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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1919
- Strukturtyp
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- 1919-11-05
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1919
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- Deutsch
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v° 243. 5. November 1919. Redaktioneller Teil. nicht verhüten, daß in den Grenzstädten Bücher an schweizerische Käufer ohne Zuschlag abgegeben werden, und daß Private, Gelehrte und Institute sich Bücher durch Mkannte und Kollegen in Deutschland besorgen lassen. Ter Verleger wird ganz sicher nicht den erwarteten Mehrertrag erzielen und allerhand Schiebungen und die Abwanderung kostbarer Werke nicht verhindern können. Der Einsender scheint den Vorteil zu überschätzen und dafür die dein Auslandsortiment drohenden Schwie rigkeiten ganz zu verkennen. Es ist nicht »Mißvergnügen über das Verebben des breiten Goldstroms«, das den Buchhandel des ganzen Auslands zum Protest veranlaßt. Die Schaffung zweier Preise ver letzt die Grundlage des Buchhandels und hätte besonders fiir den schwei zer Buchhändler die verderblichsten Folgen, da er infolge der Nähe Deutschlands der Kundcnabwandcrung besonders ausgesetzt ist. Diese Gefahr, die dem schweizer Buchhändler tagtäglich zum Bewußtsein kommt, kann nicht mit der leichthingeworfcnen Bemerkung abgetan werden, das Abspringen von Kunden »werde das Auslandssortimcnt angesichts der überaus reichen Kriegsgewinne der letzten fünf Jahre verschmerzen können«. Wenn man weiß, wie sehr der deutsche Ge schäftsmann die eigene Konkurrenzfähigkeit zu verteidigen pflegt, muß ein so wenig begründetes Urteil aus der Feder eines deutschen Ver legers besonders merkwürdig berühren. Ich komme damit zum Kern der ganzen Frage. Ein unmittelbarer, zwingender Grund zur Erhebung von Anslandzuschlägen liegt nicht vor. Für die Wirtschaftsbilanz kommen die von einem Teil des Verlags erhobenen Valutazuschläge nicht in Betracht. Eine Verfügung von Reichs wegen oder ein Ausfuhrverbot, das allein für die Durch führung einer Valutaregulierung die nötigen Garantien bieten kann, besteht nicht. Der Valutazuschlag dient also in der Hauptsache dazu, selbst einen Mehrgewinn zu erzielen. Soll nun um den Preis dieses noch sehr unsichern Mehrgewinns die Lebensfähigkeit des Aus- landssortimcnts in Frage gestellt werden? Wenn der deutsche Verlag Wert darauf legt, im Auslande einen für die deutsche Literatur tätigen, lebend- und aufnahmefähigen Buchhandel zu haben, so kann die Ant wort nicht zweifelhaft sein. Die Rücksicht auf die Kollegen im Aus land wird dann nicht mehr als »sentimentale Regung«, sondern als etwas Selbstverständliches erscheinen. Darum: Fort mit den V a l u t a z u s ch l ä g e n! Gegen einen sogen, festen Umrechnungskurs der Mark sind die gleichen Einwändc zu erheben wie gegen die Valutazuschläge. Die Hinweise auf die Preisberechnung der schweizerischen Verleger und auf die Praxis des Wertpapierhandels beweisen nichts zugunsten eines Zwangskurses. Ter schweizer Verleger fakturiert nach Deutschland in Mark. Er muß also gegenwärtig die Markpreise erhöhen, weil er unter Beibehal tung der Friedensumrechnung bei jetzigem Kurs höchstens ein Drittel der Selbstkosten decken würde. Übrigens sind die Markpreise der schweizerischen Bücher mit verschwindenden Ausnahmen