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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1929
- Strukturtyp
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- 1929-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1929
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- Deutsch
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x° 208,7. September 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. bereits verrechneten Warenrückvergütung betrag der Reingewinn im verslossenen Geschäftsjahre ISS 900.65 Nm. Gegen das Vorjahr be trägt die Umsatzsteigerung 1300 000.— Rm. Der Abrechnungsver kehr durch die BAG erreichte eine Höhe von 2 126 074.88 Rm. Die ausgeschtedenen Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Franz Schäder sBurdach'sche Hosbuchhandlung, Dresden) und Herr Richard Vor werg, Heidenau, wurden einstimmig wieder gewählt, ebenso als Stellvertreter des Aufsichtsrates die Herren Johannes Hartmann sBrunner'sche Buchhandlung, Chemnitz) und Emil Berndt, Merse burg. Als Tagungsort slir die Jubiläumshauptversammlung 1S30 wurde Leipzig bestimmt. Hanseatische Berlagsanstalt Aktiengesellschaft in Hamburg. — Vermögensaufstellung am 31. Dezember 1928. Vermögen. RM L. Kassenbestand 7 051 69 Postschcckguthaben 28 769 24 Bankguthaben 18 041 08 Wechsel- und Scheckbestände . . - 79 603 69 153 465 70 Maschinen und Geräte sinschl. Kontoreinr. 882 950,— Neuanschaffungen 1928 . . . . 188 887,84 1071837,34 Verkauft 5 395,- Abschreibung. 100 142,84 105 537,84 966 300 — Schriften . 178 500 — Neuanschaffungen 1928 . . . . . 37 341,64 215 841,64 Abschreibung . 29 341.64 186 500 — Metall 83 000 — Fahrzeuge . 15 000,— Verkauft 2 474,46 Abschreibung 7 525,65 10 000,— 5 000 — Beteiligungen 289 000 — Grundstücke 77 700 — Gebäude 1 078 000,— Zugang 1928 65 500,— 1 133 500,— Abschreibung 12 000,— 1121 500 — Hypotheken 51 600 — Außenstände - . . 1 169 112 51 Warenbestände 1 287 292 53 6 370 470 74 Verbindlichkeiten und Kapital. Aktienkapital - . . . . 1 800 000 — Buchschulden 410 907 18 Akzepte 8 633 35 Darlehen 3 079 000 — Delkredere 20 000 — Rücklage 50 000 — Vortrag aus neue Rechnung. . 1930 21 5 370 470 74 Gewinn- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1928. Aufwand. RM Zinsen 185 858 56 Rohgewinn: Abschreibung a. Maschinen und Geräte . 100 142 84 Schriften 29 341 64 Metall 290 75 Fahrzeuge 7 625 55 Gebäude 12 000 — Deltredere 17 142 99 Vortrag auf neue Rechnung . . 1 9.10 21 354 232 54 Ertrag. Verlags- und Druckereikonto. . 351 557 48 Vortrag aus 1927 2 67k 06 354 232 54 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 167 vom 20. Juli 1929.) Tagung der Hauptgcmeinschaft des Deutschen Einzelhandels i» Hamburg. — Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels hält ihre diesjährige Mitgliederversammlung vom 17. bis 20. Sep tember 1929 in Hamburg ab. In Fortsetzung der Bestrebungen, die Öffentlichkeit Uber die tatsächliche Lage im Einzelhandel zu un terrichten, sind auch aus dieser Tagung Vorträge Uber wichtige Bran chen vorgesehen. U. a. wird Herr Guthke -Berlin Uber den Bllro- bedarfs- und Schreibwareneinzelhandel sprechen. Eine zusammen fassende Darstellung Uber die allgemeine Lage des Einzelhandels und seine volkswirtschaftlichen Leistungen wird Oberregierungsrat vr. Tiburtius in seinem Geschäftsbericht geben. Besonders ein gehend soll das Problem der rationellen und ausreichenden Kre dit v e r s o r g u n g im Einzelhandel geprüft und erörtert werden. Professor Stein vom Deutschen Genossenschaftsverband wird Uber die Beziehungen des Einzelhandels zu den Genossenschaften sprechen. Bankdirektor Frahm vom Schleswig-Holsteinischen Bankverein wird das Thema »Einzelhandel und Banken« erörtern. In Fortführung des Gedankens, die Mitgliederversammlung regelmäßig Uber ein wichtiges Ressort der Reichsregierung zu informieren, wird auf dieser Tagung der Reichspostminister vr. Schätze! Ausführungen über die Reichspost in Verbindung mit den den Einzelhandel auf diesem Gebiete besonders berührenden Fragen machen. Am 19. Sep tember abends wird eine Einzelhandelskundgebung in