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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1921
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- 1921-04-30
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- 30.04.1921
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N 100. 30. April 1921. Redaktioneller Teil. «8cge zu weisen, sie also in streng nationalem Sinne zu beeinflussen, abcr eine andere Frage ist es, ob eine solche Literaturgeschichte für die große Masse des Publikums geeignet ist. Wenn Bartels diejenigen jüdischen Schriftsteller ablehnt, in deren Werken Eigenschaften zu Tage treten, die ihm undeutsch und verwerflich scheinen, so ist er durchaus tm Recht, gerade so gut wie z. B. sogenannte »Judenblätter« Schrift steller bekämpfen, deren stramm deutsche Gesinnung ihnen nicht zusagt. Aber wenn Bartels manche Schriftsteller als Juden bezeichnet, ohne überhaupt näher auf sie einzugchcn, so werden doch viele, an deren Dcutschbcwußtsein nicht zu zweifeln ist, ihm auf diesem Wege nicht folgen. Man hat es früher auf katholischer Seite als eine schwere Unge rechtigkeit empfunden, daß auf protestantischer Seite katholische Schrift steller als solche gewissermaßen als minderwertig bezeichnet wurden, ebenso wie man sich auf protestantischer Seite darüber entrüstet hat, baß gewisse katholische Litcraturführcr Werke protestantischer Autoren nach Möglichkeit auszuschließen suchten. Ich weiß wohl, daß Konfession und Nasse verschiedene Dinge sind, ab-cr so, wie man bei einem Autor, der Konsessionsfragen nicht berührt, nicht darnach fragen sollte, ob er Katholik oder Protestant ist, so liegt bei Schriftstellern, bei denen eine jüdische Eigenart (sei es im guten oder schlechten Sinne) nicht hervor-- tritt, auch keine Veranlassung vor, nach ihrer Stammeszugehörigkeit zu fragen. Soviel zum grundsätzlichen Standpunkt des Verfassers. Selbst verständlich soll niemandem sein öeutschvölkischer Standpunkt verwehrt werden, aber rvelchen Zweck hat es, uns zu verraten, daß Ernst Wachler, der doch stets für die germanischste Gesinnung gekämpft hat, eine jüdische Mutter gehabt hat? Etwa um sein Verdienst desto höher ein- znschätzen oder um ihn in den Augen seiner Leser herabzusetzen? Nicht einmal Fritz Lienhard steht nach Bartels auf deutschvölkischem Boden, und doch hat er früher antisemitische Zeitschriften redigiert und leitet jetzt den doch auch wahrhaftig nicht jndenfreundlichen Türmer. So könnte man noch eine ganze Menge Einzelheiten hervorheben, um zu zeigen, wie einseitig Barkels als Parteimann ist. Das erste Kapitel seines Buches »Der Nationalismus. Neue Wege zur Höhcnkunst« verzeichnet diejenigen Schriftsteller, die er als deutsch betrachtet, das zweite dagegen »Der Sensationalismns und die Herrschaft des Judentums« die jüdischen, sowie alle diejenigen, die er für des Judentums verdächtig hält oder wo er einen jüdischen Ein fluß vermutet. Die drei weiteren Kapitel sind: »Der Expressionismus vor dem Weltkrieg«, »Der Weltkrieg* und »Dle deutsche Revolution. Weiterentwicklung des Expressionismus.