prüfung und Genehmigung des Verwalt ungsberichts, des Jahresabschlusses und des Haushaltplanes der Deutschen Bücherei bemerkt der Vorsitzende, daß ein kurzer, der Satzungsvorschrift genügender Bericht über die Deutsche Bücherei bereits im Jahresbericht des Börsenvereins erschienen ist; ein ausführlicher Bericht werde demnächst noch im Börsenblatt erscheinen. Der im Geschäftsbericht des Börseuvereins enthaltene Berwaltnngsbcricht sowie der Jahresabschluß uud der Haushalt plan der Deutschen Bücherei werden von der Hauptversammlung einstimmig genehmigt. Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Genehmigung des Haushaltplanes der Deutschen Buchhändler- Lehranstalt zu Leipzig bemerkt der Vorsitzende, daß von der Erstattung eines ausführlichen Geschäftsberichts ab gesehen werden müsse, da die Buchhändler-Lehranstalt ja erst am 1, Oktober >928 in das Eigentum und die Verwaltung des Börscn vereins übergegangcn sei. Er ergänzt die Ausführungen im Jahresbericht des Börsenvereins dahin, daß die durch den Übergang verursachten rechtlichen Maßnahmen durchgeführt, die Verträge, die Satzung und die Schulordnung vom Sächsischen Wirtschafts ministerium genehmigt sind. Der Schulvorstand habe bereits eine Sitzung abgehalten und in dieser den Rechnungsabschluß und den Hnushaltplan genehmigt. Der Schulvorstand wolle seine Tätigkeit nicht nur in einer Regelung der Formuliert erschöpfen, sondern auch den Lehrplan der Lehranstalt nnd seine Durchführung überwachen und fördern. Demgemäß werde voraussichtlich der Schul vorstand schon sehr bald wieder cinmal zur Beratung des Lehrprogramms zusammentreten. Die Betreuung der Deutschen Buch- händler-Lehrgnstalt werde in dem Aufgabenkreis des Börsenvereins mit an erster Stelle stehen. Der Bericht über die Buchhänd ler-Lehranstalt im Rahmen des Geschäftsberichts des Vorstandes sei ja bereits genehmigt; er erbitte nun auch die Genehmigung des vorliegenden Haushaltplanes, der noch der Zustimmung des Sächnschen Wirtschaftsministeriums und des Rates der Stadt Leipzig bedürfe. Infolgedessen müsse er den Vorbehalt machen, daß der Vorstand ermächtigt wird, nötigenfalls entsprechende Änderungen vorzunehmen. Der Haushaltplan der Buchhändler-Lehranstalt wird unter Ermächtigung des Vorstandes zur Vornahme etwa nötiger Änderungen einstimmig von der Hauptversammlung genehmigt. Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Antrag des Vorstandes auf Abänderung der Berkaufsordnung führt der Vorsitzende aus, daß der-Antrag rechtzeitig veröffentlicht worden ist. Die der Hauptversammlung in den verteilten Sonderdrucken vorgelegte Fassung, die als Antrag des Vorstandes zu betrachten sei, zeige einige redaktionelle Änderungen gegenüber dem im Börsenblatt vom 4, April 1929 veröffentlichten Wortlaut, Der Fachausschuß habe aber den Vorstand zu redaktionellen Änderungen ausdrücklich ermächtigt. Die Vergleichsmöglichkeit sei in dem Sonderdruck gegeben. Auf ein besonderes Referat zur Berkaufsordnung wird verzichtet. Der Vorsitzende stellt zunächst die KZ 11—13 zur Diskussion, Herr vr, Ruprecht-Göttingen bittet, K 10 mit einzubeziehen. Diesem Wunsche soll entsprochen werden, Herr vr, Ruprecht führt aus, daß K 11 gegenüber dem früheren Wortlaut durch Aufnahme der Worte »und Ver trieb- eine Erweiterung erfahren habe. Es würde vielleicht zu erwägen sein, K 12 mit Rücksicht auf die Erweiterung des K II ganz zu streichen. Er schlägt vor, am Schluß von K 11 anzufügen: »Dahin gehören z, B, Vereinigungen von. Bibliotheken, studentische Fachschaftcn und ähnliche Organisationen, Die neue vom Vorstand vorgeschlagene Fassung scheint allerdings einen Teil seiner Bedenken zu zerstreuen. Trotzdem er scheint ihm ein besonderer Hinweis auf die studentischen Fachschaftcn mit Rücksicht auf ihre großen Bezüge im Laufe des letzten Semesters erforderlich. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß die Vorlage ein Werl aus einem Guß sei, aus dem man nicht ein zelnes herausbrcchen könne. Es sollte deshalb auch von Einzelabstimmungen abgesehen und über dkc Berkaufsordnung am Schluß su bloc abgestimmt werden. Er bittet dringend, von kleinen Änderungen abzusehen, nachdem der Fachausschuß bereits jeden einzelnen Vorschlag eingehend erörtert habe. Wenn sich die Verkaufsordnung nicht bewähre, könnten !m nächsten Jahr Ände rungen vörgenommen werden, Herr vr, K i l p p e r - Stuttgart bittet ebenfalls, von Änderungsvorschlägen zum Wortlaut der Vcrkaussordnung abzu- seheu, wohl aber könnten Anregungen gegeben werden, die in den Erläuterungen zur Vcrkaufsordnuug Niederschlag finden sollen, Herr vr, Ruprecht - Göttingen kann nicht anerkennen, daß die heutige Versammlung nicht befugt wäre, einzelne Ände rungen vorzubringen. Dieses Recht könne sich die Hauptversammlung nicht nehmen lassen. Bezüglich seines eigenen Antrages ist er damit einverstanden, daß er in die Erläuterungen zur Verkaufsordnung ausgenommen wird. Er zieht dann seinen Antrag be züglich der Aufnahme in den Wortlaut der Verkaufsordnung zurück. Herr Nitschmann - Berlin führt aus, daß Fachschaftcn keine Vereine im Sinne von K l l sind, höchstens im Sinne von K 12, aber auch im K 12 Ziffer I Abs, 2 sei schon ein Riegel vorgeschoben, K 11 handele nur von Behörden und Vereinen im recht lichen Sinne, Der Vorsitzende stellt fest, daß zu K 11 das Wort nicht weiter gewünscht wird. Er verliest darauf K 12 in der zuletzt vom Fachausschuß beschlossenen Form,
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