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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-05
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19191105
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191911057
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Viedattloneller LeU. ^'> 243. 5. November 1919. Sortimenter-TkueruNgszuschlaq auf Zeitschriften. Wie alle Zeitschriften, so hat auch die im Verlage von Bleyl L Kacmmerer, Drcsden-Blasewitz, erschienene »Wochenschrift für Thera pie und Hygiene deo Auges« einen lOprozcntigen Teuerungszuschlag erfahren. Ein Arzt, der sich durch diesen Aufschlag benachteiligt fühlte, beschwerte sich beim Verleger lind erhielt hierauf eine Karte ungefähr folgenden Inhalts: Auf Ihre Karte teilen wir Ihnen mit, daß ein lOprozentigcr Aufschlag unstatthaft ist. Tie Buchhandlung hat Ihnen die Zeitschrift zum aufgedrucktcn Preise zu liefern. Bestellen Sie doch bei der Post oder dem Verlage direkt. Wir sind zu stolz, uns an den Verleger zu wenden. Wenn er schon direkt liefern will, so soll er wenigstens den Sortimenter nicht ver dächtigen, das; er gegen das Gesetz, also gegen Treu und Glauben, handle. Für solches Tun haben wir keine Worte, solche Verleger ken nen wir nicht mehr. Immerhin würde es uns interessieren, ob auch andere Sortimenter mit Bleyl L Kaemmcrer die gleichen Erfahrungel: gemacht haben. Zur Aufklärung geben wir den Brief, den wir dem betreffenden Arzt geschrieben haben, bekannt: Sehr geehrter Herr Doktor! Sie beschwerten sich bei der Hanseatischen Buch- und Zeitschriften- Gesellschaft über den lOprozcntigen Teuerungszuschlag auf »Wochen schrift für Therapie und Hygiene des Auges«, die Sie von uns beziehen. Bei dieser Gelegenheit zeigten Sie uns eine Karte des Verlegers, auf der dieser Ihnen schreibt, ein Zuschlag von 10"/, sei unstatthaft, und Ihnen rät, durch die Post oder deu Verlag direkt zu beziehen. Wir erlauben uns nun. Ihnen folgendes zu unterbreiten: 1. Wenn der Verlag Ihnen schreibt, der Teuerungszuschlag sei unstatthaft, so widerspricht dies den Tatsachen, denn die Notstands ordnung des Börsenvereins zwingt Verleger und Sortimenter, den lOprozcntigen Teuerungszuschlag zu nehmen auf alle Bücher, und stellt es allerdings frei, bei Zeitschriften, die im Postkatalog aufgenom men sind, auf deu Teuerungszuschlag zu verzichten, wenn es nicht möglich ist, die Interessenten von der Notwendigkeit zu überzeugen. 2. Wir Sortimenter kämpfen im Buchhandel seit langen Jahren mit gewissen Verlegern denselben Kampf, wie ihn die Herren Arzte gegen die Ortskrankenkassen führen. Wie diese glauben, die Dienste der Herren Arzte mit Pfennigen abspeisen zu können, und so den ganzen Stand degradieren, so wollen gewisse Verleger, auf ihr Monopol ge stützt, den Sortimentern nicht das Minimum geben, das diese zum Leben gebrauchen. Es ist dieselbe Verständnislosigkeit bei den Ver legern wie bei deu Ortskrankenkassen, indem sie die notwendigen For derungen des Standes, der für sie arbeitet, nicht einsehen wollen. Wir hoffen, das;, von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, Sie die Angelegenheit mit anderen Augen ansehcn werden. Denn wie sol len wir unseren sozialen Verpflichtungen, die in dieser Zeit doppelt schwer auf uns lasten, Nachkommen, wenn gerade die besseren Stände einander nicht stützen? Mit vorzüglicher Hochachtung Hanseatische Buch- und Z e i t s ch r i f t c n - G e se l l s ch a f t mit beschränkter Haftung. Als Antwort auf diese Einsendung stellt uns die Firma Bleyl L Kämmerer in Dresden ihre an den erwähnten Arzt gerichtete Zu schrift vom 24. Oktober zur Verfügung, ergänzt durch ein Schreiben an die Direktion des Seminars, auf das in diesem Briefe Bezug ge nommen ist. Sehr gehrter Herr Doktor! Im Anschluß an die Ihnen von der Hanseatischen Buch- und Zeit- schriftcu-Gescllschaft zugegangene Zuschrift erlaube ich mir, Ihnen fol gendes mitzuteilen. Die Ihnen von uns am 18. September zugegangcne Karte ist von einem jungen Angestellten geschrieben und ohne meine Kenntnis an Sie abgeschickt worden. Wäre mir die Angelegenheit vorher unter breitet worden, so würde ich mich selbstverständlich nochmals nach dem jetzigen Stande der diesbezüglichen Bestimmungen unserer Standes organisation erkundigt haben, und dies um so mehr, als die Bestim mungen gerade über Zeitschriften ständig im Fluß sind und endgül tige Satzungen über diese Frage noch gar nicht vorliegen. Daß die Hanseatische Buch- und Zeitschrifteu-Gesellschast in dem an Sic gerichteten Briefe in Ausdrücken von uns spricht, die die Grenze dessen streifen, was rechtlich unter die Bcleidigungsbegriffe