« Auch in diesen Kapiteln unterscheidet Bartels scharf zwischen jüdischen und nichtjüöischen Schriftstellern. Im übrigen gibt er in jedem Kapitel zuerst einen all gemeinen Überblick und bringt dann in kleinerer Schrift die biographi schen und bibliographischen Notizen. Dieses Verfahren ist jedenfalls dem früher, z. B. noch im alten Koberstein üblich gewesenen, dieses tatsächliche Material in Fußnoten zu verweisen, vorzuziehen, aber Bartels gibt in den einleitenden Abschnitten oft zu viel Namen und Titel und dann wirken die Wiederholungen im zweiten Abschnitt erst recht störend. Alle Achtung verdient der Eifer und die Sorgfalt, mit der Bartels all die Namen der Werdenden, Gärenden und Ringenden nicht bloß zusammcngctragen, sondern auch zu gruppieren versucht hat, aber man wird die Empfindung nicht los, daß er alle jüdischen und -verdächtigen« Schriftsteller ausgenommen hat, die er nur entdecken konnte, bloß um die ungebührliche Vorherrschaft des Judentums desto besser beweisen zu können. Daß in einem Werke, das oft ganze Selten voll Namen und Titel enthält, Jrrtümer nicht ausgeschlossen sind, ist selbstverständlich. Ich möchte hier nur einige notieren: S. 43 wird Karl Engelhard und Engelhardt geschrieben. S. 61 soll es heißen Atz (nicht Uh) vom Nhyn. S. 03 bezeichnet Bartels Nikolaus Weiter als »den einzigen bekann teren Luxemburger, den wir zurzeit, soviel ich weiß, in der Literatur haben«. Dabei verzeichnet er S. 136 auch meinen Landsmann Norbert Jacques. Weller ist übrigens schon seit einigen Jahren nicht mehr Gymnasialprofessor, sondern Unterrichtsminister in Luxemburg, und bas verdient doch erwähnt zu werden, da nicht allzuoft ein Dichter einen solchen Posten erhält. Bulcke (S. 66) ist längst nicht mehr Staatsanwalt in Essen, sondern hat eine leitende Stellung bei der Filmzensur in Berlin. »Wieder bereits verstorben ist Karoline Wör- ner«, heißt es S. 68; das will natürlich nicht sagen, daß Karoline Wörncr schon einmal verstorben war, aber geschickt ausgcdrückt ist das wohl nicht. W. v. Scholz ist schon seit Jahren Dramaturg und Spiel leiter am Stuttgarter Hof- bzw. Landcstheatcr. Josef Ponten (S. 133) ist nicht in Noeren, sondern in Naeren geboren. Norbert Jacques (S. 136) ist kein Jude, sondern war ein katholischer Luxemburger, ist allerdings mit einer Jüdin verheiratet. Dies weiß ich zufällig, halte es im übrigen aber für überflüssig, bei jedem einzelnen nachznforschen, ob er mehr oder weniger jüdischer Abstammung oder mit Inden ver- ivandt oder verschwägert ist; es kommt meiner Ansicht nach nur auf den Inhalt und die Richtung der Bücher an. Max Bewer (S. 190) gehört doch eigentlich nicht bloß unter die Kriegsdichter. Daß er eine jüdische Mutter hatte, mag vom Bartclsschen Standpunkt aus bitter sein, aber deshalb müßte er desto mehr seine stramm deutsche Gesin nung und seine glühende Bismarckverehrung loben. Doch es hat keinen Zweck, weiter solche Einzelheiten hervorzuheben. Wenn ich, selbst auf die Gefahr hin, wenn auch nicht zu den »größten« (S. 232), so doch immerhin zu den »deutschen Eseln« gezählt zu werden, in der Literaturgeschichte vertritt, nicht einverstanden bin, so will ich damit seine Verdienste in keiner Weise schmälern, und ich bin überzeugt, daß sein Buch, das zurzeit durch kein anderes ersetzt werden kann, auch all denen, die vielleicht nicht einmal so weit wie ich mit ihm über- einstimmcn, zur Orientierung oft gute Dienste leisten wird. Tony Kellen. Mlllk MlMllliMK. Vereinigung der Sunstverlegcr e. V. — Dieser Verein hält seine ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, dem 4, Mai, im Kiinstler- haus Berlin W., Bellevuestraße s, um 9 Uhr vormittags ab. Die aus- siihrliche Tagesordnung ist in Nr. 91 des Börsenblattes auf Seite 4178 abgebruckt, worauf wir alle Interessenten noch besonders Hinweisen. Schutz des Künstlernamens. — Durch 8 12 des Bürgerlichen Gesetz buches wird der Schutz des Namens gewährleistet. Wird das