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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1931-12-24
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1931
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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MMMMmDtlMm VilcklmM Nk. 298 <R. 145). Leipzig, Donnerstag den 24, Dezember 1931, 98. Jahrgang. ÄeÄMLomller TA. Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Bctr,: Einziehung des Mitglicdsbeitrags 1932. Bei den gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Verhält nissen soll den Mitgliedern die Zahlung des Mitgliedsbeitrags von jährlich 45 RM. nach Möglichkeit erleichtert werden. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, vom Januar 1932 ab den Mit gliedsbeitrag in monatlichen Teilbeträgen von 3,75 RM, einzu ziehen. Diese Regelung bedingt im Interesse rationeller Erledigung der damit verbundenen Arbeiten, daß sämtliche der BAG an gehörenden Mitglieder ihren Monatsbeitrag über diese zahlen und daß weiter von sämtlichen in »Leipzig durch Kommissionär vertretenen Mitgliedern der Beitrag monatlich einheitlich beim Kommissionär erhoben wird. Von den direkt verkehrenden Mit gliedern wird der Beitrag monatlich durch Postnachnahme ein- gczogen. Wenn sich Mitglieder in ihrer Buchhaltung die Mühe zwölfmaliger Buchung ersparen wollen, besteht nur die Mög lichkeit, Anfang des Jahres den gesamten Mitgliedsbeitrag in einem Betrage zu zahlen. Soweit nicht der Mitgliedsbeitrag bis zum 6, Januar 1932 für das ganze Jahr im voraus gezahlt wird, tritt vom Januar 1932 ab folgende einheitliche und für die Mitglieder verbindliche Regelung ein: s> Bon den der BAG angehörenden Mitgliedern wird der Beitrag monatlich durch diese eingezogen. Vorherige Zu stellung einer Faktur unterbleibt, d> Bon den durch Kommissionär vertretenen Mitgliedern wird der Beitrag monatlich durch Barfaktur beim Kommissionär erhoben, c> Von allen direkt verkehrenden Mitgliedern wird der Beitrag monatlich durch Postnachnahme eingezogen, von den Leip ziger Mitgliedern, soweit sie nicht über BAG oder Kommis sionär verkehren, durch Barsaktur, Die über BAG oder Kommissionär verkehrenden Mitglieder erhalten Anfang jedes Monats den Lastzettel oder die Bar saktur, Wir rechnen damit, daß der bei monatlicher Erhebung niedrige Betrag in allen Fällen bezahlt wird. Erfolgt Ein lösung durch BAG oder Kommissionär nicht, so wird der Monats beitrag ohnevorherigeBenachrichtigung durch Post nachnahme eingezogen. Von dem betreffenden Mitglied wird im nächsten Monat der Monatsbeitrag dann wieder über BAG oder Kommissionär erhoben. Wird in zwei aufeinanderfolgenden Mo naten der Beitrag nicht beglichen, so wird die Lieferung des Mit- glisdsexemplars des Börsenblattes eingestellt. Die mit dem monatlichen Einzugsverfahren verbundenen Arbeiten bringen es mit sich, daß in allen Fällen an der Er hebung durch BAG oder Kommissionär unbedingt festgehalten werden muß und daß anders gerichtete Wünsche der Mitglieder, durch die das vereinfachte Verfahren wieder kompliziert würde, nicht berücksichtigt werden können. Die Sonderbeiträge der Kreisvereine, deren Einziehung der Börsenverein übernommen hat, werden ebenfalls in monatlichen Teilbeträgen zusammen mit dem Börsenvereins-Mitgliedsbeitrag in einer Summe eingezogen. Wir bitten die Mitglieder, im Interesse rationeller Durch führung des neuen Einzugsverfahrens für pünktliche Regelung der Beitragszahlung Sorge zu tragen, Leipzig, den 19, Dezember 1931, Betrachtungen und Erläuterungen zur vierten Notverordnung. II (I s, Nr. 296), Die steuerlichen Auswirkungen der Notverordnung aus den Buch handel. Die Notverordnung enthält in verschiedenen ihrer Teile auch steuerrechtliche Materien, Es ergibt sich hierbei folgendes Bild: I, 1, Mit Wirkung vom 1, Januar 1932 ab werden die Steuerverzugszuschläge (120A jährlich) ausge hoben und die Steuerzinsen dergestalt gesenkt, daß Verzugszinsen auf jährlich 12 v, H, festgesetzt werden, Stun dungszinsen dagegen auf mindestens 5 und höchstens 8 v, H, Es empfiehlt sich nach wie vor für die Steuerpflichtigen, falls sie zur Zahlung einer fälligen Steuer nicht in der Lage find, rechtzeitig Stundungsgesucheeinzureichenunddie Festsetzung von 5A Stundungszinsen zu bean tragen, 2, Im Rahmen der Maßnahmen auf dem Gebiete der Woh nungswirtschaft ist der längst von allen Kreisen der Wirtschaft ge forderte Abbau der Hauszins st euer vorgesehen. Dieser Abbau soll derart erfolgen, daß die Hauszinssteuer (Gebäude- entschuldungs- oder Aufwertungssteuer) in der Zeit vom 1, April 1932 bis 1934 in der bisherigen Höhe abzüglich 20?? erhoben wird. Vom 1. April 1935 ab soll eine weitere Senkung um 25?? und vom 1, April 1937 ab eine nochmalige Senkung um wiederum 25 A stattfinden. Mit Wirkung ab 1, April 1940 wird die Hauszins st euer nicht mehr er hoben, Es ist also hier ein genau festgelegtes Pro gramm für den endgültigen Abbau der Hauszinssteuer in die Notverordnung ausgenommen worden. Entsprechend Anregungen, die nicht zuletzt aus Hausbesitzerkreisen selbst gekommen find, ist daneben auch die Ablösung der Hauszins st euer seitens des Grundstllckeigentümers durch Zahlung des dreifachen Jahressollbetrages bis zum 31, De zember 1932, des dreieinhalbfachen des Fahressollbetrages in der Zeit vom 1, April 1932 bis 31. März 1934 vorgesehen, wobei auch die Möglichkeit einer Teilablösung ge geben ist. Diese Neuregelung ist für alle Grundstückseigentümer von besonderer Wichtigkeit, insbesondere auch für den Provinz buchhandel, der vielfach sein Geschäft im eigenen Grundstück be treibt. Durch die Notverordnung wird die Hauszinssteuer in eine reine 'Finanzsteuer umgewandelt, indem grundsätzlich das gesamte Aufkommen dieser Steuerart zur Deckung des allgemeinen Fi nanzbedarfes der Länder und Gemeinden Verwendung finden soll. Nur für die Erstellung kleinster Wohnungen können noch Mittel bis zu einem Fünftel des tatsächlichen Steueraufkommens verwendet werden. Im übrigen ist also der öffentlichen Bautätig keit ein beträchtlicher Riegel vorgeschoben worden, 3, In größerem Umfange enthält der »Sonstige wirt schaftliche Maßnahmen» betitelte Vierte Teil der Notverordnung Maßnahmen steuerrechtlicher Art, »> Die Entwicklung in jüngster Zeit hat gelehrt, daß die Zu sammenballung von Großbetrieben in übertriebener Verfol gung des Rationalisierungsgedankens sich nicht bewährt hat. Es besteht deshalb heute vielfach bei derartigen Konzern- 1101 Or, H e ß.
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