3482 X- 99, 30, April 1929, Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f.b.Dtschn. Buchhandel rc««ikn« Lu« p«ii.o50p«ie u«o rorioi-ovik Sege^nclst relioloe / »Israurgsgadsn von N»rl »«onnNolm 6ovc! III: «»«l. »ILdlltlNklbl I0LOI.0M UM U70p>c l. icksologis unck Utopis / It. Ist Politik als v/isssnsckiott mögtick? III. Vas utopisch« Ssvuötssin 6°. XV. 25V 8. 6sb. km. 8.50, bsinso gsb. km. 1O.50 viess Ak-bsit clss bekonotski ftlsiclslbsk-gsp 3oriologsn vsr-sucbt neue I^öglichksiiso cksc östl-ocbtuog clss politischen Hebens clunch stpeng visssnssoriologisch funcliecte venlcmetboclen ru geben. 5is ist ckobep tün jsclsn, den am Phänomen der- Politik intepessiept ist, von höchster- V/icbtigksit, do dos Venstsben der- Qesstrs des politischen l-ebens eine neue Ausbeutung sr-föhrck. T kkiLvkie« co«e»« in sonn Noch im Mai erscheint: tSttmderwerbsteuergesetz Praktischer Handkommentar mit der vollständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, den gesamten Ausführungsbestimmungen des Reichs und der größeren Länder nebst Formularen, sowie mit vollständigem Abdruck der Bestimmungen für die Notare von vr. Max Lion Rechtsanwalt am Kammergericht und Notar, Dozent an der Handelshochschule Berlin Lwette Auslage Preis geheftet etwa 20 M-, gebunden etwa 22 M. Dieser Kommentar aus berufener Feder soll in erster Reihe den Anforderungen der Praxi» in zuverlässiger Weise dienen. Er bringt daher übersichtlich geordnet das gesamte, überreiche Material an Rechtsprechung und Literatur, insbesondere lückenlos die Ent scheidungen de» ReichSsinanzhoseS und für die Notare eingehende Darstellung ihrer Pflichten. Die erläuternden Ausführungen erstreben bei aller Bollständigleit tunlichste Knappheit. In allen Kreisen, die sich mit dem Grunderwerbsteuergesetz zu befassen haben, wird diese Ausgabe einer führenden Autorität aus dem Gebiete des Jmmobiliarsteuerrechts, die das Wesen des Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage aus praktischer Erfahrung heraus für den praktischen Gebrauch vermittelt, besonders willkommen sein. Interessenten sind die SerichtsbehSrden, Landeafinanzämter, Finanzämter, ferner die Richter, Rechtsanwälte und Rotare, die Haus» und Srundbefihervereine, Hausbefifler, Sruudbefltzer usw. Die zurückgelegten Bestellungen werden bei Erscheinen erledigt. Ich bitte zu verlangen. Nevlktt Lv y, Linkstraße 16. T> Lvauz Vahle«