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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1857
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1857
- Sprache
- Deutsch
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Tcnbncr in Leipzig. 1538. askrdiivlier, neue, 1. öiiiloloßie u. ösd-l^oxilc. 1. Xbtk. k. cls«s. öliilologie lirsx. v. d.. Ü'Ierlceisen. d4eue stvlge der 8uppl. 2. öd. 1. «ft. §r. 8. * 28 lX/ Verlags-Comptoir in Wurzen. 1539. Bibliothek, europäisch», der neuen belletristischen Literatur. X. Serie. 92—98. Bd. 8. Geh. n l2NF Inhalt: Stow e. H. B., Dred. Eine Erzählung aus dem großen Schre. ckenssumpfe. Jn's Deutsche übertr. p. A. Kretzschmar. r Bde. Wcitz in Stettin. 1540. Jaspis, A. S-, Natur u. Gnade in unserm Geistesleben. 2 Predig ten. 2. Ausl. 8. Geh. 3 N/ v. Wigand in Leipzig. 1541. Thiers, A., sämmtl. historische Werke, öl. Thl. A. u.d. L.t Ge schichte i>. Konsulats u. Kaiserreichs. 41. Lhl. gr. 16. Geh. ^ Nichtamtlicher Th eil. Die Verhandlungen über den internationalen Vertrag mit Frankreich zu Frankfurt a/M. Frankfurt a. M., im Marz, lieber den Gang und Stand der hier über den internationalen Vertrag mit Frankreich im Laufe der letzten Monate gepflogenen Verhandlungen sind verschiedene tenden ziöse einseitig zu Gunsten des Vertrags refcrirende und plaidi- rende Berichte in die Presse übcrgegangcn, die nicht dazu beitragen konnten, ein richtiges Verständnis! über die Sache zu verbreiten. Eine genaue streng objective Darstellung der Sachlage dürfte Ihnen darum mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Angelegenheit für den pro- ducirendcn deutschen Buchhandel unddasconsumirendedeutschePubli- cum gewiß willkommen sein. Nach längeren zwischen Frankreich und Frankfurt geführten Verhandlungen, welche der frühere Repräsen tant Frankreichs, Marquis de Tallenay, schon betrieben hatte, und von diesem auf den gegenwärtigen Repräsentanten, den Grafen von Montessuy, übergingen, wurde endlich am 2. December 1856 von diesem Diplomaten, als dem Bevollmächtigten Frankreichs, und dem Senator Harnier, als dem hiesigen Bevollmächtigten, ein Vertrag unter dem Vorbehalte unterzeichnet, daß die gesetzgebende Versammlung ihn sanctionire. Daß man auf die sofortige Sank tion durch diese Versammlung rechnen zu dürfen glaubte, be wies der Umstand, daß man die Frist von sechs Wochen als Ratifi cationstermin stipulirte. Und in der That hatte die Versammlung, die Bedeutung des Vertrags verkennend, fast sofort ihre Zustimmung ertheilt, als ihr in der Sitzung vom 4. December 1856 der ihr seit her unbekannt gewesene Vertrag vorgelegt wurde, wäre nicht die Anregung zu seiner näheren Prüfung gegeben worden. Diese Anregung hatte zur Folge, daß man den Vertrag an einen Ausschuß der Versammlung zur Berichterstattung überwies. Die Sache war kaum in die Oeffcntlichkeit gedrungen, als sic sofort zum Gegenstände der Discussion in jenen Kreisen wurde, für welche sie das nächste directe Interesse hatte. Man discutirte sie im Lager der Buchhändler, der Kunstindustriellen. Der erste Versuch, von außen auf die Entschließungen der Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung einzuwirken, war ein vereinzelter, und ging von dem hiesigen Buchhändler und Antiquar H. I. Bär aus. Er verschickte eine Broschüre an die Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung, in welcher er sich zum unbedingten Anwalt und Lobredner des Ver trags in seiner vorliegenden Fassung machte. Er behandelte die Sache jedoch sehr oberflächlich. Sein einziges Argument für den Vertrag bestand darin, auf die in Aussicht stehenden Zollermäßigungen von Seite