Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1852
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- 14.07.1852
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- Deutsch
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1004 ^ 66 das soll er verantworten o» meinen Schaden, vnd wär sach das er mit Urteil vnd Notrechten verlirn vnd entricht werd, also das er nit recht zu dem puch vnd das zu verkaufen hat, so sollt ich vnd mein Geschäfte! vnd Erben Im das widergeben vnd er mir oder denselben die 43 gül den. vnd des zu vrkund gib ich im diesen Briev mit meinem Jnsiegel zu end der geschrift daran gedruckt, sud Xnno dm. 5lillesimo Ouudrin- xentesimo vicssimo septimo. In crustino lounnis Luptistss." Im Jahre 1435 wurde Horn unbekannter Ursachen halber seines Amtes ent setzt und mußte bis 145V ins Gefängniß wandern. Augsburg. Ulrich Friese, Pirmenter (Pergamentmacher); sei ner geschäftlichen Verbindung mit dem Nördlingex Stadtschreiber in den Jahren 1447 und 1451 wurde schon oben gedacht. Hagenau. Dieb old Lauber, ein bedeutender Handschriften- händlcr und von Hause aus eigentlich Lehrer, lebte ungefähr um das Jahr l447. Ueber seine Büchervorräthe hat er in drei verschiede nen Handschriften Notizen hintcrlassen, ein bei Handschriftenhändlern sonst ganz ungewöhnlicher Gebrauch. Die erste steht in einem vom 20. December 1447 datirtcn Codex der Heidelberger Bibliothek, der Dietrich's Flucht zu den Heunen und die Raben-Schlacht enthält, und lautet Item zu Hagenow py Dypold läber schreyber lerer die kinder sind die bücher tütsch. Idem gesta Romanorum gemält, Item Parcifal ge- mält Item floyr vnd blantscheflur gemält Item morolf gemält Item der Hertzog von österrych, Item Wylhalm von Orlyentz vnd die schöne Amely. Item die syben maister gemält, Item das bispvl buch ge nannt der welt löst gemält Item die gülden bull Item der akermann vnd belyal gemalt, Item daz guldin spil, vnd von allen spilen ge malt, Item die 2 teil der Heyligen leben. Item der Heyligen dryer küng buoch gemalt Item die 24 alten Item Tristram Item ain hübsch buoch genant der graw rok vnd künk Alexander Item Troyen gemalt, Item sant wylhelm in birmit Item wygalois gemalt. Die zweite steht in einer auf der Königlichen Bibliothek zu Berlin befindlichen Handschrift von Flos und Blankstes und ist, um sie auf fälliger zu machen, roth geschrieben. Sie ist kürzer " : Item zuo Hagenowe vil hübscher bücher geistlich oder weltlich hübsch gemolt by diebold louber schriber vnd guote latinische büchere. Diese Handschrift ist übrigens eine andere, als die in der ersten Notiz angeführte, da der Raum für die mit Schablonen einzutragenden Bilder noch unausgefüllt ist. Die dritte Notiz endlich liefert Sotz- mann leider aber nur fragmentarisch. Sie befindet sich auf dem ersten Blatte einer Legende von den heiligen drei Königen in West- phalen und beginnt mit der Ueberschrift: Item welcher Hände bücher man gerne hat, groß oder clein, geistlich oder-weltlich, hübsch gemolt, die findet man alle by diebold louber schriber in der bürge zu hagenow. Den Anfang macht „das groß buch genannt Gesta Romanorum mit denViguren gemolt", dann folgen größere Werke wie Parzival, Tristan, Freidank, hierauf kleinere Erzählungen, wie „der witfarn ritter, von eime getruwen ritter der sin eigen hertze gab vmb einer schönen srowen willen, der ritter under dem zuber, sank Anshelms fraw"; ferner „eine gerymete bibel, ein salter latin und tütsch, cpisteln u. evangelien durch das jor, vita christy, das ganhe passional winterteil u. summerteil"; sodann Andachtsbücher, wie „die XXIlll alten, bellial, der seien trost, der rosenkrantz, die zehn gebot mit glosen" und „sust kleine bette bücher" und endlich weltliche prosaische Volksbücher, wie „gute bewehrte artznicn bücher, gemolte loßbücher, schachzabcl gemolt, ein kaiserlich retchbuch re." Diese letzte Abthcilung ist ziemlich zahlreich. Diebold Lauber hatte somit einen sehr bedeutenden Büchervorrath aufzuweisen. Heidelberg. Wolfs von Prunow, didliopola, findet sich von einer Hand des 15. Jahrhunderts auf die innere Seite des Deckels einer Heidelberger Handschrift eingetragen. Sehr leicht möglich reicht er übrigens schon in die Zeit nach Erfindung und Verbreitung der Buchdruckerkunst hinein. Brügge (?) Jorys van Hocbergue verkaufte in den Jahren 1427 und 1428 zwei Doctrinale, einen Grecismus und „u»g lagigua" für Chorknaben a» den Herzog von Burgund. Die Zahl der verkauften Bücher läßt wohl auf einen wirklichen Handschriftenhändler schließen. Die wenigen statutarischen Bestimmungen für die Handschriftenhändler in Wien sind abqedruckt in: I.smbecius, commentsrius de bibliotlieca Vindodonensi. lab. 11. p. 101. 113- 183- 73. Witten. I. r. p. «0«. «07. 7«. Hagen und Büsching. I. e. p, lüg. 7s. Historische« Taschenbuch. Hr«g. »on F. v. Raumer. N. F. r. Jahrgang. 