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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1936
- Strukturtyp
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- 1936-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1936
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- Deutsch
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Nr. 227 (N. 117) Leipzig, Dienstag den 29. September 1936 103. Jahrgang Bekanntmachungen Börsenverein der Deutschen Buchhändler Prüfungsstelle für den Nachweis der Bezugsberechtigung zum Vor zugspreis nach 8 11 der Buchhändlerischen Verkaufsordnung Nach 8 11 Ziffer 4 der Buchhändlerischen Verkaufsordnung hat der Verleger bei Festsetzung von Vorzugspreisen dem Sortinient die Lieferung zum gleichen Preise zu ermöglichen, wenn ihm die Bezugsberechtigung des Kunden nachgewiesen wird. In letzter Zeit ist es aber verschiedentlich vorgckommcn, daß sich Verleger und Sor timenter in der Frage des Nachweises nicht haben einigen können. Von Sortimentern ist dabei die Befürchtung ausgesprochen worden, daß der Verleger bei namentlicher Nennung der Kunden seine Kennt nis in mißbräuchlicher Weise zu Wettbewerbszwecken ausnutzen könne. Im allgemeinen ist diese Befürchtung unbegründet. Ich empfehle aber den Verlegern und Sortimentern in Fällen, in denen eine Einigung nicht erzielt werden kann, das Material der Geschäfts stelle des Börsenvereins zu treuen Händen zu übergeben. Diese wird in objektiver Weise prüfen, ob der Nachweis der Bczugsberechtigung des Kunden zum Vorzugspreise als geführt angesehen werden kann. Leipzig, den 24. September 1936 Baur, Vorsteher Bund Reichsdeutscher Buchhändler Mitteilung der Geschäftsstelle In Übereinstimmung mit der Reichsschrifttumskammer wird bekanntgegebcn: Als verlagsneu im Sinne der Ziffer 4 a der amtlichen Be kanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 115 über »Handel mit Büchern in Einheitspreis-, Klcinpreis- und Seriengeschäften« (s. Bbl. 147) gelten nicht Schriften, deren Ladenpreis aufgehoben oder herabgesetzt worden ist. Antiquariat im Sinne der Buchhänd- lerischen Verkaufsordnung kann auch dann, wenn der Verkaufspreis nicht höher als —.50 RM ist, in Einheitspreis-, Kleinpreis- und Seriengeschäften nicht verkauft werden. Leipzig, den 24. September 1936 THulke Die Sortimenterbuchkarte des wissenschaftlichen Verlags Ein schlichtes Werbemittel, wie es die Buchkarte ist, läuft in Zeiten hochgezüchteter Werbekultur leicht Gefahr, in den Geruch des Altmodischen zu geraten. Wenn aber trotzdem eine kleine Schar von Verlegern unentwegt an der Buchkarte festhält, so wird der Beobachter, der gewohnt ist tiefer zu blicken, hinter diesem so hart näckigen Verhalten mit Recht triftige Gründe vermuten. Man würde es sich zu leicht machen, wenn man die Erscheinung erklären wollte aus einer bewußten Bindung an das Überlieferte oder gar aus der gedankenlosen Schwerfälligkeit, sich vom Bestehenden los zusagen, gleichgültig ob es Nutzen bringt. Es liegt mir fern, mich zum Wortführer zu erheben, aber ich glaube, daß auch die andern Anhänger der Buchkarte, gleich mir, sich zu ihr bekennen, weil die Erfahrung für dieses Werbemittel spricht. Zunächst erweist sich die Buchkarte als ein notwendiges Be- nachrichtiguugsmittel des Verlags gegenüber dem Sortiment. So bald ein neues Werk vor der Auslieferung steht, werden die mit dem Verlag zusammenarbeitsnden Sortimcnterfreunde davon unter richtet durch eine Bnchkarte niit den: bibliographisch genauen Titel, einem einführenden Text und den buchhändlerischen Lieferungsbe dingungen. Die Sortimenter auf der anderen Seite überschlagen die Werbemöglichkeiten und geben danach ihren Bedarf an, der ihnen, falls sie pünktlich bestellten, am ersten Auslieferungstag zuge stellt wird. Den Einwand, dies sei auch durch andere Werbemittel zu er reichen, kann man mit ja und nein gelten lassen. Es ist ihm insofern zuzustimmen, als man sich als Werbemann genügend Wendigkeit Vorbehalten muß, in einem besondern Fall einmal ein besonderes Werbemittel auszudenkcn. Man muß ihm aber widersprechen, soweit es in die allgemeine Linie der Werbung einschlägt. Wirtschaftlich betrachtet ist die Buchkarte den andern gleichartigen Werbemitteln überlegen; da sie für eine Anzahl zugleich erscheinender Bücher reihenmäßig hergestellt werden kann, lassen sich die Satz- und Druck kosten auf ein verhältnismäßig niedriges Maß herunterdrücken. Aus dem gleichzeitigen Versand einer Bnchkarten r e i h e aus mehrerlei Stücken gewinnt die Buchkarte noch ein andres, ein werbepsycho logisches Übergewicht; die Untersuchung wird am Schluß ergeben, worin es zu suchen ist. Bisher stellten wir als den Zweck der Buchkarte die Benach richtigung des Sortimenters hin. Eben aber rührten wir an ihre wichtigere Aufgabe, den Sortimenter für das Buch zu wer ben. Nach den Grundsätzen des Verlags Johann Ambrosius Barth ist der Sortimenter der erste Kunde des Verlegers. Man wird ihn darum auch als Kunden behandeln; man wird versuchen müssen, ihn für das neue Buch zu gewinnen, denn es wäre fehl getan, sich unbesorgt auf des Sortimenters Fingerspitzengefühl zu verlassen, ohne ihn durch die überzeugende Kraft der Werbung zu einem über durchschnittlichen Einsatz bewegen zu wollen. Als ausgesprochenes Werbemittel hat nun die Buchkarte einer Reihe von Forderungen zu genügen, die sich ebensosehr auf die Die Bedeutung der „Bücherkunde" Der Beauftragte des Führers für die gesamte geistige und welt anschauliche Erziehung der NSDAP., Rcichsleiter Alfred Ro senberg gibt bekannt: »Die mir unterstellte Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums gibt eine Zeitschrift »Die Bücherkunde« heraus, die sich mit der allgemeinen Schrifttumswcrtung und grundsätzlichen Fra gen der nationalsozialistischen Schrifttumspolitik befaßt. Sie zählt zu ihren Lektoren die führenden Männer der Partei und des Staates. Da die »Bücherkunde« im Unterschied zu anderen Veröffent lichungen nicht nur eine fachliche bzw. alphabetische Aneinander reihung von Titeln und Buchangabcn bringt, sondern darüber hinaus wertend nach nationalsozialistischen Maßstäben zum gesamten deutschen Schrifttum Stellung nimmt, erwarte ich eine weitest gehende Förderung seitens der Einrichtungen von Partei und Ver bänden, die sich mit Schrifttumsfragen befassen. gez.: Alfred Rosenberg.« 845
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