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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1935
- Strukturtyp
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- 1935-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1935
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- Deutsch
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verlegen oder verbreiten), die nicht auch Bücher herstelltcn oder verbreiteten und zu einer anderen Kammer gehörten, hätten fürderhin überhaupt nicht mehr Mitglied des Börscn- vercins bleiben können. Mit dieser bisherigen Zusammen arbeit im Börsenvcrein wäre aber ein wertvoller wirtschaft licher Faktor im deutschen Buchhandel verlvrengcgangen. Es braucht hier nur an die Festsetzung des buchhändlerischen Verkaufs- und Verkehrsrechts erinnert zu werden. Wir wissen, daß an manchen Stellen die Auffassung vertreten wird, auch diese bisherigen Arbeitsgebiete des Börscnvereins müßten der Zerteilung folgen und jeder Fachverband müßte seine eigenen Wege gehen. Wir sind aber der Überzeugung, daß diese Auffassung immer mehr an Boden verlieren wird, je mehr sich die Notwendigkeit zentraler Regelung als einzig richtig erweist, einer Regelung, die in der Tradition des Bör senvereins begründet liegt. Es gibt nur ein Ladenpreis-System; es gibt nur einen buchhändlerischen Verkehr über Leipzig, nicht aber fünf verschiedene Ladenpreis-Systeme für Bücher, Zeit schriften, Musikalien, Kunstbilder oder Lehrmittel; ebenso wie für diese verschiedenen Gattungsformen graphischer Erzeugnisse kein verschiedener Verkehr über Leipzig besteht. Daß jede Gat tung der Ware Buch auf dem Gebiet des Verkaufs- und Ver- kehrsrechtS neben den allgemeinen und gemeinsamen ihre be sonderen Bedürfnisse hat, ist selbstverständlich, ebenso wie es selbstverständlich ist, daß diesen besonderen Bedürfnissen im Rahmen einer gemeinschaftlichen Regelung Rechnung getragen werden muß. Die Erhaltung dieser Gemeinschaftlichkeit ist auch von größter Bedeutung für die Geltung des Ladenpreises außer halb Deutschlands; der Musikverlag z. B. oder der Zeit schriftenverlag ist daran nicht weniger interessiert als der reine Buchverlag. Gerade aus solchen wirtschaftlichen Erwägungen heraus mußte größtes Gewicht darauf gelegt werden, den Zusammenschluß mit dem deutschen Buchhandel außerhalb der Reichsgrenzen, wie er sich in jahrzehntelanger Zusammen arbeit herausgebildet hat, im Börsenverein zu erhalten. So kam es zur Gründung des Bundes Reichsdeut scher Buchhändler am 26. September 1954 als Fachver band der Reichsschrifttumskammer und zur gleichzeitigen Ausgliederung des Börsenvereins aus ihr. Die Umgliederung bereitete manche Schwierigkeiten. Vorher galt, soweit der Buchhandel im eigentlichen Sinne in Betracht kam, der Börsenvcrein als Iwangsverband. Diese Eigenschaft ging nunmehr auf den Bund Reichsdeutscher Buchhändler über, während der Börsenverein wieder freiwilliger Zusam menschluß wurde. Wir sind so vorgegangen, daß wir die bis herigen Börsenvereinsmitglieder, soweit sie Mitglied des Bun des Reichsdeutscher Buchhändler werden mußten, ohne weiteres in diesen überführten, ihnen aber gleichzeitig die Mitgliedschaft im Börsenverein beließen. Wollte jemand die Mitgliedschaft im Börsenverein nicht behalten, so wurde er auf Antrag in der Mitgliederliste gestrichen. Erfaßt wurden auf diese Weise aber nur Verleger, Einzelhändler und Zwischenhändler. Der Bund Reichsdeutscher Buchhändler als berufsständische Ge samtorganisation sollte aber auch Leihbüchercibesitzer, Buch- vertrctcr und Angestellte mit umfassen. Diese standen bisher in eigenen Fachschaften außerhalb des Börscnvereins unmittel bar unter der Reichsschrifttumskammer. Ihre Eingliederung in den Bund Reichsdeutscher Buchhändler ist nunmehr eben falls vollzogen; zusammen mit den Fachschaften Verlag, Han del und Zwischenhandel bilden sie eine rechtliche Einheit. Der Gesamt-Mitgliederbestand des Bundes Reichsdeutscher Buch händler ist danach 25500, während der Börsenverein 7650 Mit glieder zählt. Wesentlich für die Neugestaltung war, das Nebeneinander zweier großer Organisationen zu vermeiden und die Ein heit der Führung zu gewährleisten. Die Lösung wurde in der Form gefunden, daß die Ämter des Vorstehers, seines Stellvertreters und des Schatzmeisters beim Börsenverein und Bund Reichsdeutscher Buchhändler immer in einer Hand sind. Auch die Dienstgeschäfte werden von einer gemeinsamen Geschäftsstelle aus erledigt. Dazu kommt, daß in den beiden wichtigen Beratungsstellen des Börsenvereins, dem Kleinen und dem Großen Rat, die Vertreter des Bundes Reichsdeut scher Buchhändler, insbesondere die Leiter der Fachschaften, maßgeblich vertreten sind. Eines ist notwendig: Doppelarbeit muß vermieden werden. Gerade dafür aber bietet die Einheit lichkeit der Führung Gewähr. Schwierig war die Durchführung der fachlichen und ge bietsmäßigen Untergliederung. Der Börscnvercin be hält natürlich seine angeschlossenen ausländischen Verbände und die Möglichkeit des Anschlusses von buchhändlerischen Fachverbänden außerhalb der Reichsschrifttumskammer. Tat sächlich haben alle diese Verbände, die schon früher mit ihm zusammenarbeitetcn, den Anschluß wieder vollzogen. - Wie sollte eS aber mit den buchhändlerischen Fachverbänden im engeren Sinne, wie mit den Kreis- und Ortsvcrcinen werden? Man hätte daran denken können, im Börsenvcrein alles beim alten zu lassen, beim Bund Reichsdeutscher Buchhändler aber eine völlig neue fachliche und gebietsmäßige Untcrgliederung zu schaffen. DaS hätte ein wenig begrüßenswertes Nebenein ander gegeben, denn im Gegensatz zur Doppelgestaltung von Bund Reichsdeutscher Buchhändler und Börsenverein mit ihrer Aufgabenteilung hätten hier jeweils zwei Organisationen mit völlig gleichem Arbeitsgebiet nebeneinander gestanden. Man konnte daran denken, die bisherigen Unterorganisationen deS Börsenvereins einfach in den Bund Reichsdeutscher Buch händler zu überführen. Aber auch daS kam nicht in Frage; denn eö bestanden bestimmte Vorschriften für den Aufbau der Organisation im Bund Reichsdeutscher Buchhändler. Als Fachschaft im Sinne der neuen Vorschriften kam ledig lich der Deutsche Verlegerverein in Betracht. Die übrigen biö- 15
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