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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1851
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1851
- Sprache
- Deutsch
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1851.^ 1469 SeU Jahre 1847 gab der Börsenverein in Leipzig jährlich 300 Thlr- an den Unterstützungsverein unter der Bedingung, daß derselbe die an den Vorstand des Börsenvereins gerichteten Unterstützungsgesuche dem Vorstande des Vereins zur Erledigung uberweist. In der Cantate-Versammlung des Börsenvereins von 1850 berichtete der Vorstand wie folgt: „Wenn unser Unterstützungsverein auch bis jetzt allen an ihn gemachten Anforderungen hat genügen können, und es dem nach scheinen möchte, als ob derselbe einer Vergrößerung und Ausdehnung nicht bedürfe, so würde dieser Schluß doch ein trü bender sein,— denn unsere Mittel haben immer nur gereicht, augenblicklicher dringender Noch entgegen zu treten oder „Krankheit zu mildern; nie aber waren sie ausreichend, eine dauernde Hülfe, etwa einer Wittwe oder einer Waise, zu gewähren. „Das lebhafte Bedürfniß zu einer solchen Art der dauernden Hülfe ist aber leider vorhanden und nicht etwa vereinzelt, „sondern sehr allgemein und durch das ganze Gebiet des deutschen Buchhandels verbreitet; das haben wir in unserer lang jährigen Amtsführung auf das Entschiedenste zu erfahren Gelegenheit gehabt. „Die projectirte Buchhändlerwittwencasse, die im Voraus von Ihrem wohlwollenden Sinne mit einem auf die Ein nahme des Börsenblattes begründeten Zuschüsse von jährlich 1500 Thlr. aus der Börsencasse und mit manchen ihr zugesagten „Geschenken ausgestattet wurde, sollte diesem Mangel entgegentreten. Durch mehrere Jahre hindurch legten verschiedene „Commissionen verschiedene Pläne vor, die aber alle nicht realisirt werden konnten, und es bleibt nun nichts übrig, — wenn „überhaupt dem als allgemein anerkannten Bedürfnisse einigermaßen Rechnung getragen werden soll, — als auf dem Wege, „unserenVerein weiter auszubilden, vorzuschreiten. „Der Vorstand des Unterstützungsvereins stellt daher folgenden Antrag: „Die Generalversammlung wolle beschließen: „1) Die dem Unterstützungsvereine für hülfsbedürftige deutsche Buchhändler rc. in Berlin überwiesenen 300 Thlr. jähr lich werden auf die Summe von 500 Thlr- jährlich erhöht. ,2) Von dieser Summe werden 250 Thlr. in 5 Parcellen von je 50 Thlr. getheilt und diese zur Unterstützung von 5 Witt- „wen von Börsen Mitgliedern verwendet. „3) Jede Bewilligung einer Parcelle geschieht nur auf ein Jahr und muß nach Ablauf dieses Jahres von Neuem nach- „gesucht und ertheilt werden. Die früheren Inhaberinnen einer solchen Bewilligung haben das Vorzugsrecht für den „Fortempfang derselben vor neuen Bewerberinnen, in sofern ihre Hülfsbedürftigkeit eine gleiche geblieben ist. „4) Der Vorstand des Unterstützungsvereins wird beauftragt, einen Plan zur Erweiterung und Regelung dieser Stiftung „von kleinen Pensionen von 50 Thlr. auszuarbeiten und der nächsten Generalversammlung vorzulegen." Dieser Antrag wurde in allen seinen Punkten einstimmig genehmigt. In Folge dessen konnte der Vorstand in Nr. 55 des Börsenblatts von 1850 in Bezug auf Obiges nachfolgende Ankün digung erlassen: „Obwohl nun die Fortbewilligung für spatere Jahre noch von einem Beschlüsse der Hauptversammlung des „Börsenvereins abhängt, so will der Unterzeichnete Vorstand doch jene 5 Unterstützungen von 50 Thlr. an Wittwen von „Börsenmitgliedern schon für dieses Jahr vertheilen. Er wird bei Prüfung der Ansprüche und darnach folgender Ueber- „weisung einer Pension nach denselben Grundsätzen verfahren, die bei seiner bisherigen Thätigkeit ihn geleitet haben, und „wird die größere Hülfsbedürftigkeit einerseits, andererseits aber das höhere Alter vorzugsweise berücksichtigen. „Diejenigen Wittwen, welche einen Anspruch auf eine jener 5 Unterstützungen von 50 Thlr. zu haben glauben, „ersuchen wir demnach, sich bei dem Vorsitzenden unseres Vorstandes, schriftlich in frankirten Briefen zu melden und da- „bei nicht allein folgende Punkte zu beantworten, sondern auch möglichst glaubhaft nachzuwcisen: „1) Ob ihr verstorbener Gatte Börsenmitglied war und wie lange. „2) Ob sie seit dem Tode desselben ledig geblieben sind, oder ob sie nicht seitdem zur zweiten Ehe, aus der sic jetzt „wieder Wittwen sind, geschritten seien. „3) In welchem Alter sie stehen. „4) Ob sie aus ihrer Ehe Kinder haben, welchen Geschlechts und wie alt dieselben sind. „5) Wie ihre und ihrer Kinder Gesundheitszustände sind. „6) Welche Ernährungsquelle sie bisher gehabt haben und die ungefähre Höhe derselben. „Der Unterzeichnete Vorstand wird sämmtliche eingehende Meldungen einer gewissenhaften Prüfung unterwerfen „und alsdann am 1. October d. I. den 5 hülfsbedürstigstcn Wittwen von Börsenmitgliedern die Pensionen auszahlen." und erkannte dann am 15. October 1850 zum ersten Male, am 16. October 1851 aber zum zweiten Male die fünf Pensionsparcellen von 50 Thlr. an eben so viele Wittwen vertheilen (viäe Bekanntmachung im Börsenblatte vom 22. Oct. 1851, Nr. 92). In der Hauptversammlung des Börsenvereins in Leipzig von 1851 wurden dem Unterstützungsverein auf den desfallsigen Antrag des Vorstandes „noch außerdem 200 Thlr. für Pensionsparcellen zu 50 Thlr. an verarmte und erkrankte Buchhändler und Buchhandlungs- „gehülfen (viäe amtlicher Auszug aus dem Protokolle der Generalversammlung. Börsenblatt von 1851, Nr. 49, S. 610)." bewilligt. Diese Summe ist in 3 Parcellen an Gehülfen und in 1 an einen Buchhändler bereits vertheilt worden. Die fernere Vertheilung dieser Pensionsparcellen soll in gleicher Weise, wie die Wittwenpensionsparcellen, jährlich vorgenommen werden.
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