her dem Börsenverein angeschloffenen Fachverbände konnten nur als Fachgruppen innerhalb einer Fachschaft eingegliedert werden. Hätte man sie, woran man ursprünglich dachte, unter ihren bisherigen Namen und als selbständige Verbände ein- gefügt, so wäre eine Vielzahl von Organisationen entstanden. Das widersprach der von Anfang an bei der Gründung des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler verfolgten Absicht, den gesamten reichSdeutschen Buchhandel innerhalb der ReichS- schrifttumSkammer zu einer rechtlichen Einheit unter einheit licher Führung zusammcnzufassen. Es blieb sonach nichts anderes übrig, als die Fachschaften als fachliche Untergliede rungen des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler neu zu er richten, die alten Fachverbändc aber aufzulösen. Im Kern bleibt die bisherige fachliche Vertretung gewährleistet, unter stellt allerdings dem Grundsatz deS Führergedankens. Die Leiter der Fachschaften und Fachgruppen werden von oben er nannt und nicht mehr gewählt. Auch bei der gebietsmäßigen Untergliederung ließ sich die bisherige Einteilung des BörsenvcreinS in Kreisvereine nicht ohne weiteres beibehalten. Wie in allen übrigen Einzel kammern mußte auch für die Fachverbände der RcichSschrift- tumSkammer die gebietsmäßige Gliederung der Partei zu grunde gelegt werden. Der Bund Reichsdeutscher Buchhänd ler wurde danach in zweiunddreißig Gaue eingeteilt. Eine ein zige Ausnahme besteht: mit Rücksicht auf die Bedeutung von Leipzig als den Mittelpunkt des gesamten deutschen Buch handels wurde ein besonderer zg. Gau geschaffen. Schwierigkeiten bestanden nun insofern, als bei den Kreisver einen Verträge liefen, zum Teil Geschäftsstellen bestanden usw. Da ohnehin damit gerechnet werden kann, daß die Gauein teilung keine endgültige ist, wurde als Übergangsmaß nahme vorgesehen, daß die KrciSvereine vorerst erhalten bleiben. Die Reichsschrifttumskammer gestattete die verwal tungsmäßige Zusammenfassung mehrerer Gaue. Notwendig war nur die Anpassung der Kreisvereinsgebiete an die Gau grenzen und die Übereinstimmung der Kreisvereinssatzungen mit der Bundessatzung. Der Führergrundsatz und die Finanz hoheit des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler ist auch hier inzwischen allenthalben durchgeführt. Die Leitung der KrciS vereine liegt stets in den Händen eines der Gauobleute, der damit gleichzeitig KreiSvereins-Vorsitzender ist. ES ergeben sich so folgende KreiSvereinSgebiete: 1. Kreisverein Baden-Pfalz: Gau Rheinpfalz-Saar Gau Baden 2. Kreisverein Bayern: Gau Schwaben Gau München-Oberbayern Gau Bayerische Ostmark Gau Franken Gau Main-Franken z. Kreisverein Berlin: Gau Groß-Berlin 4. KreiSvercin Brandenburg: Gau Kurmark 5. KreiSvercin Hannover-Braunschweig: Gau Weser-EmS Gau Hannover-Süd-Braunschweig 6. Kreisverein Mitteldeutschland: Gau Hessen-Nassau Gau Kurheffen 7. Kreisverein „Norden": Gau Lübeck-Mecklenburg Gau Hamburg Gau Schleswig-Holstein Gau Hannover-Ost 8. Kreisverein Ost- und Westpreußen: Gau Ostpreußen Gau Danzig 9. KreiSvercin Pommern: Gau Pommern 10. KreiSvercin Rheinland-Westfalen: Gau Westfalen-Nord Gau Westfalen-Süd Gau Essen Gau Düsseldorf Gau Köln-Aachen Gau Koblenz-Trier 11. Kreisverein Sachsen: Gau Sachsen I 12. KreiSvercin Sachsen-Thüringen: Gau Magdeburg-Anhalt Gau Halle-Merseburg Gau Thüringen iz. KreiSvercin Schlesien: Gau Schlesien 14. Kreisverein Württemberg; Gau Württemberg-Hohenzollern. Dazu kommt noch als besonderes Gebiet: 15. KreiSvercin Leipzig: Gau Leipzig. Ausdrücklich sei hervorgehoben, daß cS sich nur um eine ÜbergangSrcgelung handelt. Ziel bleibt, die Kreisvereine in die endgültigen Gaue und damit in die zukünftige Ver waltungseinteilung deS Reiches zu überführen. Wo diese KreiSvereinSgebiete mit dem Gebiet des einzelnen Gaues sich jetzt schon decken, ist die Umwandlung deS alten Vereins in den Gau bereits vorgcnommen, so für Groß-Berlin, Leipzig, Schlesien und Württemberg. Jur Verfassung der Gaue ist folgendes hervorzuhcben: An der Spitze steht der Gauobmann, ihm sind ein Stellver treter und Kassenverwalter beigcgeben. Die Berufung in diese 18