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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1935
- Strukturtyp
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- 1935-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1935
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halb dcS Referats vr. ErckmannS anfallen, erledigt sinn gemäß Or. Hövel in seinem Referat auf dem Gebiet des Schrifttums, soweit dieses auf das Ausland ausstrahlt; Or. Heinl bearbeitet alle Fragen deS Büchereiwesens für In- und Ausland, soweit für sie das Propagandaministerium zuständig ist. ES bedarf kaum besonderer Betonung, daß auch die Arbeit der drei Mitarbeiter des Leiters der Abteilung in enger Fühlungnahme mit der von der Kammer zu leistenden Arbeit vor sich geht. Die Großaufgaben von Ministerium und Kammer: beim Ministerium liegt die kulturpolitische Füh rung, bei der Kammer liegt der berussständische Aufbau, wiederholen sich in den den Einzelkammern entsprechenden Ab teilungen des ReichSpropagandaministcriumS sinngemäß; diese Tatsache kommt in der Schrifttumsabteilung besonders sinn fällig zum Ausdruck, da sich im Schrifttum fast alle kulturellen Strebungen, Strömungen und Strahlungen brechen - auch Probleme anderer kultureller Gebiete als dem des geistigen Lebens im engeren Sinne, also des Films etwa, der Bildenden Kunst, der Architektur usw. finden ihren Austrag im Schrift tum. Über die außerordentliche Bedeutung aller schrifttums politischen Arbeit brauchen daher keine Worte verloren zu werden. Hieraus wird besonders schön das Wesen der von der Ab teilung VIII deS ReichSpropagandaministcriumS zu erfüllen den Aufgaben deutlich: sie setzt beratend überall dort ein, wo die zu leistenden Arbeiten über das Berufsständische hinaus gehen und in das Politische hinübergreifen, wo sie also die Zuständigkeiten und Möglichkeiten der Kammer hinter sich lassen und einer politischen Ausrichtung und Zielsetzung bedürfen. Gerade auf dem Gebiet des Schrifttums taucht immer von neuem eine Anzahl von Problemen auf, die nicht vom Berufsstand, sondern allein von einer über ihm stehenden politischen Autorität gelöst werden können. MS Beispiel sei hier nur an das VerbotSwesen erinnert, das im Laufe der letzten zwei Jahre eine starke Wandlung erfahren hat, wenn man an die Objekte denkt, um die es sich dabei handelt. Während unmittelbar nach dem Um schwung sich die Verbote hauptsächlich auf sittlich zersetzen des Schrifttum erstreckten, ist die Produktion an solchen Dingen heute auf ein Mindestmaß gesunken, eine Tatsache, die vor kurzem ja auch die Aufhebung der Schund- und Schmutzprüfstellen möglich machte. Dagegen mehren sich die Fälle, in denen Bücher auS politischen Gründen verboten werden müssen, wobei eS sich durchaus nicht immer um politisch zersetzendes oder gegnerisches Schrifttum zu han deln braucht, sondern in vielen Fällen eben um Werke, deren Verbreitung im gegenwärtigen Zeitpunkt aus politisch ganz bestimmt gelagerten Gründen nicht angängig oder nicht erwünscht ist. Diese hier zum Einsatz kommende politische Autorität liegt in der Abteilung VIII des Reichspropaganda ministeriums, sic bestimmt deren besonderes Gesicht gegenüber der Arbeit der ihr nach- und zugeordncten Stellen. Sie ist die politische Spitze des Staates auf dem Gebiet der öffent lichen Schrifttumspflege. Die Partcillmtlichc Prüfungskommission zum Schutze des NS-Sclmfmuns DaS Schrifttum, dessen Verfasser Vorgaben, den National sozialismus zu deuten oder sich mit nationalsozialistischen Ge dankengängen auScinanderzusctzen, breitete sich im ersten Jahr nach dcr Machtergrcifung in geradezu beängstigendem Maße aus. Da der Kämpfer, der vornehmlich berufen gewesen wäre, über Fragen des Nationalsozialismus zu schreiben, auch jetzt noch keine Zeit hatte, dies zu tun, da ihn vor allem auch die Achtung vor dem, was werden sollte und wollte, abhielt, verfrüht in das Wachstum des neuen LcbcnSgefühls einzugreifen, so ergab eS sich ganz von selbst, daß die Verfasser jenes angeblich neuen nationalsozialistischen Schrifttums vielfach Leute waren, die nicht im Kampfe der Bewegung groß geworden waren, die diesem Kampfe oft nicht nur fcrngestanden, sondern vor der Machtergreifung ihn und seine Träger geradezu abgelehnt hatten. Dieser Zustand nahm so ärgerliche Formen an, daß die Partei sich dagegen wehren mußte. So wurde am 20. April iyZ4 als Abwchrstelle gegen pseudonationalsozialistisches Schrifttum und als Bcobachtungs- und Prüfungsstelle für wirkliches nationalsozialistisches Schrifttum die sogenannte Prüfungskommission zum Schutze dcS national sozialistischen Schrifttums eingerichtet, zu deren Vor sitzendem der Stellvertreter dcS Führers den Reichsleiter Philipp Bo uhler berief, und als deren Geschäftsführer Pg. Karl Heinz Hederich im Range eines Amtsleiters der Rcichslcitung der NSDAP arbeitet. In der Verfügung des Stellvertreters des Führers hieß cs unter anderem: „Die NSDAP hat das souveräne Recht und die Pflicht, darüber zu wachen, daß das nationalsozialistische Ideengut nicht von Unberufenen verfälscht und in einer die breite Öffentlichkeit irreführenden Weise geschäftlich auSgc- wcrtct wird." In den AuSführungSbcstimmungen, die zu der Verfügung deS Stellvertreters dcS Führers erschienen, wurde angeordnct, daß die Einreichung der zu prüfenden Bücher und Manuskripte nicht durch die Autoren, sondern durch die Verlage erfolgen müsse, die die Bücher hcrauSgegebcn haben oder die eine im Manuskript vorliegende Schrift herauSzugcben beabsichtigen. Verschiedene Anfragen der letzten Zeit lassen eS geraten erscheinen, diese Bestimmung erneut ins Gedächtnis 25
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