Inter esse eines Namensträgers dadurch verletzt, das, ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem andern Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen oder aus Unterlassung klagen. Ob diese Vorschrift auch aus die häufig gebräuchliche» Künstler namen <Pscudonyme> anzuwenden ist, kann zweifelhaft sein. Das Kammcrgericht in Berlin stellt di« Entscheidung auf die besonderen Umstände des Einzclfalles ab, indem es folgendes ausfiihrt: So wenig der Inhaber eines bürgerlichen Namens dem berechtigten Inhaber des gleichen Namens das Recht streitig machen kann, sich seines Namens zu bedienen, so steht den, Rechte eines Künstlers oder Schrift stellers, sich eines Künstlernamens zu bedienen, das gleiche Recht jedes anderen Künstlers oder Schriftstellers gegenüber, sich gleichfalls nach Willkür einen anderen Namen zu wählen. Ein Vorrecht durch di« früher« Wahl wird an sich nicht begründet. Ein Recht auf Schutz eines Künstlernamens gegen Beeinträchtigung durch den Gebrauch des glei chen Namens ist deshalb nur da anzucrkennen, wo die lange Dauer der Bemitzung oder der große Nus, der sich an diesen Künstlernamen ge knüpft hat, ein besonderes Interesse a» dem Schutz rechtfertigt, und wo auf der andern Seite die Umstände so liegen, daß die Auswahl des gleichen Künstlernamens auf die unlautere Absicht schließen läßt, den andern zu benachteiligen, also Verwechslungen mit einem bekannten Kllnstler herbeizusühren und sich auf diese Weise ungerechtfertigte Vor teile zu verschaffen. Wo im einzelnen Falle die Grenze zu ziehen ist, ist unter sorgsanrer Würdigung der Umstände des Kaltes zn bestimmen. (Urteil des Kammergerichts vom 29. April 1929. — Aktenzeichen, 22 17 2818/19.» <Aus: -Gesetz und Recht-.» Ausstellung »Deutsche Einbanbknnst« in Berlin. — Nachdem die Übersiedlung des Berliner Staatlichen Kunstgewerbemuseums in das ehemalig« Kaiserschloß beendet ist, steht es fest, daß die vom Jakob Krauße-Bund, der Bereinigung deutscher Kunstbuchdindcr, feit einiger Zeit geplante Ansstctlung »Deutsche Einbandknnst. Anfang September dieses Jahres im historischen Weißen Saale des Schlosses stattsinben wirb. In der Ausstellung werden nicht nur moderne deutsche Kunsteinbände — und zwar ausschließlich angcsertigt von den Mitgliedern des Bundes, in dem die hervorragendsten deutscheil Kunstbuchbinder vertreten sind — gezeigt werden, sondern es wird mit ihr auch eine historische Etnbandschau verbunden sein. So werden die Preußische Staatsbibliothek, Berlin, und die Berliner, Potsdamer »nd Charlottenburger Schloßbibltotheten historische und bemerkens werte Einbände aus ihrem Besitz zur Verfügung stellen. Ans dem Be sitz der Sächsischen Landesbibliothek, Dresden, werden neu ausgcftm» dene Einbände gezeigt werden von der Hand des Schutzpatrons des Bundes, des mittelalterliche» Hosbuchbinders Jakob Krauße. Ferner wird die Ausstellung enthalten ein« Gedächtntsschau von Arbeiten der verstorbenen Mitglieder des Bundes. Für die Ausstellung ist die Herausgabe eines Katalogs geplant, dem durch Beiträge füh render Fachleute und durch künstlerische Ausgestaltung ein bleibender Wert gegeben werden soll. Typographisch vorbildlich soll auch der Anzeigenteil dieses Katalogs werden, in dem lediglich Firmen Auf nahme finden sollen, die zum Buchgewerbe gehören oder z» diesem in Beziehung stehen, und deren Erzeugnisse als erstklassig bekannt sind. Die Schriftlcitnng des Katalogs und di« künstlerische Ausgestaltung «i!7
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