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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1931-12-24
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1931
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Kleine Kütteilungen Die Nummer des Börsenblattes vom 31. Dezember 1931 fällt aus. Annahmeschluß der für die Nummer vom 2. Januar 1932 bestimmten Anzeigen ist der 30. Dezember, 12 llhr; die für die Nummer vom 4. Januar bestimmten Anzeigen bitten wir, bis 31. Dezember 11 Uhr an die Expedition des Börsenblattes einzusenden. Die Schriftleitung. Ermäßigung der Druckpreise um IVA. — Der Hauptvorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins veröffentlichte in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« (Nr. 102) eine vom 21. Dezember d. I. datierte Bekanntmachung, durch die empfohlen wird, »mit Wir kung vom 1. Januar 1932 ab die in der 9. Ausgabe des Deutschen Buchdruck-Preistarifs nied-ergelegten Richtsätze anstatt wie bisher mit einem Aufschläge von 6A nunmehr mit einem Abschläge von 4,6A zugrundezulegen, sodaß eine Senkungd er tariflichen Richt preise um 1 0 A eintritt«. In dieser Bekanntmachung wird ein leitend auf die Senkung der Buchdruckerlöhne hingewiesen, und die Bereitwilligkeit ausgesprochen, den Bestrebungen der Notverordnung zu entsprechen. Im Schlußabsatz der Bekanntmachung wird- aber ausdrücklich und einschränkend betont, daß die Empfehlung, die tarif lichen Richtpreise um 10A zu senken, »nicht sür laufende Beroirr- barungen gilt, in denen bereits Preise bestehen, die schon 4,VA oder mehr unter den Richtsätzen der 9. Ausgabe des Deutschen Buchdruck- Preistarifs liegen«. Wie uns dazu geschrieben wird, kann der in- diesem Satz zum Ausdruck kommenden Einschränkung keine Allgem-eingültigkeit beige messen werden, denn zu den vollen Sätzen des Buchdruck-Preis tarifs, die feit Jahren als überspannt gelten, dürste in letzter Zeit wohl kaum ein Druckauftrag übernommen worden fein. Der Kupferstich im 18. Jahrhundert. — Im Ausstellungsraum der Deutschen Bücherei zu Leipzig findet gegenwärtig eine kleine Ausstellung statt, die dem Kupferstich im 18. Jahrhundert gewidmet ist. Vorgeführt werden Kupferstichbücher der Zeit aus Beständen des Deutschen Buchmuseums, eim und mehrfarbige Kupferstiche und Schabkunstblätter in Nachbildungen der Reichsdruckerei sowie neuere Literatur zur Kupserftichkunde aus Beständen der Deutschen Bücherei. »Bastei« Verein jüngerer Buchhändler zu Dresden. — Am 3. Ja nuar 1932 findet die alljährliche Weihnachtsfeier im »Hotel Bristol« statt. Beginn 6 Uhr. Alle Angehörigen des Dresdner Buch- und Musikalienhandels sind hierzu herzlichst eingeladen. Eintritt und sonstiger Kostenbeitrag wird nicht erhoben! Kein Weinzwang! Gute Musik und künstlerische Darbietungen werden für fröhliche Fest stimmung sorgen. Der Weihnachtsmann erscheint in Form einer Verlosung. Zur Erhöhung der Festfreude bitten wir die Teilnehmer, nach Möglichkeit ein Geschenk mitzubringen oder bei Herrn Kruppa (Lehmannsche Verlagsbuchhandlung) mit dem Vermerk »Weihnachtsfeier Bastei« abzug-eben. W. P. Verein jüngerer Buchhändler, Halle sSaalej. — Am 17. Nov. gelangte unser Literarischer Abend im Stadtschützenhaus zur Durch führung. Eine stattliche Anzahl von Mitgliedern und geladenen Gästen war dazu erschienen. Die Veranstaltung wurde eröffnet mit der Vorlesung der »Friedensnovelle« von August Strindberg durch Kollegen Johannes Sell. Den zweiten Teil begann Kollege Henry Lindner mit seinem Referat über »Mayerling« von Claude Anet. Den Schlußteil übernahm Kollege Otto Jentsch, der die Werke von Tucholsky, Lerne Lachen, Das Bänkelbuch und Kästner Fabian ausführlich besprach. Die Diskussion ergab, daß sämtliche Bücher bei den Anwesenden sehr günstige Ausnahme gesunden hatten. — Der nächste Literarische Abend soll Anfang nächsten Jahres stattfinden. — Am 2. Januar 1932, 19.30 Uhr veranstalten wir im Noten Saal des Stadtschützenhauses unsere diesjährige Weihnachts feier. Angestellte des Buchhandels und deren Angehörige werden hiermit herzlichst eingeladen. — Die Jahreshauptversammlung wurde auf den 8. Januar festgelegt und findet im »Münchner Löwen bräu« statt. Ncichöfachgruppc der Vcrlagsvertreter im Verband reisender Kaufleute Deutschlands. — Am 12. Dezember 1931 wurde in Berlin die sechste -Hauptversammlung abgehalten, für die erstmalig die gast lichen Räume des V.r.K.D.