Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1851
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- 26.08.1851
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- Deutsch
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1851.) 1009 Nichtamtlicher Th eil. DaS Recenflonen-Verzeichiiiß. Der Gedanke, ein Recensionen-Verzeichniß erschienener Schriften zur Kenntnißnahme für den deutschen Buchhandel zu gründen, ist eben so vortrefflich, als -nothwendig. Wie wenig aber die gegenwärtige Ausführung diesem Gedanken noch entspricht und, wir sagen es gleich, in dieser Weise entsprechen kann, lehrt ein flüchtiger Blick auf die betreffenden Nummern des Börsenblattes. Das Verzeichniß wird nie ein vollständiges werden; der Schwierig keiten sind zu viele. Bis jetzt scheint man, im verdienstvollen Eifer, schnell zu wirken, nicht einmal die Idee des Unternehmens einer Prüfung unterworfen zu haben, d- h. der Sache fehlt wirklich noch die Basis. Zuerst mußte man sich doch den Begriff einer Reccnsion deutlich machen; soll jede Anzeige oder literarische Notiz in einem politischen oder wissenschaftlichen Blatte als Recension gelten? oder nur eine gediegene, durch ihren Gehalt sich empfehlende Kritik? An zeigen ersterer Art fördern weder die Sache d. h. die Wissenschaft, noch haben sie für den Verleger den beabsichtigten Vortheil; ihm werden feste Nachbestellungen und Meß-Abrechnungen den Beweis von dem Erfolge seines Verlags-Unternehmens liefern; — nur Re- censioncn letzterer Art haben für den Buchhandel im Allgemeinen Nutzen und hängen mit den Wurzeln seines sittlichen Gehalts zu sammen. Selbst bei humaner Abwägung und Vermittlung dieser beiden Gegensätze, mußten schon jetzt einzelne Verzeichnungen weg fallen, die wir im Börsenblatt aufgeführt finden ; viele andere hin gegen, welche fehlen, hinzukommen. Hat man sich diese Cardinal- srage klar gemacht, so treten nun die eigentlichen Hindernisse auf. Es erscheinen der periodischen Schriften zu viele und zu zerstreut — tägliche, wöchentliche, monatliche und vierteljährliche, — als daß sie nicht an einem Eentralorte und wäre es auch Leipzig, übersehen werden könn ten. Nach einer Notiz, die jüngst im Börsenblattc stand, hält ge rade das Königreich Sachsen erstaunlich wenig politische Blatter; das ganze Königreich gewiß weniger, als Berlin allein. Nimmt man an, daß gegenwärtig circa 8000 deutsche Verlagswerke jährlich erschei nen, daß jedes (?) derselben nur 4 mal irgendwo besprochen werde — eine Annahme, die sehr mäßig ist — so giebt das 32000 Vermerke oder auf jede Nummer des Börsenblattes circa 300. Kann dieses Blatt solche bestreiten, ohne seiner eigentlichen Aufgabe Abbruch zu thun? Und woher endlich sollen die Kräfte kommen, eine solche Riesenar beit zu bestehen, alle Zeitschriften zu durchstöbern, eine förmliche Re- censionen-Jagd anzustellen, damit neben dem Hochwild, auch das be scheidenste Kleinwild nicht entgehe? Woher endlich diese Zeitschriften selbst? Das Alles um Gotteswillen wird Niemand übernehmen. Wie nun, soll der Gedanke ganz aufgegeben werden, oder giebt es ein Mittel, ihn zu realisiren? Allerdings giebt es ein solches; es besteht einfach darin, daß ein eigenes Organ dafür gegrün det werde, sei es vom Gremium des Buchhandels unmittelbar selbst, sei es von einem Einzelverleger. Wie die Sache alsdann an zufangen, würden wir uns in einem zweiten Artikel darzulegen er lauben , wenn die verehrliche Redaktion uns dazu den Raum gönnt. Gegen etwaige Repliken bemerken wir im Voraus, daß es sich hier rein um die Sache handelt und daß es nicht im entferntesten in unserer Absicht sei, irgend jemand zu nahe treten zu wollen. Berlin im Juli 1851. WaS soll man hierzu sagen? In neuester Zeit scheint es vielfach Sitte zu werden, Verlang- zettel ohne Unterschrift zu versenden, denn ich, bei meinem kleinen