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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.01.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1932-01-09
- Erscheinungsdatum
- 09.01.1932
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- Deutsch
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In Preußen verboten.—Die Druckschrift »Wer war Schlageter?«, Verlag »Das andere Deutschland«, Berlin, wurde durch Verfügung vom 4. Januar 1932 für den Bereich des Freistaates Preußen be schlagnahmt nnd eingezogen. Berlin, 4. Januar 1932. PP (MPA I.) (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1137 vom 6. Januar 1932.) Die Druckschrift »Die S.A.P., was sie wirklich ist«, Verleger Willi Kasper, Berlin, wurde für den Bereich des Freistaates Preußen polizeilich beschlagnahmt und eingezogen. Berlin, 31. Dezember 1931. PP (LKPA I). Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1138 vom 7. Januar 1932. ÖerkebrSnacbrickten. Neue Postgebühren ab 15. Januar. — Bekanntlich ändert sich nur die Brief- und P o st k a r t e n g e b ü h r im Fernverkehr sowie die Gebühr für Postpakete. Alle übrigen Gebühren wie z. B. für Briefe und Postkarten im Ortsverkehr, Drucksachen, Waren proben, Geschäftspapiere, Mischsendungen, Päckchen usw. bleiben wie bisher. Neueiugeführt wurde die Zustellgebühr für Pakete (nicht für Päckchen). Neue Gebührensätze: a) Briefe im Fernverkehr: bis 20 8 -- 12 Npf. (bisher 1ü Rpf.) über 20 bis 250 8 - 25 Npf. (bisher 30 Npf.) über 250 bis 500 8 ^ 40 Npf. (wie bisher) b) P o st k a r t e n i m F e r n v e r k e h r : 6 Nps. (bisher 8 Rpf.)*) Demzufolge: 1. Einschreibbriefe im Fernverkehr: bis 20 8 ^ 42 Nps. (bisher 45 Rpf.) über 20 bis 250 x — 55 Npf. (bisher 60 Rpf.) über 250 bis 500 8 — 70 Npf. (wie bisher) E i n s ch r e i b p o st k a r t e n: 36 Rpf. (bisher 38 Npf.) 2. Postaufträge im Fernverkehr: bis 20 8 --- 62 Npf. (bisher 65 Rpf.) über 20 bis 250 8 ^ 75 Npf. (bisher 80 Nps.) über 250 bis 500 8 — 90 Npf. (wie bisher) 3. Nachnahmebriefe im Fernverkehr: bis 20 x ^ 32 Npf. (bisher 35 Npf.) über 20 bis 250 8 ^ 45 Npf. (bisher 50 Npf.) über 250 bis 500 8 60 Npf. (wie bisher) 4. N a ch n a h m e p o st k a r t e n im Fernverkehr: jetzt 26 Npf. (bisher 28 Rpf.) (Die Nachnahme-Drucksachenkarte im Orts- sowie Fernverkehr zu 23 Npf. bleibt wie bisher.) e) Pakete. Kein Freimachuugszwang. Für nichtfreigemachte Pakete bis 5 Ü8 einschl. wird ein Gebührenzuschlag von 10 Npf. erhoben. Meistgewicht 20 üg 1. Zone Rpf. 2. Zone Rpf. 3. Zone Rpf. Rpf. 5. Zone Rpf. bis 6 >-8 30 40 60 60 60 über 5-6 35 50 80 90 100 6—7 40 60 100 120 140 7—8 45 70 120 160 180 8—9 50 80 140 180 220 9—10 „ 66 90 160 210 260 10—11 65 105 180 235 290 11—12 75 120 200 260 320 12—13 85 135 220 286 350 13—14 95 150 240 310 380 14—15 105 165 260 335 410 15—16 115 180 280 360 440 16—17 125 195 300 385 470 17—18 135 210 320 410 500 18—19 145 226 340 435 630 „ 19—20 „ 155 240 360 460 560 *) Bis neue Karten zu 6 Rpf. hergestellt sind, verkauft bie Post vom 15. Januar ab bie bisherigen Karten mit dem 8-Npf.