Frankreichs hinzudeutcn und vorzurechnen, wie viel dieses oder jenes deutsche Verlagswerk seither Einfuhrzoll nach Frank reich gekostet habe, und wie viel es künftig kosten würde. Ob diese Zollermäßigungen dem deutschen Producenten und Consumenten ein Acquivalent böten für die großen Vortheile, welche Frankreich, und die Nachtheile, welche bei der großen Ungleichheit der beiderseitigen Consumtionsverhältnisse Deutschland erwachsen würden, darüber ging der Verfasser leicht hinweg. Die gewichtigsten Momente ließ er dahingestellt sein. Indem er also nicht vermochte, die Sache vom höheren nationalökonomischen Standpunkte zu beurtheilen, konnte man seine Meinungsäußerungen höchstens als ein Plaidoyerfür das eigene Interesse gelten lassen. Einen anderen Standpunkt nahmen die übrigen hiesigen Buch händler, repräsentier durch zwölf der besten Firmen, ein- Sie leitete der Gemcinsinn für das Interesse Aller, indem sie sich bei ihren Erwägungen auf den Boden stellten, welchen der Ausschuß des Börsenvereins der deutschen Buchhändler 1855 bei seiner Beur- theilung internationaler Verträge mit Frankreich und England ein genommen hatte, und welcher in den beiden für die Mitglieder des Börsenvcreins als Manuskript gedruckten Denkschriften vom 23. Januar 1855 seine gründliche Ausführung gefunden hatte. Sic ließen ihre diesem Standpunkte entsprechenden Bedenken an die Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung gelangen. Zweck dieser Bedenken aber war nicht, wie tendenziöse Correspondenten deutscher Zeitungen verbreiteten, einer „faulen Sache" zu dienen, dasZustandc- kommen internationaler Verträge überhaupt aus principieller Ge gnerschaft zu „hintertrciben", und ihre Motive waren nichts weni ger als „Schlendrian und kurzsichtiger Eigennutz", wie man ihnen insinuircn wollte, um ihre Bestrebungen der Oeffcntlichkeit ge genüber herabzusetzcn. Die „Bedenken" der zwölf Buchhändler verfehlten denn auch ihre Wirkung nicht. Sie erreichten vorerst wenigstens den Zweck, daß der Angelegenheit mehr Aufmerksamkeit zugewandt wurde. Herr Bär suchte die Wirkung des Schritts der zwölf Buchhänd ler sofort dadurch abzuschwächcn , daß er in einem hiesigen Blatte die sinnlose Behauptung aufstcllte, die Dcsiderien des Ausschusses des Börsenvereins erschienen durch den erfolgten Abschluß des säch sisch-französischen Vertrags als antiquirt, als ob der Abschluß eines keineswegs auf ewige Zeiten abgeschlossenen Vertrags Dcsiderien anti- quiren könnte, die als solche unverändert fortbestchen und bei nächster Gelegenheit denn doch ihre Erfüllung finden können. Bald jedoch mußte er selbst Concesstonen machen, und zwar in einer zweiten von ihm veröffentlichten Broschüre, in welcher er zugestand, daß es dem von ihm in seiner ersten Broschüre ins Blaue hinein beweih räucherten Vertrage denn doch an Mängeln nicht fehle. Diese zweite Broschüre aber wäre gewiß nicht erschienen, dieses Zugeständ- niß nicht gemacht worden, wenn die Bedenken der zwölf Buchhänd ler nicht, wenn auch wohl nicht die ganze gewünschte, so doch einige Wirkung auf die seither für die Sache indifferenten Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung hervorgebracht hätten. Die sechswöchentlichc Ratificationsfrist war bereits einigeTageab- gclaufcn, als der Ausschuß der gesetzgebenden Versammlung nach ge wissenhafter und reifer Prüfung des Vertrags seinen Bericht im pleno erstattete. Der Ausschuß hatte sich den Bedenken der zwölf Buch händler angcschlossen. Die Hauptfrage, welche er vor Allem durch die Versammlung entschieden haben wollte, war diejenige, ob es
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