fällt, ist höchst bedauerlich. Es ist ferner eine nicht scharf genug zurückzuweisende Unterstellung, wenn gesagt wird, daß wir den Bestrebungen des Sorti ments verständnislos gegcnüberständeu. Ter beste Beweis für das Gegenteil ist der anbei mitfolgenöe Durchschlag eines Briefes, den ivir kürzlich au ein Seminar geschrieben haben. Aus diesem Briefe ergibt sich, daß wir es selbstverständlich abgclchnt haben, den Herren Kollegen vom Sortiment in den Nücken zu fallen, auch auf die Gefahr hin, daß ein anderes Schulbuch als das iu unserem Verlag erschienene eingesührt wird. Die ganze Angelegenheit erklärt sich dadurch, daß ich — und damit auch mein Bureau — bisher stets der Meinung gewesen bin, daß der 10"/>ige Teuerungszuschlag bei Zeitschriften ohne Genehmigung des Verlegers nicht statthaft ist. Daß diese Auffassung dem jetzigen Stande der Verhandlungen nicht mehr entspricht, habe ich erst jetzt erfahren. Eigentlich gibt es auch jetzt auf Zeitschriften noch keinen Teuerungszuschlag, sondern nur eine sogenannte »Besorgungsgebühr , die aber, wie ich inzwischen festgestellt habe, wohl allgemein von den Sortimentern, nicht aber allgemein von den Verlegern erhoben wird. Die ziemlich verwickelten rechtlichen Verhältnisse liegen so, daß nach den Satzungen des Börsenvcrcins der Deutschen Buchhändler, un serer obersten Instanz, ein Zuschlag auf Bücher obligato risch ist, nicht aber auf Zeitschriften. Dagegen haben die dem Börsenverein untergeordneten Instanzen, die sogenannten Ortsverbände, beschlossen, bei Zeitschriften eine Bcsorgungsgcbiihr vor- znschrciben; ob auch der Verleger verpflichtet ist, diese Gebühr zu er heben, dürfte eine Doktorfrage sein. In dem Wort »Bcsorgungsgcbiihr« liegt u. E. bereits begründet, daß der Verleger zu diesem Aufschläge nicht verpflichtet ist. Statt aber übertriebene Ausfälle gegen meinen Verlag zu richten, wäre cs viel richtiger gewesen, wenn die Hanseatische Buch- und Zeitschristen-Ge- sellschaft die Zeit dazu benutzt hätte, zu versuchen, durch einen Artikel in unserem Fachblatt die Verleger dahin zu beeinflussen, daß eine Einigung des gesamten Buchhandels dahin erfolgt, daß sowohl Sortimenter als auch Verleger auch auf die Zeitschriften einen 10"/,igcn Teuerungszuschlag erheben müssen. übrigens halte ich es unbedingt für nicht üblich — um nicht einen schärferen Ausdruck zu verwenden — in einem solchen Falle direkt mit dem Publikum zu korrespondieren. Nichtiger wäre es gewesen, zunächst festzustellen, wie die Angelegenheit zusammcnhängt. Heutzu tage ist fast jede Firma mehr oder weniger auf nicht eingearbeitetes Personal angewiesen, und eine ungenaue Antwort ist daher leider ein mal unvermeidlich. Dresden. gez. O. Schambach i. Fa. Bleyl L Kaemmcrer. Sehr geehrte Direktion! Es wird Ihnen gewiß sehr peinlich sein, durch diesen Brief hören zu müssen, daß das von Ihnen erwähnte Verfahren, zu dem sich Ihrem Schreiben zufolge verschiedene andere Verleger einverstanden erklärt haben, mit den buchhändlerischen Satzun gen in schroffstem Widerspruche steht und für die etwa beteiligten Ver leger im Sinne dieser Satzungen eine strafbare Handlung darstellt. Nachdem Sie hiervon durch diese Zuschrift unterrichtet worden sind, werden Sie sicher die Angebote dieser Verleger zurückweisen und Ihren Bücherbedarf durch die dortigen Sortimentsbuchhandlungeu decken. Ferner werden Sie es begreiflich finden, daß wir unter den gegebenen Umständen nicht in der Lage sind, Ihrer Bitte zu entsprechen, so dank bar wir es an sich auch begrüßen, daß Sie das iu unserem Verlage erschienene Quellenlesebuch von Thrändorff-Meltzer an Ihrem Neli» gionslehrersemiuar zur Einführung bringen wollen. Nabattberechnuug. Einige überschlaue Verleger haben neuerdings eine eigenartige Berechnung des Rabatts; z. B. lese ich im Börsenblatt: 80 ^ orö. -l- Sort.-Zuschlag — 90 ^ ord., 33)4°/. Rabatt — 60 ^ netto. Hat man rechnen gelernt, so sind das nur 25"/, Rabatt, und es ist schon das Spitzfindigste, den Sortimenter-Zuschlag rabatticren zu wollen. Fracht, Porto und sonstige Spesen sind mächtig gewachsen, den Rabatt sucht man zu kürzen. Eckartsberga. Ri ch. Klein. Unverlangte Varsenduugen. (Vgl. zuletzt Nr. 228.) Uber die Geschäftsgebräuche der Firma A. M. v a n den Broeckc in Leipzig ist mir eine ganze Reihe von Zuschriften zugegangeu. Für diese Zustimmungen danke ich den Berufsgenossen bestens. Ich habe den ganzen Stoff den in Frage kommenden buchhändlcrischen Stellen überwiesen, und ich denke, daß meinen an die Sendung ge knüpften Anträgen stattgegeben werden wird. Minden i. W. Max Volkening. 988
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