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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1935
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Will der junge Buchhändler nach dem Erwerb ausreichen der praktischer Kenntnisse seine Studien noch besonders ver tiefen, so stehen ihm die Vorlesungen und Seminare für buchhändlerische Betriebswirtschaft offen, die Professor Or, Mcnz mit Unterstützung des Börsenvereins und des Berliner Buchhandels an den Handelshochschulen in Leipzig und Berlin seit Jahren mit gutem Erfolge durch führt. Das neue Buchforum in Leipzig Den Gedanken einer Reichsschule für den deutschen Buch handel zu verwirklichen, die der Herr Präsident der ReichS- schrifttumSkammer, vr. Hans Friedrich Blunck, forderte, wäre der Buchhandel allein nicht imstande gewesen. Mit Ge nugtuung durften wir fcststellen, daß vom ersten Augenblick an sich vr. Goerdeler als Oberbürgermeister von Leip zig für den Plan cinsetzte und daß ebenso das Sächsische Ministerium für Volksbildung uns von Anfang an seine Hilfe in Aussicht stellte. Somit sind Stadt und Staat heute gemeinsam mit dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler Träger der Schule. Dabei blieb es keineswegs bei einer geld lichen Unterstützung. An allen wichtigen Fragen wie der der Organisation, der Berufung der Lehrkräfte, des Aufbaus des UntcrrichtSplancs nahmen sic aktiven Anteil. Insbesondere werden wir cs dein großen Entgegenkommen und der Weit sicht des Herrn Oberbürgermeisters Or. Goerdeler zu verdanken haben,wenn in den nächsten Jahren gemeinsam mit dem Deut schen Buchgewerbevercin auf dem wertvollen Gelände hinter dem Gebäude des Börscnvereins ein großer Neubau erstellt werden kann, der das Deutsche Buchgewcrbcmuscum, die Rcichsschulc des Deutschen Buchhandels und als Binde glied eine Bibliothek umfassen wird, die die Bestände dcö Bör- scnvercins und diejenigen des Deutschen BuchgcwcrbevcreinS aufnehmen soll. Da auch die Meisterschuss für Deutschlands Buchdrucker und unsre Deutsche Buchhändler-Lehranstalt an diesen neuen großen Platz angrcnzen, so entsteht hier ein Buchforum von außerordentlicher Bedeutung. Es vereinigt die zentralen Lehrinstitute des Buchhandels und des Buch gewerbes und bringt sie mit dem praktischen Leben beider Bc- rufsständc in unmittelbare befruchtende Nachbarschaft. Schrifttum und Schnfttumskammer Hans Friedrich Blunck Sie haben mich gebeten, einiges über die Stellung des Schrift tums und über seine Einbettung in die kämpfende Gegenwart zu sagen. Ich bin dem gern nachgekommen, weil cs gut ist, sich von Zeit zu Zeit einmal den Gang der Entwicklung wieder vor Augen zu halten, wie auch ein Bekenntnis zu wieder holen oder zu schärfen. Ich bin auch deshalb um so lieber dazu bereit, als cs immer noch Menschen gibt, die die Wandlung in der Beziehung von Staat und Kunst als ein zeitlich umgrenztes wohl wollendes Werben der Regierung ansehen, während sie in Wirklichkeit aus einer neuen erwachenden Weltanschauung herrührt, also in der Tiefe verankert ist. Am besten wird es sein, wenn ich zunächst über den Aufbau der Schrifttumskammer, also über die Haltung des Staates zum Schrifttum, danach über unsere eigene Zielgebung und über unsere Einstellung zu einer verjüngten Umwelt rede. Der Staat hat bald nach der RegierungSübcrnahme versucht, durch eine kühne Neuordnung der ständischen Verhältnisse den Künstlern eine neue Stellung cinzuräumen. Am 22. September iyzz wurde der Herr Rcichüminister für Volksaufklärung und Propaganda durch das Reichökultur- kammcrgcsetz beauftragt und ermächtigt, „die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis be treffen, in Körperschaften deS öffentlichen Rechtes zusammenzufasscn". Innerhalb einer Reichskulturkam mer - so heißt cs weiter - werden errichtet: eine ReichSschrift- tumskammcr, Theaterkammer, Rundfunkkammer, Preffckam- mer, Filmkammer, Musikkammer und eine Reichskammer der bildenden Künste. Das Gesetz vom 22. September iyzz wurde bald danach er gänzt durch eine Durchführungsverordnung vom 1. November iyzg, in der verschiedene grundsätzliche Bestimmungen über die Aufgaben und die Zusammensetzung der einzelne» Kammern enthalten sind. Diese Durchführungsverordnung ist, das darf ich als früherer Richter sagen, selbst wenn sic nicht alle Fragen löst, eine sehr gute, klare gesetzgeberische Arbeit, ein Urteil das ja nicht auf alle Notgesetze der Gegenwart anwendbar ist. Wir haben ihrem Verfasser zu danken. Die Durchführungsverordnung bestimmt zunächst, daß die Kammern - wie sic wörtlich sagt - „die deutsche Kultur in Verantwortung für Reich und Volk fördern", danach „die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kultur- berufe regeln" und endlich „zwischen allen Bestrebungen der ihr angchörendcn Gruppen einen Ausgleich bewirken sollen."
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