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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1851
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1851-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1851
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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1851.^j 1189 solche Forderungen, welche in Bezug auf den Geschäftsbetrieb des Empfängers der Maaren oderArbeit entstanden sind. §- 4. Gegen solche Forderungen, welche zur Zeit der Publika tion dieses Gesetzes schon fällig waren, können die in §, 1 vorge schriebenen Fristen nur vom letzten December 1849 an gerechnet werden. Erbauliche Historia. Von Jahr zu Jahr mehren sich die Klagen der Verleger über schlechtes Zahlen der Sortimentsbuchhändler. Man macht oft son derbare Vorschläge, dem abzuhelfen, vergißt aber, daß das Uebel nicht eher zu beseitigen, bis die Ursache desselben gehoben ist. Das vermögen wir Buchhändler insgesammt aber nicht; die schlechten Zeiten sind daran Schuld. Viele Verleger mögen dies nicht glauben wollen; jeder Sortimentsbuchhändler aber kann es bezeugen, daß in keinem Geschäfte die Gelder spärlicher eingehen, als im Buchhandel. Und dabei der so geringe Umsatz! Alles soll, wenns irgend möglich, geliehen sein; theurere Werke werden höchstens antiquarisch ange schafft; die Novitäten, welche den Kunden zur Ansicht gesandt wer den, kommen — oft beschmutzt, ausgeschnitten oder gar zerrissen — zurück, so daß der arme Sortimentsbuchhändler, um die viele nutz lose Plackerei, Aerger und Verdruß zu vermeiden, endlich ganz er lahmt und den Kunden das Lesen neuer Sachen nicht mehr so leicht macht. „Wozu denn kaufen? Man kann ja die Novitäten, welche man oft von mehren Buchhändlern zugesandt bekommt, durchlesen, und dann zurück geben! Bücher sind überhaupt entbehrlich, und gehören zu den Luxusartikeln." Solche Aeußerungen hört man häu fig. Der Sortimentsbuchhändler muß froh sein, wenn er selbst bei der größten Sparsamkeit, der angestrengtesten Thätigkeit, nicht im Kampfe um die so schwierige Existenz unterliegt. An Ersparniß ei nes kleinen Vermögens für das Alter ist nur in seltenen Fällen zu denken. D^ ist ein trauriges, aber wahres Bild, ein Bild, welches die Herren Verleger veranlassen sollte, aus alle Weise die Sortiments- buchhandler zu unterstützen. Es haben in neuerer Zeit einige hu mane und ehrenwerthe Verleger ein glückliches Mittel ergriffen, dem ^"^^^^"^^^^""^uhelfen; es ist dies die Gewährung von möglichst hohem Rabatt. Dank allen diesen Ehrenmännern. Sie werden sich nicht schlecht dabei stehen, sondern im vermehrten Absatz ihrer VcrlagsarNkel Entschädigung für ihr Entgegenkommen finden. Jeder Sortimentsbuchhandlcr wird sich mit Freuden und allen Kräf ten für solche Artikel, welche ihm einen entsprechenden Gewinn brin gen, verwenden. Dagegen gicbt es aber auch Verleger, welche sich nicht schämen, ihre College« Sortimenter, die vielleicht oft durch ihre Thätigkeit dem Verlage der elfteren ganz allein Eingang beim Publicum verschafft haben, auf alle Weise zu umgehen, und sich direct mit dem Publicum in Verbindung zu setzen. Das Börsenblatt hat bisweilen derar tiges Treiben besprochen, aber noch nicht oft genug. Jeder Sorti- mentsbuchhandler sollte das, was ihm in seinem Wirkungskreise be kannt wird, veröffentlichen, damit alle Collegen solche Herren kennen lernten und sich gar nicht mehr für ihren Verlag verwendeten. Ich wenigstens werde nicht zu solcher uncollegialischen Handlungs weise schweigen. Die öffentliche Meinung muß über selbige richten. Schweigt man zu Allem, so wird immer mehr versucht! So hat jetzt Herr G. G. Lange in Darmstadt einen so eigen- thümlichen Weg zur Verbreitung seines Verlages eingeschlagen, wie wol noch