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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1929
- Strukturtyp
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- 1929-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1929
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- Deutsch
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^ 99, 30. April 1929. Redaktioneller Teil. vvrsenblatt f.b.Dtschn. Buchhandel. diese gälte nur für Mitglieder, 2. auf Grund von Handelsbrauch oder Gewohnheitsrecht! diese Bindung sei in den vom Börsenver- ein in der letzten Zeit geführten Prozessen entweder offen gelassen oder abgelehnt worden, 3. die vertragliche Verpflichtung gegen über dem Verleger, der den Ladenpreis fcstfetze; diese Bindung sei besonders wichtig mit Rücksicht auf die Grundsätze für die An wendung der Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb. Selbständiges Vorgehen der Verleger auf Grund solcher Bindung sei nicht in allen Fällen erreichbar, doch könne auch die Organisation bei Nachweis der Lückenlosigkeit darauf Klagen stützen. »Lückenlos« bedeute, daß nach Möglichkeit alle in Betracht kommenden Bezieher-Firmen gegenüber dem einzelnen Verleger ver traglich gebunden seien. Um diese Lückenlosigkeit zu erreichen, seien die bekannten Maßnahmen getroffen worden. Da die ein zelnen Verleger sich nicht selbst mit allen Abnehmern in Verbindung setzen konnten, erfolgte Vollmachtserteilnug seitens der Mit glieder des Verlegervercins an dessen Justiziar, der als Bevollmächtigter der einzelnen Verleger die Verpflichtungscrklärung bei zuziehen hat. Diese Maßnahme sei nicht nur auf die Mitglieder des Börsenvereins oder die in das Adreßbuch anfgenommcnen Firmen beschränkt, sondern auf alle bekannt gewordenen Firmen ausgedehnt worden. Grundlage bildete vor allem die Kreditliste. Nach Durchführung dieser Aktion könne der Nachweis der Lückenlosigkeit als erbracht angesehen werden. Der Börsenvercin werde dadurch in die Lage versetzt, auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu klagen. Der Rechtsanspruch sei dann nicht nur gegen diejenigen gegeben, die selbst unterschrieben haben, sondern auch gegenüber solchen Händlern, die — ohne selbst gebunden zu sein — insbesondere von Zwischenhändlern beziehen. Das Reichsgericht bezeichne eine Geschäftsgcbarung, die sich auf eigenen oder fremden Vertragsbruch gründet, im ganzen gesehen als sittenwidrig. Es sei nun der Einwand er hoben worden, die Verleger müßten selbst gebunden werden, beispielsweise durch eine Erklärung gegenüber der Gilde. Diese Forderung sei wahrscheinlich dadurch hervorgerufen, daß die Verpflichtungscrklärung an den Bcrlegervercin adressiert war und man nun glaubte, eine Verpflichtung gegenüber der Organisation abgeben zu müssen. Tatsächlich handelt es sich aber nur um eine Verpflichtungs erklärung gegenüber dem einzelnen Verleger. Weiter sei eingewandt worden, die Ausnahmen der Verkaufsordnung verhinderten die Lückenlosigkeit. Es sei darauf hinzuweisen, daß die Verpflichtungserklärung die Bedingungen der vom Buch-, Kunst- und Musika lienhandel erlassenen Ordnungen ja mit umfasse. Ausnahmen, die ordnungsgemäß erfolgten, seien natürlich nicht sittenwidrig. Der dritte Einwand laute, das Reverssystem sei durch den Vermerk auf den Verlegerfakturen bereits durchgeführt. Das sei bis zu einem gewissen Grade richtig; cs müsse aber jede Möglichkeit einer rechtlichen Bindung erschöpft werden, und die angestrebte neue Erklärung solle neben den Fakturenvermcrk treten. Die Bindung des Verlegers selbst im Rahmen des Revers systems sei nicht möglich; denn es handelt sich hier um Bertrags- recht zwischen dem Verleger als Lieferanten und dem Zwischenhändler und Sortimenter als Käufer. Die Bindung des Verlegers an seine eigenen Ladenpreise könne nur durchgeführt werden auf Grund von Vereinsrecht. Die Maßnahme zielt in erster Linie auf den Schutz des Sortiments und dann auf die Schaffung einer einwandfreien Rechtsbasis für Wettbewerbsprozcsse seitens des Börsenvereins ab. Zum Punkt: Wettbewerb der öffentlichen Hand ruft der