Verlagsgeschäfte, empfing in diesem Jahre schon deren über fünf, nun hört man auch von verschiedenen Seiten (z. B. Börsenblatt 65, Inserat 5802), daß es anderen College» nicht besser er gehe. — Der Natur der Sache gemäß kann es nur zwei Möglich keiten geben, denen zu Folge ein Verlangzettel ohne Unterschrift hin ausgesandt werden kann; denn entweder wurde die Unterschrift ver gessen oder absichtlich fortgelassen. Der erstere Fall giebt Zeugniß von erstaunlicher Leichtfertigkeit, mit welcher leider auch bei den Verschreibungen zu Werke gegangen wird; der ketzere Fall, oec einzig darauf hinausgeht, sich über einen College» und dessen Verlag rc. lustig zu machen, verdient die ernsteste Rüge. Aus der ganzen Art und Weise, wie derartige Zettel abgefaßt, und zufolge der Randbemerkungen namentlich, geht die kindische und erbärmliche Absicht des Ausstellers deutlich hervor. — Damit nun aber die Herren Commissionaire nicht zufällig dahinter kommen möchten, wird gewöhnlich der Zettel, der gemeiniglich sehr bedeutende feste und baare Bestellungen enthält, noch separat cou- vertirt- Soeben ist mir mit dem Briefpackete von Leipzig abermals ein derartig behandelter Bestellzettel zugegangen, der sehr nahmhafte Bestellung und sonstige sehr annehmbare Anerbieten enthält. — Die alberne Absicht des Ausstellers liegt auch in diesem Falle klar zu Tage, denn der Zettel war zweimal besonders couvertirt und adressirt, und zwar mit verstellter Handschrift, wie cs scheint. — Die Absicht dieser Zeilen ist an Alle, welche bisher so überaus leichtfertig bei Ausfertigung ihrer Verlangzettel zu Werke gingen, die Bitte zu richten, fernerhin doch aufmerksamer sein zu wollen, denn es ist für beide Theile, Absender und Empfänger, unangenehm und zeitraubend, wenn die Unterschrift fehlt; — ferner aber beabsich tigen diese wenigen Worte, die Herren Commissionaire zu ersuchen, soweit solches möglich ist, auszumerken, damit alle Zettel ohne Un terschrift aufgefangen und nachträglich berichtigt werden. Eine Ab sicht, jene kindischen Menschen von ihrem beschränkten Wesen abzu bringen, habe ich indessen nicht, denn das würde doch zu keinem an dern Zwecke führen, als zu dem, ihnen glauben zu machen, daß sie ihre Absicht vollkommen erreicht hätten. N., den 3. August 1851. H. E — d. Streifereien durch das Gebiet des BuchhandelS- Es ist zu verwundern, daß noch so manche Verleger ihren neuen Verlagsartikeln nicht die Firma des Druckers beifügen lassen. Da in mehreren deutschen Ländern das Gesetz besteht, daß Bücher die Namen des Verlegers und Druckers enthalten müssen, wenn sie zum Verkauf gestellt werden sollen, so müssen von vielen Hand lungen solche Bücher, die nicht die Druckerfirma haben, zurückgcwiesen, resp. remittirt werden, wodurch beiden Theilcn Schaden entsteht; den Verlegern dadurch, daß ihre Artikel an vielen Orten nicht Absatz finden können, wo sie sonst vielleicht verkauft worden wären, wenn alle Formalien gehörig beobachtet worden waren; den Sortimentern dadurch, daß sie nutzlos Portis, Frachten und Emballage für solche Schriften ausgcben müssen, die nutzlos hin und her spazieren. Wir bitten daher alle Verleger deutscher Lande, doch künftig ja nicht zu verabsäumen, bei ihren Verlagsartikeln auch die Drucker- sirma aus denselben mit anzuführen; schaden kann ihnen dies doch keinesfalls, wohl aber sehr nützen- — Laut deS neuesten Preußischen Paßgesetzes sollen Buchhänd ler und Buchdrucker vor einer Prüfungs-Commisston den Nachweis ihrer Befähigung führen, bevor ihnen die Concession zum Gewerbe betrieb ertheilt werden kann. Die näheren Bestimmungen über die Bildung der Prüfungscommissionen und die abzulegende Prüfung sollte der Herr Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Mi nisterium für Handel und Gewerbe erlassen.
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