-Stempel zu 6 Npf. Wer seinen Vorrat von Karten zu 8 Rpf. bis zum 14. nicht aufbrauchen kann, erhält vor dem 15. Januar auf Wunsch für jede unverdorbene Karte Wertzeichen zum Betrage von 8 Rpf. Vom 15. an werden nur noch verdorbene Karten gegen Wertzeichen im Betrage von 6 Npf. und gegen Zahlung einer Gebühr von 1 Npf. für das Stück umgetauscht. Die Zustellgebühr frei Haus für jedes Paket beträgt 15 Npf. Für Briefpäckchen bis 1 Ü8 (60 Npf.) und sonstige Päckchen bis 2 Ü8 (40 Npf.) wird keine Zustellgebühr erhoben. Die neuen Jnlandgebühren für Briefe und Postkarten gelten auch im Verkehr mit dem Saargebiet, der Freien Stadt Danzig, Litauen und Memelgebiet, Luxe m - bürg und Osterreich. Die von der Neichspost vorgenommene Gebührensenkung ist un genügend, vor allem deshalb, weil eine Herabsetzung der Drucksachen gebühren, die für den Buchhandel von sehr großer Bedeutung ist und die vom Börseuverein wiederholt beantragt wurde, nicht ein- getreten ist. Das Neichspostministerium hat erklärt, daß für die Senkung lediglich ein Betrag von 125 Millionen Mark zur Ver fügung stand, dessen schematische Verteilung auf alle Tarispositioneu nicht zweckmäßig gewesen sei, weil dann nur eine geringfügige und praktisch unwesentliche Senkung möglich gewesen wäre. Der Börsen verein wirb sich weiter um Herabsetzung der Postgebühren, insbe sondere der Drucksacheugebühren, bemühen. Der Zoll für Bücher in Argentinien aufgehoben. — Durch die Verordnung vom 6. Oktober 1931 war die Einfuhr von Büchern und eingebundenen Drucksachen nach Argentinien mit einem Zoll belegt worden. Auf Vorstellungen der interessierten Kreise wurde diese Zollbelastung für Bücher mit Wirkung vom 26. November 1931 wieder aufgehoben. Versonalnackrickten. Jubiläum. — Der Abteilungsleiter im Druckereibetriebe des Verlags Gustav Lyon, Herr Gottfried Tschannen in Ber lin, feierte das 25jährige Jubiläum seiner Tätigkeit in dem ge nannten Hause. Dem Jubilar, der sich nicht nur im Berufs- und Kollegenkreise, sondern auch in der gesamten graphischen Fachwelt außerordentlicher Beliebtheit erfreut, wurden aus diesem Anlaß zahl reiche Ehrungen zuteil. Eintritt in den Ruhestand. Am 2. Januar vollendeten sich 40 Jahre der Zugehörigkeit des Prokuristen Herrn HansTaubert zum Hanse Breitkopf L Härtel in Leipzig, dessen Brüsseler Zweiggeschäft er seit 1892 bis zu ber durch die Kriegsfolgen ver anlaß ten Auslösung als ge schäfts führend er Teilhaber mit Erfol-g leitete. Er trat ani 2. Januar in den Ruhestand zugleich mit dem Musikalienhanblängsgehi-l-sen Herrn Christian Flamme, der gleichfalls länger als drei Jahrzehnte bei Breitkvpf L Härtel tätig gewesen ist. Christian Flamme ist der älteren Generation insbe sondere durch seine früher außerordentlich viel benutzten Hcmbkata- loge (Spindler, Bür, Strauß, Konzerlhandbücher) bekannt geworden. Ernennung. — Wir wir hören, ist Herr Otto Mark in Rudolstadt als Mitglied der Steuerausschüsse auf die Zeit von fünf Jahren von der Handelskammer vorgeschlagen und vom Finanz amt bestätigt worden. Gestorben: am 23. Dezember Herr Max Sacritz, Inhaber der Buch- und Papierhandlung gleichen Namens in Berlin-Lichten- berg im 70. Lebensjahre. Ferner: am 24. Dezember 1931 Frau Julie verw. Webering geb. Eggert, Inhaberin der Wagner'schen Buchhandlung in Bregenz. Die Verstorbene war seit dem Tode ihres Mannes — 13. August 1901 — Inhaberin obiger Firma. Durch Fleiß und reges Interesse gelang es ihr, die Firma zu Ansehen und Erfolg zu führen. Ferner: am 31. Dezeniber Frau Auguste Belsen, Inhaberin der Firma Herm. Belsen in Teterow (Mecklbg.). Die Verstorbene war 43 Jahre in obiger Firma, die 1902 in ihren Besitz überging, tätig. Seit einigen Jahren wurde sie von ihren Söhnen Waldemar und Egon Belsen unterstützt. Ferner: am 1. Januar nach schwerer Krankheit Herr Carl Becke, Direktor der Leipziger Pianoforte- und Phonolafabriken Hupfeld - Gebr. Zimmermann A.-G. in Böhlitz-Ehre u- berg bei Leipzig. Der im 54. Lebensjahre Entschlafene gehörte seit 1920 vor stehendem Unternehmen an, dem sein Sorgen bis wenige Stunden vor seinem Tode galt.
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