viel niedriger, als sie nach dem Kurs eigentlich sein müßten. Der Vergleich mit dem Bankgeschäft ist ebenso verkehrt. Gewiß haben Wertpapiere, wie Bücher ihren nominellen Wert: dieser ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Geldwert. Ebensowenig, wie man in Deutschland 1000 Kr. Wiener Stadtanleihc mit 850 bezahlt, wurde man in der Schweiz gegenwärtig für ein Werk von 80 100 Fr. be zahlen. Der Befürworter der Verlegerzuschläge ist in der Wahl seiner Argumente nicht glücklich gewesen. Es ist zu hoffen, daß er mit seinen Ansichten im deutschen Verlagsbuchhandel keinen Widerhall finden werde. Wir Buchhändler im Ausland wissen sehr wohl, daß die gegenwär tigen Preisverhältnisse ihre Schattenseiten haben: das kann uns aber nicht veranlassen, Gewaltmaßregeln znzustimmen, die den Zustand nur verschlimmern würden. Die Preise werden sich allmählich, wie sie ge fallen sind, wieder zurückbilden müssen. Inzwischen trösten wir uns mit der Tatsache, daß der niedrige Preis den Absatz fördert und daß die Anregung zum Bücherkauf auch für die Zukunft Früchte tragen wird. St. Gallen, 27. Oktober 1919. Otto Fehr. Auf den Artikel in Nr. 232 des Börsenblattes »Auslanöznschläge und Kundenrabatt« von »einem Verleger« gestatte ich mir in Kürze folgendes zu erwidern: Der Herr Verleger gehört offenbar zu denjenigen Deutschen, die sich nur kurze Zeit im Ausland aufgehaltcn haben, sonst hätte er »den Kern der Frage besser erfaßt«. Der neutrale Sortimenter ist also seit fünf Jahren im Gold geschwommen. Dann ist dieser Goldstrom offen bar an mir vorbeigeströmt, denn diese Feststellung ist mir ganz neu. Ich stehe heute noch auf dem Standpunkt, daß dieser scheußliche Krieg besser unterblieben wäre und wir in der soliden Art und Weise hätten Weiterarbeiten können. Weil die Kundschaft vom kleinen Privaten bis zur größten Bibliothek sich ihren Bedarf durch das deutsche Sortiment oder Versandgeschäft besorgen ließ, waren wir gezwungen, Kursver- gütnng auf deutsche Bücher einzuführen. Unsere Lebcusinteresscn schrieben uns diese Maßnahme vor. Durch das Ausbleiben dcS Goldstroms wurde uns »unheimlich«, nicht durch dessen Fluß. Dem Publikum wurde also die Kursvergütung nicht aufgedrängt, das zu be haupte», heißt die Tatsachen entstellen. Die Einführung der Kursvcr- gütung, die heute auf die Fr.-Prcise einschließlich des Sortimcnterzu- schlags bis zu 00"/, beträgt, genügte aber noch nicht, um das Publikum zu veranlassen, bei uns zu kaufen. Wir müssen heute Bestellungen im Betrage von 100 und mehr zum Tageskurs ausführen, um zu ver hindern, daß die besten Kunden uns dauernd den Rücken kehren. Diese Maßnahme zeigt jedem deutschen Verleger, der nicht blind ist gegen wich tige ausländische Angelegenheiten, daß Valutaaufschlägc das auslän dische Sortiment ruinieren müssen. Man komme mir nicht mit Ein wendungen, daß das deutsche Sortiment vom Verleger verpflichtet werde, auf Lieferungen nach dem Ausland den Valutaaufschlag auch zu machen. Es gibt genug Firmen, die förmlich darauf warten, solche Bestimmungen zu umgehen. Und außerdem sind Versanögeschäfte und Private dazu da. Der Herr Verleger sagt sodann, cs wäre Sache des ausländischen Sortiments, das Publikum dem Kundenrabatt zu entwöhnen. Also sollen ivir unsern Kunden etwa sagen: Das Buch, das in Deutschland 10.—, also Fr. 2.