1841. SZ7. SM. IV England. Ueber den englischen Handschristenhandel sind zwar keine direkten statutarischen Bestimmungen nachweisbar, doch lassen sich aus einer An zahl von Bücherinseripten einige Gebräuche und Gewohnheiten folgern, die eine gewisse Achnlichkeit mit den Verhältnissen der Pariser Handschriftenhändler zeigen und das Vorhandensein einer Beaufsichti gung Seirens der Universitäten, zum mindesten in Oxford, ahnen lassen. Auch in Oxford führten die Handschriftenhändler den Namen 8tationuri!, eine Bezeichnung die sich noch heutigen Tages in England als 8tutioner (für einen Papier- und Schreibmaterialienhändler) und in 8tationers Usll erhalten hat. Dagegen scheinen sie hier nicht das an anderen Orten mit dieser Bezeichnung verbundene Geschäft als Hand schriftenverleiher getrieben, sondern sich sowohl mit dem Verkauf von Handschriften in Commission, als auch mit dem von ganz neu ge fertigten, selbst noch unrubricirten und ungebundenen, abgegeben zu haben. In Betreff der in Commission erhaltenen Bücher scheint es, wie in Paris, üblich oder Vorschrift gewesen zu sein, darin auf dem ersten Blatte den Verkaufspreis zu vermerken, denn es finden sich noch jetzt in den Bibliotheken der einzelnen Oxforder Collegien eine Menge von Handschriften, die die Bemerkung enthalten; pretium..., pretium kujus lidri..., pretii prstium all minus.... u. s. w. Unter diesen Preisen ist der von 13 Shilling 4 Pence für die gangbareren theologischen Werke ein sehr häufig vorkommender, dann aber namentlich ein Ueber- schuß von 4 Pence über die Shillings^ahl. Es ist wohl schwerlich ein Jrrthum, wenn man diese 4 Pence für die übliche Commissionsgcbühr hält, die somit auch in Oxford der Käufer zu entrichten gehabt haben würde. Dies letztere ergiebt sich noch deutlicher aus einer später specieller zu erwähnenden Handschrift, die zufolge der Schlußbemer- kung verkauft wurde: pro xxxüi. s. lüg. d. et xij. 6. pro keoclo vendentis. Zuweilen scheint sogar auch der eigentliche Besitzer in derartigen zu verkaufenden Codices vermerkt worden zu sein; in einer Pergamenthandschrift des 14. Jahrhunderts (223 Bl- Fol.), enthaltend: 'pkomue Xguinutis iu Xristotslis metuplixsicorum libros commenturii und desselben super lidros politicorum commenturii, steht wenigstens am Anfang: xl. 8., sodann 8«> un<Ius liker cle «orte Xd^udon und guin- tus über 3s Sorte lodannis Imolc 7<>. Daß die 8tutionurii zu den Bediensteten und Privilegirten der Universität gehörten, scheint aus einer gewissen Bctheiligung derselben bei den Seitens der Collegiaten sehr häufig verkommenden Verpfändungen von Büchern hervorzugehen. Am Schluß eines Oxforder Codex, der von 51 Thomas Paunter 1480 verpfändet war, steht z. B. die nach trägliche Bemerkung: Kenovstur 4 dis lulii X. v. 1483 per msnus stscivnurii, et jacet pro xxxviij s. 77 Derartige verpfändete Bücher gelangten öfter nach Verfall zum Verkauf, wie z. B. am Ende eines anderen Codex bemerkt ist: Imker 51. Willslmi Heed, soeü do- mus scolsrium de 5Ierton in Oxon. quem emit <Ie guudsm eistu ibidem venditivui expositu... 7", und mögen den 8tut!onurii dann leicht zur Vervollständigung ihrer Vorräthe in die Hände gefallen sein. Ob die 8tution»rii mit den anderen bei der Herstellung der Hand schriften mitwirkcnden Gewerben, wie in Paris, eine Corporation bildeten, läßt sich zwar nicht mit Bestimmtheit sagen, ist aber bei der Achnlichkeit der Verhältnisse wahrscheinlich, zumal auch der Londoner Handschriftenhändler Piers Bauduyn zugleich als Buchbinder ver kommt 7°. In Oxford erscheint auch ei» VViUism goleeb^nder bei einer Schenkung von Büchern im Jahre 1459 als Zeuge Die Zahl der 8tutivnurü kann übrigens in Oxford nicht so unbedeutend gewesen sein, denn bereits im 14. Jahrhundert, zur Zeit Eduard 111. (1327— 1377), gab cs dort deren mehrere. In einem Oxforder Codex findet sich am Schluß unter Anderem die Bemerkung: 1-ibsr 51. 5Vi». Heed socii «lomus scolsrium de 51ertvn i» Oxon. guem emit ibidem » >>uo- dam stscionsrio Auch in London, damals schon eine der blühendsten und bedeutend sten Handelsstädte, finden sich nicht allein Spuren eines wohl nur gelegentlich Seitens einzelner Kaufleutc betriebenen Handels mit Bü chern 62, sondern auch wirkliche Handschriftenhändler, 8tutionurii. Es scheint sich sogar schon im 15. Jahrhundert diescrHandschriftenhandel in Paternoster kiow concentrirt gehabt zu haben, noch heutigen Tages der 76. 6oxe. I. e. Um. I. Ooll. ^leitoniense. 107. 77. Ooxe. I. e. I'om. I. doll Lincoln, p. 53. 78. Oox«. I. c. I'om. I. Loli. Alertoir. p. 60. 79. KitiAkr, William s!axtOtt, tli6 6r«t «Nßli8l» l>rittt«r. L.oiiilon 1844. 18. p. 20. 80. Ooxe. I. e. I'om. l. 6oll. Norton, p. 58. 81. Ooxe. I. c. I'om. I. Ooll. Hfertoo. p. 24. 82. XniKlU. I. e. p. 28. 29.
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