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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1934
- Strukturtyp
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- 1934-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1934
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- Deutsch
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den Bestimmungen des Gesetzes zu genügen, wird es sich deshalb in Zukunft empfehlen, zwei Preise anzugcben, nämlich Krcditprcis oder Ratenzahlungspreis und daneben den Ladenpreis als Bar zahlungspreis. In diesem Zusammenhang sei, namentlich für den Verlaus von Antiquariat, noch auf die Bestimmung im 8 6 des Gesetzes ver wiesen, wonach Warenhäuser, Einhcits-, Klein- oder Serienpreis geschäfte, Konsumvereine und Wcrkskonsumanstalten Barzahlungs- Nachlässe nicht gewähren dürfen. II. Neben dem Barzahlungsnachlast führt das Gesetz als Son de r f ä l l e noch auf in 8 7 den Mengennachlaß und in 8 9 drei verschiedene Arten von Sondcrnachlässcn oder Sonderpreisen. Auch diese Nachlässe können nicht zwangsmäßig gefordert, sondern dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Der Mengennachlaß setzt voraus Verkauf mehrerer Stücke oder einer größeren Menge von Waren in einer Lieferung sowie Handelsüblichkeit nach Art und Umfang sowie nach der verkauften Stückzahl oder Menge. Han delsüblichkeit ist auch Voraussetzung für die Gewährung von Sondcrnachlässen oder Sonderpreisen bei Ver kauf an Personen, die die Ware in ihrer beruflichen oder gewerb lichen Tätigkeit verwerten (8 9 Ziffer l). Ferner ist solches Ent gegenkommen zulässig beim Verkauf an Personen, die aus Grund besonderer Lieferungs-Verträge Waren in solchen Mengen abneh- mcn, daß sie als Großverbraucher anzuschen sind (8 9 Ziffer 2). In diese Kategorien lassen sich mühelos die Ausnahmen vom Ladenpreis einordnen, welche die Verkaufsordnung in den 88 II und 12 zuläßt; ebenso die Ausnahmen in den gemäß 8 l Ziffer I der Vcrkaufsordnung erlassenen Sondcrbestimmungcn und Son- derabkommcn der Fach- und Krcisvercinc. Hierüber wird in einem solgendcn Aufsatz im einzelnen berichtet werden. Für jetzt mag die Feststellung genügen, daß an dieser dem Buchhandel eigentümlichen Preisgestaltung durch das Rabattgesetz nichts geändert wird. Nur eins sei schon an dieser Stelle hervorgchobcn: Der Mengcnpreis, wie er vor Erlaß der neuen Vcrkaufsord nung vom 4. Juli 1933 galt, wird durch 8 7 des Gesetzes nicht zu neuem Leben erweckt. Er ist abgeschafst und ermangelt daher der Voraussetzung der Handelsüblichkeit. III. 8 9 Ziffer 3 des Rabattgcsctzes bringt eine außerordentlich wichtige Bestimmung über den Angcstclltcnhandcl. Hier wird ge setzlich fcstgelcgt, was der Buchhandel schon immer gefordert hat. Die Eindcckung des Bedarfs der Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange stellten, Leiter und Vertreter) mit Sondernachlässcn ist nur ge stattet, sofern die Ware für den eigenen Bedarf, den Bedarf der Ehegatten, der Abkömmlinge oder der mit den Arbeitnehmern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen bestimmt ist. Ein Be zug zur Weitergabe an andere Personen oder gar znm heimlichen Handel ist unzulässig. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen das Gesetz ist mit Geldstrafe, im Rückfall sogar mit Gefängnis bedroht. Auch steht den Berufsangehörigcn sowie den Berussverbänden der Klagewcg auf Unterlassung osfen, der bei Verfehlung durch An gestellte oder Beauftragte auch gegen den Bctricbsinhabcr gerichtet werden kann. Diese scharfen Strafbestimmungen bilden sür den Buchhandel ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Schleu dere! schlechthin. Verstöße gegen das buchhändlerische Bcrkaufs- recht können allerdings auf Grund des Rabattgcsctzes nicht verfolgt werden, wenn sie sich im Rahmen des Gesetzes halten; insoweit müssen die bisherigen Rechtsbchclfe angewcndet werden. Wenn aber Verstöße gegen die buchhändlerische Verkaufsordnung und die sic ergänzenden Bestimmungen darüber hinausgehcn, fallen sic unter das Rabattgesctz und cs greift der in ihm geregelte verstärkte Schutz Platz. Oie Aufgaben -es deutschen Buchhandels im nationalsozialistischen Staat. Hat -er Buchhandel versagt? Das Ja und Nein -er deutschen Dichter und Schriftsteller. (S. auch Nr. ryr und 294 vom 46. und 49. Dezember 4933.) Josef Martin Bauer: „Deutscher Äuchhandel und deutsche Dichter". Es will fast nach Fatalismus klingen, wenn über dem deut schen Buch der Wappenspruch des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler steht: Habent sua kata libelli. lind manchmal glaub ten wir beide, Buchhändler und Dichter, uns dem Fatum des deutschen Buches unterwerfen zu müssen, freilich weitab von dem, was Tcrenz sagte und sagen wollte, und noch weiter ab von der gerechten und bewußten Deutung, die das Wort zum Wappen spruch erhoben hat. Aber schließlich wußten wir doch beide, daß sich einmal der Weg austun mußte für das deutsche Buch, sür den deutschen Dichter und für den deutschen Buchhändler. Nur muß ten wir vorher viel zu lange den Weg gehen mil der fatalistischen Deutung, damit hat sich allmählich die Perspektive verzerrt und man lernte allmählich — etwas schwankend zwar — mit den Faktoren rechnen, die uns allen die Konjunktur zum Fatum machten. Die Bücher hatten ihre Schicksale. Irgendwo im Land, irgendwo auf internationalen Wegen wurde manchem Buch das angenehme Schicksal der aufziehenden Konjunktur bereitet, da bewußt und dort unbewußt, aber die Folge war für den Buch händler in jedem Fall konjunkturmäßiger An- und Ausschwem mung die gleiche: er verkaufte im Augenblick eben dieses Buch, er verkaufte cs gut, er konnte stets mit einem flotten Weggehen der wenigen obenauf schwimmenden Bücher rechnen und kam so von der schönsten Aufgabe seines Berufes weg: dem Buchkäufer Berater und guter Freund zu sein, Vertrauensperson beim Kauf und andererseits Förderer des deutschen Buches. Schuld? Wo liegt schließlich eine Schuld, wenn die Erziehung des Käufers bloß noch von denen besorgt wurde, die ein Buch »machten«, wenn jeder schon die Mahnung zum Kauf eines wirklichen, eines wert vollen Buches als Gewissenszwang empfand? Habent sua kata libelli! Das war eben Konjunktur, das war das günstige Schicksal der anderen, das war erdrückendes Fatum sür uns. Ein wenig zu schwer waren wir vielleicht, ein wenig zu ernst, ein wenig zu deutsch — wer sollte uns kaufen, wenn es Leichteres gab, Beschwingteres, Schmeichelnderes? Menschen, aus Bauern geboren, können vielleicht überhaupt nicht so zu einem aus Bauern geborenen Volk sprechen, wie dieses Volk es will. Das alles war einmal. Jetzt aber haben w i r Konjunktur! Wir deutschen Dichter werden jetzt auf jene Plätzchen der Vorlegetischc hingelegt, aus denen früher weiß Gott wer sich einem zugriffbereiten Publikum gezeigt hat. Jetzt gehen die Menschen, wenn sie uns draußen in den Fenstern gesehen haben, herein und nehmen ohne langes Überlegen einen braven Deutschen. Nicht wahr? Jetzt klagen wir nicht mehr über unsere eingcmotteten Dreitausend, jetzt legt man siebentausend auf und dann laufend immer zehntausend, bald werden die verbilligten Volksausgaben kommen, sie werden sich
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