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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1931
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- 1931-07-21
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- 21.07.1931
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Nr. 166 (R. 85). Leipzig, Dienstag den 21, Juli 1931. 98. Jahrgang. Redaktioneller TA Bekanntmachung. Betrifft Herbstvcrsammliing. Der Gesamtvorstand hat beschlossen, in diesem Jahre aus Gründen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Not von der Abhaltung der Herbstversammlung abzusehen, Leipzig, den 17, Juli 1931, Der Gesamtvorstand des Biirsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vi, Friedrich Oldenbourg, Erster Vorsteher, Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Berband. Nach der Borstandswahl in der Hauptversammlung vom 5, Juli in TriLerg setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: 1, Vorsitzender: M. Freiherr (Bangel L Schmitt), Heidelberg, 2, Vorsitzender: A, Gerle (I, I, Tascher Verlag), Kaisers lautern, 1, Schriftführer: R, Hermann (Jul, Hermann), Mannheim, 2, Schriftführer: W. H 0 finann (W. Hofmann), Lu-dwigshafcn a, Rhein, Schatzmeister: W, H 0 sfmann (Metzler'sche Buchh,), Karlsruhe, Beisitzer: vr, F, Br an (G, Braun Verlag), Karlsruhe, Ph, D 0 rneich (Herder L Co,), Freiburg, E. Faust (Weiß'sche Univ.-Buchh,), Heidelberg, Di, F, W 0 l f f (Jul, Groos Verlag), Heidelberg, Heidelberg, den 17, Juli 1931. Der Borstand M, Freihe 11, 1, Vors, Verband der Buchhändler Pommerns. In der 29, ordentlichen Hauptversammlung zu Lauenburg am 14, Juni 1931 wurde der bisherige Vorstand wieder gewählt: Derselbe setzt sich folgendermaßen zusammen: Fritz Schmurr i, Fa, Carl Sellin, R, Schauer Nachf,, Stettin, Vorsitzender; Gustav Gorges i, Fa, Friedrich Nagel, Stettin, Kassen- sührer; U l r i ch S t e t t i n i, Fa, Wilhelm Rahn, Stettin, 1, Schrift führer; Ernst Garduhn i. Fa. L. Säumers Buchh,, Stettin, 2, Schriftführer; Otto Amtmann, Lauenburg, Beisitzer; Walter Klein i, Fa. Ratsbuchhandluug L. Bamberg, Greifswald, Beisitzer, Stettin, den 10, Juli 1931, Fritz Schmurr, Vorsitzender, Bericht über die ord. Hauptversammlung des Rerchsvereins Deutscher Kunstverlegcr und Kunsthändler c.V. am 26. Juni 1931 in Berlin, Der Erste Vorsitzende, Herr Ernst Schultz e, eröffnete die ordentliche Hauptversammlung um 1814 Uhr und begrüßte die Erschienenen. Herr vr, Dietze verlas den Geschäftsbericht, der von der Versammlung einstimmig genehmigt wurde. Er verlas ebenso den Rechenschaftsbericht sowie den Voran schlag und führte dazu aus, daß der Etat mit der weiteren Erhebung der bisherigen Mitgliedsbeiträge balanciert werden kann, wobei er besonders hervorhob, daß dies allerdings nur durch -die Bürogemeinschaft mit der Vereinigung der Kunst verleger möglich ist. Die Entlastung wurde einstimmig erteilt, der Voranschlag für das Jahr 1931 einstimmig genehmigt. Bezüglich der Beitragsregelung wurde folgender Beschluß gefaßt: »Ein« Erhebung von Eintrittsgeld findet nicht statt. Der Beitrag wird in der bisherigen Form belassen. Von den während des Geschäftsjahres neu eintretenden Mitgliedern wird der Bei trag in einer dem noch nicht abgelaufenen Teil des Geschäfts jahres entsprechenden Höhe, mindestens aber in Höhe von RM 5,— erhoben.« Herr vr, Dietze bat, aus formalen Gründen den Antrag anzunehmen, daß die Rechnungsprüfer für die folgenden Jahre vom Vorstand aus dem Kreise der Beiratsmitglieder ausgewählt werden, und zwar einer aus der Kunstverleger- und einer aus der Kirnsthändlerkammer, Der Antrag wurde einstimmig an genommen, Punkt 3 der Tagesordnung: Antrag des Vorstandes auf Änderung der Satzung des Reichsvereins Deutscher Kunstverleger und Kunsthändler: 8 17 (Hauptversammlung) Ziffer 1 Satz 1 und 2 erhalten fol gende Fassung: »Die ordentliche Hauptversammlung, in der der Vorsitzende oder ein ihn vertretendes Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen hat, findet auf Grund einer Einberufung durch den Vorstand statt, Die Einladung zu der Hauptversammlung ist von dem Vorstand mindestens drei Wochen vor der Tagung an die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung zu versenden,« 8 20 (Vorstand) Absatz 3 erhält folgende Fassung: »Diese werden aus dem Kreise der Inhaber, Teilhaber oder verantwortlichen Geschäftsführer einschliestlich Prokuristen der Mit- gliebssirmen für drei Fahre gewählt. Das Amt endet niit Ablauf des zweiten Tages, der dir Hauptversammlung, in der die Neuwahl stattgefunden hat, folgt, Wiederwahl Ist zulässig. Stirbt ein Mit glied oder legen einzelne Mitglieder des Vorstandes aus wichtigen Gründen während ihrer Amtszeit ihre Ämter nieder, so wählt der vereinigte Vorstand und Beirat Ersatzmitglieder, deren Amtszeit bis zur nächsten Hauptversammlung läuft.« 8 2l (Beirat) Satz 3 fällt fort, Herr vi, Äietze erläuterte darin di« Anträge auf Satzungs änderung, die nichts anderes besagen, als daß die Hauptver sammlung nicht in jedem Jahre einmal stattfinden muß und der Vorstand auf drei Jahre gewählt werden soll. Nach ein gehender Aussprache wurde die vorgeschlagene Satzungsänderung zu den 88 17, 20 und 21 einstimmig angenommen. 68S
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