-Hauses zur Verfügung standen. Der Jahresbericht des ersten Vorsitzenden Koll. Reuter (Dresden) und der Kassenbericht des Koll. Görtitz (Leipzig) fanden einstimmig An nahme, und die Wiederwahl des satzungsgemäß ausscheidenden zweiten Vorsitzenden Koll. Rabe (Berlin) vollzog sich ebenfalls ein stimmig. Es wurde beschlossen, die Bezeichnung in R e i ch s fach- gruppe der Verlagsvertreter zu ändern und die entsprechenden Para graphen der eigenen Satzung an die Normalsatzung des Verbandes anzupassen. Sitz der Reichsfachgruppe ist danach stets der Wohn ort des ersten Vorsitzenden. Nach Erledigung der rein satzungsmäßigen Angelegenheiten be gann die übliche Aussprache über interessante Fälle aus dem Be rufsleben. Der Austausch an Erfahrungen war auch diesmal sehr- rege und allein- die damit gegebene Fülle von Anregungen sollte jedem Kollegen Anlaß sein, wenigstens einer der beiden Versamm lungen beizuwohnen, um daraus Nutzen für -die weitere Neisetätigkeit zu ziehen. Die nächste Versammlung findet am Kantate-Sonntag nachmittag in Leipzig statt. Em. Neuer ausländischer Verlag in Moskau. — Die Moskauer Rund schau meldet: Da die deutsche Sektion des »Zentral-Völkerverlags« der Versorgung der ausländischen Arbeiter und Spezialisten mit Lese- und Lernstoff nicht Nachkommen kann, hat man Ende 1930 die Organisierung eines besonderen Verlages begonnen, der jetzt in der »Verlagsgenossenschaft ausländischer Arbeiter in der UdSSR.« feste Gestalt angenommen hat. Erschienen ist bisher eine Reihe von Bro schüren, — einige Hefte einer »Leninbücherei«, Stalins Reden, Aufsätze von Gorki, als einziges Buch die Genossenschaft der Habenichtse von Panferow. Weitere Übersetzungen sollen folgen, auch wird an einer deutschen Lenin-Volksausgabe gearbeitet. Außer der deutschen Abteilung, der größten, hat die Verlagsgenossenschaft eine englische, französische, holländische, tschechische, skandinavische usw. im Betrieb oder Aufbau. Die Gesellschaft der Bücherfreunde zu Chemnit; hat ihre dies jährige Ehrengabe in Höhe von NM 1000.— dem Münchener Dichter Hans Brandenburg überreicht. — Bisher erhielten während des 10jährigen Bestehens der Gesellschaft folgende Dichterinnen und Dichter diese Gabe: Arno Holz, Otto zur Linde, Alfred Brust, Karl Sohle, Ludwig Strauß, Wilhelm Schmidtbonn, Rudolf Pannwitz, Hanns Meinte, Agnes Miegel, Felix Braun, Theodor Däubler und Karl Nötiger. — Der Not der Zeit Rechnung tragend hat die Gesell schaft im Laufe dieses ihres Jubiläumsjahres außerdem fünf Dichtern eine Beihilfe von insgesamt RM 1200.— zuteil werden lassen. Die Gesellschaft der Bücherfreunde zu Chemnitz, die zweitgrößte biblidphile Vereinigung Deutschlands und Österreichs, stellt sich be kanntlich als einzige bibliophile Gesellschaft ausschließlich in den Dienst leibender Autoren. Sie sieht ihre Aufgabe aber nicht nur in der Förderung zeitgenössischer Dichter durch Drucklegung ihrer Werke, Vorlesungen und Herausgabe von Autobiographien, sondern sie verbindet Bibliophilie mit sozialer Fürsorge für die Dichter in einer für eine private Vereinigung vorbildlichen Weise. Verbotene Druckschrift. — Das Amtsgericht Bamberg hat in der Sitzung vom 29. Oktober 1931 für Recht erkannt: Das Buch des Prof. Feldegg »Schönheit, Geist und Sitte, Paradoxa im Geschlechts leben« mit Abbildungen, 8. bzw. 7. und 6. Ausl., Verlag Frisch L Co., Wien-Leipzig, sowie 18 Prospekte mit Buchanpreisungen sind einzu ziehen und unbrauchbar zu machem 6 1040/31. Bamberg, 18. De zember 1931. StA. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1127 vom 22. Dezember 1931.) VerkelrrSnackriekten. Devisen-Clcaringverkchr. — Der Neichsverband des Deutschen Groß- und Überseehandels hat für die Mitglieder der ihm ange schlossenen Verbände einen Clearingverkehr eingerichtet, über dessen grundsätzliche Zulassung das Neichswirtscha-ftsministerium befragt worden ist. Dieses hat durch ei-nen Erlaß vom 14. Dezember den Zahlungsausgleich bewilligt und über die Rechtslage folgende Be stimmungen getroffen: »Der deutsche Exporteur ist, wenn es sich um Forderungen in ausländischer Währung handelt, verpflichtet, diese der Neichs- bank anzubieten. Er muß, um über diese Forderungen zu ver fügen, den Nachweis führen, daß er sie der Neichsbank zum An kauf oder zur Einziehung gegen Bevorschussung angeboten hat, daß die Neichsbank sie ihm aber gelassen hat. Er erhält hierüber von seiner Noichsbankanftalt eine Bescheinigung, die ihm die weitere Verfügung freistellt. Der deutsche Exporteur bedarf sodann der Genehmigung der Stelle siir Devisenbewirtschaftung, wenn er über die Forderung gegen seinen Abnehmer verfügen- will, sei es, indem er sie gegen Zahlung in Reichsmark an einen deutschen Importeur oder an eine Verrechnungsstelle abtvitt oder seinen ausländischen Schuldner anweist, an den ausländischen Gläubiger eines solchen Importeurs zu zahlen. Auch der deutsche Importeur bedarf der 1107
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