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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1931-07-21
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1931
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- Deutsch
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sU 166, 21. Juli 1831. Redaktioneller Teil. Börs-Nblott s. d. DNchn Buchhandel. Der Vorstand wurde alsdann entsprechend den Wahl vorschlägen durch Stimmzettel einstimmig gewählt. Er setzt sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender: Herr E r n st S ch u l tz e i. Fa. Stiesbold L Co., Berlin, 2. Vorsitzender: Herr C a r l O. B e y e r i. Fa. Beyer L Sohn, Leipzig, 1. Schriftführer: Herr Johannes Schmidt i. Fa. Kunst verlag Trowitzsch L Sohn, Frankfurt a. O., 2. Schriftführer: Herr Alfred Lochte, Hamburg, 1. Schatzmeister: Herr Franz Bickmann i. Fa. Herdersche Buch- und Kunsthandlung, Berlin, 2. Schatzmeister: Herr Carl Herrmann i. Fa. Kupfer K Herrmann, Berlin. Der Beirat wurde ebenfalls entsprechend den Wahlvor schlägen gewählt, und zwar die Firmen: Franz Hanfstaengl, München, Hanfstaengl's Nächst., Berlin, Ludwig Möller, Lübeck, E. A. Seemann, Leipzig, Wohlgemutst L Lißner G. m. b. H., Berlin, Hans Gosts Küppers, Köln, Louis Pernitzsch, Leipzig, Johannes Seifert, Dresden, Konrad Zimmermann, Berlin. Herr vr. Dietze berichtete danach über eine Anregung des Herrn Henzen, ein Nachschlagewerk für den Kunst- Han d e l herauszubringen unter genauer Bezeichnung der Aus führung, Größe, Preise, des Titels und des Malers sowie unter Beifügung der 'Abbildungen. Diese Anregung ist bereits im Rundschreiben Nr. 3 vom 31. März 1831 eingehend behandelt und um Stellungnahme hierzu gebeten worden. Nach Herrn vr. Dietzes Meinung würde das Werk zu teuer werden, wenn die Veröffentlichung mit Abbildungen erfolgt. Die Verleger haben kein besonderes Interesse, da sic ihre eigenen Kataloge bringen, noch gesondert für das Nachschlagewerk zu bezahlen. Es wäre also zu prüfen, ob man glaubt, daß allein die Titel veröffentlichung irgendeinen Wert hat oder daß die Kosten eines Werkes mit Abbildungen im Verhältnis zu dein Erfolge stehen. Zum Schluß gab er noch die Anregung des Herrn Werner, Reichenberg, bekannt, die Verleger möchten sich entschließen, ihre Kataloge auf ein einheitliches Format zu bringen. Herr Schnitze hielt die Herausgabe eines Nachschlagewerkes seitens des Reichsvcreins für unmöglich. Er glaubte aber, daß es wohl möglich wäre, erfolgreiche Schritte beim Börsenverein wegen Einführung eines Neuigkeitenverzeichnisses des Kunsthandels vor zunehmen. Die Anzeige, daß ein neues Werk erschienen ist, sollte seiner Ansicht nach genügen, um es in das Börsenvereins- Verzeichnis aufzunehmen. Herr Grauert hielt die Arbeit für vergeblich. Die Benutzung eines Nachschlagewerkes würde sehr spärlich sein, er glaubte nicht, daß die Mehrzahl der mit Bilder handelnden Firmen viel Gebrauch davon machen werde. Er hielt dagegen die Einführung von Registern nach Künstlernamen und Titeln am Anfang oder Ende eines jeden Katalogs für äußerst wichtig. Darüber hinaus könnte außerdem jedes Jahr ein nach Bildertiteln und Künstlern geordnetes Generalregister her ausgegeben werden, das im »Kunsthandel- zu veröffentlichen wäre. Der letzten Anregung wurde entgegengehalten, daß der »Kunsthandel- für ein solches Generalregister keine Mittel zur Verfügung haben dürfte. Herr Möller war der Meinung, daß ein Katalog ohne Abbildungen eigentlich nicht viel nützt. Er gab anheim, zu überlegen, ob man den Schwierigkeiten nicht dadurch begegnen könnte, daß zunächst alle Neuigkeiten aus Kartothekblättern, über deren Format eine Verständigung herbeizuführen wäre, abgedruckt würden. Wenn der Verleger eine Neuigkeit bringt, würde er sie mittels Klischee auf einem Kartothekblatt abdrucken unter gleichzeitiger Angabe der Größe des Bildes uitd der Erscheinungsform; es wäre dann auf dem Blatt genügend Platz zu lassen, daß der Sortimenter sich die später erscheinenden Ausgaben dazuschreiben könnte. Das Sorti ment müßte diese Karteiblätter abonnieren zu einem noch 688 festzusetzenden, möglichst