der Hamburger Musikhalle stattfinden. Als Tagungsort wurde für dieses Jahr Hamburg gewählt, weil dadurch die Teilnahme der Vertreter des deutschen Einzelhandels an der Hamburger Einzel handelswoche vom 15. bis 22. September 1929 ermöglicht wird, die aus Anlaß des fünfunözwanztgjährigeu Bestehens der Detail listenkammer Hamburg veranstaltet wird. Vermietung von Ladcnraum a» Konkurrenzgeschäfte. — Auf Grund von vielfachen Anfragen, ob es zulässig ist, daß der Ver mieter eines Ladens nachträglich einen zweiten in seinem Hause be findlichen Ladenraum an ein Konkurrenzgeschäft vermietet, gibt die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels verschiedene Gerichtsurteile bekannt, die diese Frage betreffen. Danach kann es als entschieden angesehen werden, bah auch ohne vertragliche Klausel die Vermietung von Ladenraum in unmittelbarer Nähe an Konkurrenzgeschäfte unzulässig ist. Ein Reichsgerichtsurteil vom 3. Januar 1928 — 156/27. III — svgl. Jur. Wochenschrift, Heft 8, S. 471, 1928) hat den Grundsatz ausgestellt, daß auch ohne besondere Abmachung die Vermietung an ein Konkurrenzgeschäft oder die Errichtung einer neuen Verkaufsstelle gleicher Branche un zulässig sein kann. Denn der vertragsmäßige Gebrauch des Miet raums, zu dessen Erhaltung der Vermieter verpflichtet ist, kann durch eine solche Maßnahme gefährdet werden. Ein Urteil des Kammergerichts vom 16. Mai 1929 — 17 11 534/29 — (Mit teilungsblatt des Reichsbuirdes Deutscher Mieter I. V. Nr 12 vom 23. Juni 1929) erkennt ebenfalls die Tatsache an, daß, auch ohne ausdrückliches Konkurrenzverbot im Mietvertrag, unter Berücksich tigung der Umstände des Einzelfalles und nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und der im betreffenden Ort herrschenden Ver kehrssitte bei billiger Abwägung der beiderseitigen Belange eine Verpflichtung des Vermieters zur Fernhaltung von Konkurrenzunter nehmen im Rahmen des Mietverhältnisses gegeben sein kann. Es kommt allerdings beim vorliegenden Falle zu dem Ergebnis, daß von einer Schädigung des vertragsmäßigen Gebrauchs des Miet raumes bei den besonderen Verhältnissen der Berliner Geschäfts straßengegend nach der Verkehrssitte nicht gesprochen werden kann, wenn der Vermieter etwa 4—5 Berliner Miethäuser entfernt (oder etwa 50—60 Meter entfernt) von dem schon vermieteten Geschäfts laden einer bestimmten Branche einen Ladenraum an einen Kon kurrenten vermietet. Das Landgericht! Berlin Hai in seinem Urteil vom 7. Oktober 1928 (24. 0. 189. 28) in dem Fall der Ver mietung eines Milchgeschäfts in dem gleichen Hause, in dem bereits ein Milchgeschäft betrieben wurde, dem Vermieter die Vermietung an ein Konkurrenzgeschäft untersagt. Das Landgericht stellt sich auf den Standpunkt, daß hier der im § 242 des BGB aufgestellte Grund satz zu berücksichtigen sei, nach dem nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu entscheiden ist, ob der vertrags mäßige Gebrauch des Geschäftsraumes für den Mieter gewährleistet ist. Die Aufnahme eines Konkurrenzgeschäfts durch den Vermieter wird nach Ansicht des Landgerichts nicht in allen Fällen den ver tragsmäßigen Gebrauch des Geschäftsraumes des Mieters hindern, z. B. nicht in den Fällen der Ansiedlung von Großhandelsgeschäften oder Fabriken eines bestimmten Geschäftszweiges in vielen oder allen Häusern derselben Straße. »In diesen Fällen besteht in der Regel für jedes Geschäft ein in- und außerhalb der Stadt weit ver zweigter Abnehmerkreis, bei dem eine bestimmte Lage des Ge schäfts keine entscheidende Rolle spielt. Anders ist dies jedoch bei Kleinhanbelsgeschäften und insbesondere solchen, die . . . zur Deckung des täglichen Bedarfs an Lebensmitteln bestimmt sind Der Kläger kann daher, oh ne daß dies vertraglich besonders vereinbart zu sein braucht, gemäß § 536 des BGB Herstellung eines zum vertragsmäßigen Gebrauch seines Ladens geeigneten Zustandes . . . und ferner gemäß § 538 des BGB Schadenersatz verlangen, da dem Kläger die Konkurrenz zwischen den beiden Geschäften bekannt war, oder mindestens bekannt sein müßte«. 963
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