Vorsitzende besonders zur Zusammenarbeit auf und bittet um Mitteilung aller den angeschlossenen fachlichen und territorialen Verbänden bekannt werdenden Fälle von Be tätigung der öffentlichen Hand auf buchhändlerischem Gebiete. Der Börsenverein werde mit größtem Nachdruck die Interessen des Berufsstandes wahren. Selbstverständlich erfolge ein Vorgehen immer in Zusammenarbeit und im Einverständnis mit den im einzelnen Fall in Frage kommenden Organisationen. Zum Punkt: Werbung weist der Vorsitzende besonders auf die Buchfenstcrschau im Grassimuseum und auf die Ausstellung im Buchgewerbehaus hin mit der Bitte um Besichtigung beider Ausstellungen und um Anhörung der Vorträge am 29. April über Buchfenstcr und Betriebsorganisation. Vor der Weiterberatung des Geschäftsberichts wird die Wahlhandlung vorgenommen. Der Vorsitzende erläutert den Wahlzettel und stellt fest, daß eine Debatte üher die Wahlvorschlägc nicht gewünscht wird. Nach Erläuterung des Wahlzettels werden die Stimmen eingesammelt. Der Vorsitzende schließt darauf die Wahl. Darauf wird in der Beratung des Geschäftsberichtes fortgefahren. Zum Punkt: Vorstand spricht der B o r s i tz e n d e den ausscheidenden Herren Paul Nitschmann - Berlin und Hofrat Richard Linnemann- Leipzig besonderen Dank aus. Ferner dankt er den A u s s ch ü s s e n für ihre Tätigkeit sowie dem Personal der Geschäftsstelle und dem Direktorium und den Angestellten der Deutschen Bücherei und der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt. Zum Punkt: D e u t s ch e B ü ch e r e i richtet Herr Direktor vr. Uhlendahl die Bitte an alle Verleger, Neuerschei nungen schleunigst direkt per Post an die Deutsche Bücherei einzusenden, damit die Aufnahme in die bibliographischen Verzeichnisse und die Einstellung in die Bestände der Deutschen Bücherei umgehend erfolgen kann. Er weist ferner darauf hin, daß die Deutsche Bücherei die Bibliographie der amtlichen Drucksachen herausgibt und erbittet zu ihrer Verbreitung die Mitwirkung des Sortiments. Zum Punkt: Deutsche Buchhändler - Lehranstalt weist Herr vr. von Hase- Leipzig darauf hin, daß auch der Leipziger Verein zur Unterstützung der Anstalt beiträgt. Zum Punkt: Buchhändler-Sterbekasse bemerkt der Vorsitzende, daß der Beitrag des Börsenvereins nicht Mk. 10 000.— wie im Geschäftsbericht vermerkt, sondern Mk. 20 000.— beträgt. Er empfiehlt den Beitritt zur Sterbekasse im eigenen Interesse jedes Mitgliedes. Herr Carl Otto- Delmenhorst berichtet über die bisherige Wirksamkeit der Sterbekasse und über die weiteren Ziele, die dahin gehen, den Sterbebeitrag auf Mk. 1000.— erhöhen und nach zwanzigjähriger Mitgliedschaft Beitragsfreiheit schaffen zu können. Der Vorsitzende stellt darauf fest, daß der Geschäftsbericht einstimmig genehmigt wird. Der Vorsitzende gedenkt dann noch der im Berichtsjahr Verstorbenen unter besonderer Hervorhebung des Ehren mitgliedes Geh. Rat Oberbürgermeister a. D. vr. Dittrich und der Kollegen Gustav Nusser, Kommerzialrat Wilhelm Müller, Ger hard Kauffmann, Kommerzienrat Hermann Stilke, Rudolf Schirdcwahn, Bernhard Hartmann, Kommerzienrat Ernst Stahl, vr. Karl Hicrsemann, Jacob Haas, Georg Eggers. Die Versammlung erhebt sich zum Gedächtnis an die Toten von ihren Plätzen. Bezüglich der in der Satzung enthaltenen Vorschrift, daß über die Tätigkeit des Fach- und Kreisausschusscs der Hauptver sammlung Bericht zu erstatten ist, verweist der Vorsitzende auf die Ausführungen im Geschäftsbericht und ergänzt, daß der Fachausschuß viermal zusammengetreten ist und sich ausschließlich mit der Revision der Verkaufsordnung beschäftigt hat. Uber die Königswinterer Tagung des Kreisausschusses sei im Börsenblatt berichtet. Auf der Februar-Tagung sei das Programm des Tags des Buches und die hierzu erforderliche Mitarbeit der Kreisvereine sowie die Revision der Verkaufsordnung erörtert worden. Er bittet von einem wcitcrgchenden Bericht über die Tätigkeit des Fachausschusses und des Krcisausschusses ab- sehen zu können, womit die Hauptversammlung einverstanden ist.
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