nie da gewesen! Derselbe laßt durch einen Reisenden Sub skribenten auf das „Königreich Preußen" und den „Rhein" sammeln und denen, welche unterzeichnen, sagen, die Fortsetzung würde durch die Buchhandlungen geliefert, jeden Monat eine Lieferung. Bei dieser Vertriebsweise wäre nichts einzuwenden, wenn — sie beobach tet würde. Herr Lange denkt und handelt indeß anders. Nach einigen Monaten kommt ein anderer „Reisender", welcher den Sub skribenten gleich 19—20 Lieferungen aufdringt. Diesem „Reisen den" wird eine Kiste mit dem kostbaren Inhalte an bestimmte Plätze geschickt, und nach Verlauf einiger Monate wiederholt sich dasselbe Schauspiel. Wir Sortimentshändler haben das Nachsehen, wie uns der „Reisende" das Geld vor der Nase wegkapert, müssen aber auch Aeußerungen hören: „Gott soll uns behüten und bewahren, je wie der auf ein Werk zu subscribiren." Wir müssen aber leider auch sehen, wie unser ehrenwerther Stand durch solche Hausirerei immer mehr in den Augen des Publikums sinkt, dasselbe die Achtung vor uns verliert. Das Publicum weiß leider oft nicht zwischen uns un!» solchen „Reisenden" zu unterscheiden, sondern denkt: es muß doch schlecht mit dem Buchhandel stehen, da die Buchhändler jetzt so gar hau siren gehen. Dieses Verfahren hat seine sehr ernste Seite. Möchten sich keine Verleger weiter finden, welche unfern Stand auf solche Weise entwürdigen. Cöslin. Friedrich Volger. Aus Gratz. Im Börsenblatte vom 15. Juli d. I. ist eine kaiserl. Verord nung vom 6. desselben Monats mitgetheilt, welche mehrere proviso rische Bestimmungen bezüglich der inländischen periodischen und der ausländischen Druckschriften, für den ganzen Umfang des Kaiser- thums Oesterreich enthält. Auch hier in Gratz verfehlten dieselben nicht bald ihre Wirk samkeit zu äußern. Wahrend seit dem ereignißvollen Jahre 1848 unseres Wissens nicht zwei Preßprocessc hier Statt fanden, standerr in der Woche vom 18—23. August vier Angeklagte in drei verschie denen Processen vor den Schranken des hiesigen Schwurgerichtshofes- Der Redacteur eines Localblattes wurde in zwei auf einander fol genden Verhandlungen wegen Beschimpfung zweier Privatpersonen zu ein - und dreiwöchentlichem Arrest verurtheilt, wogegen er beim Obersten Gerichts- und Kassationshof in Wien Berufung einge legt hat. Ein härteres Urtheil erging gegen Anton Kutschers, Redacteur des „Urchristenthums", welches derselbe in Nr. 34 seines Blattes vom 23. Aug-, wie folgt, bekannt gicbt. „Graz, 20. August. In der gestern stattgehabten Schwur gerichtssitzung wurden wegen Verbrechens der Religions störung Anton Kutschern zu 1 Monat und Christian Schmetzer zu 8 Tagen Kerker verurtheilt; der dritte Angeklagte, Joses Mül ler, wurde freigcsprochen." Das „ Urchristenthum" ist das einzige Organ der Deutsch- Katholiken in Oesterreich, und erscheint wöchentlich in Gratz. Es bil det eine Fortsetzung zu den vom ehemaligen hiesigen deutsch-katho lischen Prediger Scholl, als Beiblatt zur „ Schnellpost", hcrausge- gebenen „Sonntagsblättern für religiöse Reform". Die „Schnell post", als politiscbe Zeitung, mußte bei Ablauf des l. Quartals 1849 zu erscheinen aufhören, da sie die im damals erscheinenden Preß- gesetze ausgesprochene hohe Caution für derartige Journale nicht leisten konnte. Natürlich gingen auch die Sonntagsblätter ein, die Scholl nun als zwanglose Hefte in längeren Zwischenräumen fort setzen wollte. Dazu kam es indessen nicht, da der Ausländer Scholl sich von hier entfernen mußte, und bekannt dürfte es sein, daß er gegenwärtig in England weilt und von dort Correspondenzen über die kirchlichen Zustände in die „Reform von Wislicenns" liefert. Wenn er den früher ausgesprochenen Entschluß festhält, so geht er
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