niedrig gehaltenen Preise. Herr Hanf staengl und Herr Schultze hielten die Vorschläge wegen der nicht zu erzielenden Einmütigkeit nicht für realisierbar. Herr Brand erklärte, daß in Sortimenterkreisen ein dringendes Bedürfnis nach einem solchen Nachschlagewerk bestehe. Dem Sortiment liegt außerordentlich viel an der Zusammenstellung der Neuigkeiten, auf die man sich bei der Schaffung der Kartei ja zunächst be schränken könnte. Seiner Meinung nach würde sich der Reichs verein ein großes Verdienst und bestimmt auch einen guten Er folg schaffen, wenn er die Herausgabe und den Vertrieb einer solchen Kartei in die Hand nimmt. Wie bereits betont, müßte es sich dabei in allererster Linie um eine Übersicht über die Neu erscheinungen handeln, die für den Sortimenter, der nicht regel mäßig das Börsenblatt und den Kunsthandel liest, sehr bedeu tungsvoll wäre. Herr Schultze erklärte, daß sich der Vorstand mit diesem Gedanken beschäftigen werde. Ehe an die weitere Arbeit herangegangen wird, müßte durch Rundschreiben aufgc- fordert werden, Praktische Vorschläge zu machen. Aus diesen Vorschlägen heraus könnte festgestellt werden, was davon ver wirklicht werden kann. Er glaubte nicht, daß etwas Ersprieß liches geschaffen werden könne, und wenn, dann nur, wenn der Börsenverein die Herausgabe des Neuigkeitenverzeichnisses über nimmt. Herr Möller hielt das Neuigkeitsverzeichnis vom Börsen verein für außerordentlich wichtig, das schließe die Kartei jedoch nicht aus. Herr Brand kam auf den Vorschlag des Herrn Werner nochmals zurück und hielt es ebenfalls für unbedingt dankens wert, wenn die Verleger ihre Kataloge auf ein gleiches Format bringen würden. Herr vr. Dietze wurde schließlich gebeten, die Vorschläge in einem Rundschreiben bekanntzugeben und um Stel lungnahme hierzu zu bitten. Das eingehende Material wird als dann vom Vorstand bearbeitet und weiter ausgewertet werden. Zu Punkt 8 der Tagesordnung: Beschlußfassung über Er gänzungsbestimmungen für den Kunsthandel zur buchhändlerischen Verkehrsordnung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler machte Herr Or. Dietze darauf aufmerksam, daß diese Verkehrs ordnung eigentlich die Festlegung eines Handelsbrauchs für den Buchhandel ist. Kunstblätter werden ja vielfach auch im Buch handel mitgehandelt, der zünftige Buchhändler ist gewohnt, sich in allen Dingen auf die buchhändlerische Berkehrsordnung zu beziehen. Deshalb ist vorgeschlagen worden, einige wenige Ergänzungsbestimmungen, dis dem Kunsthandelsbrauch ent sprechen, der Verkehrsordnung anzufügen. Der Börsenverein erkennt die Bestimmungen natürlich nur dann an, wenn Kunst verlag und Kunsthandel sich über die Bestimmungen vollkommen einig sind. Deshalb wurde diese Frage auch in der vorange gangenen Hauptversammlung der Vereinigung der Kunstver leger behandelt. Es sind dort folgenden Zusätze beschlossen worden: Zu 8 3 a Ab,. 3: »In allen Kälten, in denen für den Buchhandel das .Börsen blatt' zur Veröffentlichung vorgeschrieben ist, gilt für den Kunst- Handel auch dessen Veröffentlichungsorgan.« Zu 8 4b Abs. 2: »Als Tag des Erscheinens eines Werkes im Kunsthanbel gilt der Tag, an dem der Titel des Werkes in dem Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel oder in den, Veröffentlichungsorgan des Knnsthanbcls angezeigt Ist. Der Verleger hat, wenn eine Anzeige nicht erfolgt ist, auf Verlangen des Sortimenters den Nachweis des Erscheinens ans andere Weise zu führen.« Zu 8 23: »Im Knnsthandel ist es nicht üblich, die Sendungen mangels besonderer Vereinbarungen über den Kommissionsplatz Leipzig zu befördern.« Zu 8 30 o: »Im Kunsthandel gilt diese Bestimmung auch für verlangte Bebingtsendungen.» Die Zusätze werden einstimmig genehmigt. Herr Schultze widmete nach Erledigung der Tagesord nung dem im vergangenen Geschäftsjahr verstorbenen Herrn Ewald Renner, der seinerzeit an dem Zustandekommen der Gründung des Reichsvereins entscheidend mitgewirkt hat, warme Worte des Gedenkens und schloß die Versammlung 2014 Ilhr mit herzlichem Dank an die Teilnehmer.
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