— kostet, kostet Dich hier nur Fr. 12.50, sei doch so großmütig und kaufe es bei mir, damit ich auch noch ein bißchen leben und der deutsche Verleger seinen Gewinn von 500 bis 600"/, eiustccken kann. Dadurch, daß man das fehlerhafte Valutazuschlag-System durch die Berechnung des deutschen Buches zum Fr.-Preise (./i 1.— ^ Fr. 1.25) »verbesserte«, wie der Herr Verleger vorschlägt, würde etwa dieser Zustand eintreten. Nun soll durch die Valutaaufschläge oder gar durch die Festsetzung eines Zwangskurses (./i 1.— — Fr. 1.—, cv. 1.25) die Valuta ver bessert werden. Einen Tropfen auf einen heißen Stein bedeutet dies, solange die deutsche Negierung milliardcnweisc Papiergeld ausgibt und dadurch den Geldwert herunterörückt und das Mißtrauen in die deutsche Gcldwirtschaft erhöht. Einzug des überflüssigen Papiergeldes und Ausgabe von Anleihen werden die deutsche Valuta in kurzer Zeit heben. Es ist dies eine interne deutsche Angelegenheit, die man aber nicht übersehen darf, wenn von Valutaverbesserungen die Rede ist und die unglaublichsten Gründe zur Erklärung des deutschen Valutatief standes herhalten müssen. Daß das deutsche Buch unter Berechnung von ./i — Fr. teurer wäre als das französische und englische, ist Tatsache. Ein deutscher Roman würde Fr. 10.— bis Fr. 20.— kosten, während ein französischer für Fr. 4.50 bis Fr. 7.— zu haben ist. Von den Preisen der wissen schaftlichen Bücher nicht zu reden. Es ist meine innerste Überzeugung, daß Valutazuschläge oder gar Einführung von Zwangskursen (./i 1.— — Fr. 1.—) den Ruin des deutschen Auslandbuchhandels herbeiführen würden, weil es unmöglich ist, private Lieferungen zu verbieten, und gegen den Schleichhandel lein Kraut wächst. Wohl dem, der sich durch den Vertrieb fremder Literatur oder durch andere Nebenbetriebe entschädigen kann. Arosa (Schweiz), 27. Oktober 1919. F. Junginger-Hefti. Auslandzuschläge. <Vgl. zuletzt Nr. 240.) Angesichts der in Deutschland zutage tretenden Bestrebungen, für das Ausland eine besondere Verkaufsordnung mit Valutazuschlägen für den ausländischen Handel aufzustcllcn, sehen sich die schweizerischen Musikalienhändler veranlaßt, hierdurch in letzter Stunde nochmals mit allem Nachdruck auf die für beide Teile verhängnisvollen Folgen einer solchen Maßregel hinzuweisen. Für den schweizerischen Musikalienhandel bedeutet die Maßnahme der Valutazuschläge nicht mehr und nicht weniger als die Abwanderung eines großen — vielleicht des größten Teiles seiner Kundschaft. Daß wir darin nicht zu schwarz sehen, hat uns die Entwicklung der Dinge in den letzten Monaten gezeigt. Schon jetzt ist es so weit gekommen, daß der Private, der ein größeres Werk, z. B. einen teuren Opern auszug, der Verein, der ein umfangreicheres Chorwerk benötigt, sich nach Deutschland wendet, um vom Tiefstände der deutschen Valuta zu profitieren. Und dies, obgleich wir ans alle Werke deutschen Ur sprungs eine hohe Kursvcrgütung gewähren. Sind wir nach Einfüh rung der Valutazuschläge nicht mehr in der Lage, diese Kursvergütuug zu bewilligen, oder gar gezwungen, einen besonderen Auslandzuschlag zu verlangen, so wird — das steht für uns ganz außer Zweifel — die Abwanderung der Kundschaft katastrophale Dimensionen annehmen. Wir sind ferner überzeugt, daß, wenn der deutsche Musikvcrlag die Valutazuschläge wirklich einführt, damit eine Institution geschaffen wird, die zur Umgehung geradezu herausfordert. Selbst wenn, was 985
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