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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1930
- Strukturtyp
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- 1930-03-20
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1930
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- Deutsch
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67, 2V. März 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. gungeII. Selbst in Ländern, die der Berner Konvention an geschlossen sind, wie Bulgarien, Italien, Tschechoslowakei, Polen, Spanien, tauchen vereinzelt oder auch öfter unerlaubte Über setzungen auf; in verschiedenen Fällen ist cs den Verlegern, die durch unsere Tilelangaben aufmerksam geworden waren, gelun gen, nachträglich Zahlung zu erhalten. — Von besonderer Wich tigkeit aber ist die lückenlose Zusammenstellung der in Ruß land unautorisiert erschienenen Übertragungen, da diese Lei den kommenden Verhandlungen über einen Literaturvertrag zwi schen Deutschland und Rußland erweisen wird, in wie starkem Maß sich die russische wissenschaftliche Literatur auf deutscher Wissenschaft ausbaut, und welche Werte dadurch den «deutschen Autoren und Verlegern verloren gehen. Als sehr nutzbringend und zeitsparend werden sich im Laufe der Jahre mehr und mehr die Verzeichnisse als Grundlage für die Herstellung von Spezialkatalogen für bestimmte Wissenschaftsgebiete erweisen. So hat die Firma Conrad Behre in Hamburg mit dem von ihr selbst mit großer Mühe zusainmcngestclltcn Katalog der ins Spanische übersetzten deut schen medizinischen Werke in Mittel- und Südamerika sehr gute Erfolge erzielt, und es wäre zu wünschen, daß derartige Speziial- kataloge in größerem Umfang herausgcgöbcn würden, da diese sowohl als Nachschlagewerke für Buchhändler, Gelehrte und Bi bliotheken, wie als wirksames Propagandamittel für den Export buchhändler und den Buchhändler im Ausland dienen können. Wichtiger noch als dieser praktische Nutzen «im einzelnen ist die Bedeutung des «in den Verzeichnissen gesammelten Materials im Hinblick auf seine kulturpolitische Verwertbar keit. Me stark der Mangel eines Überblicks auf dem Gebiet des Übersctznngswesens empfunden wird, zeigt am besten die Tatsache, «daß auf der Tagung des P. E. N. Clubs in Oslo im Sommer 1928 «durch den Schriftführer des englischen P. E. N. Clubs angeregt wurde, eine internationale Bibliographie in drei Sprachen über die jährlich erschienenen Übersetzungen heraus zugeben. Diese Bibliographie sollte «in Gemeinschaft mit dem Institut international «te (Kooperation intellsctueUe «in Paris be arbeitet werden. Praktische Erwägungen lassen es jedoch geraten erscheinen, daß die Länder einzeln von sich aus die Zusammen stellung vornehmen, Wie Professor Or. Kippenberg es bei «der Be sprechung in Genf über internationale geistige Zusammenarbeit im Sommer 1928 an Hand der ersten von uns veröffentlichten Listen Vorschlägen konnte, (übrigens plante auch Ungarn bereits 1928, angeregt durch unser Beispiel, eine Zusammenstellung aller aus dem Ungarischen übersetzten Werke.) Wenn diese Arbeit tatsächlich von einer Reih« von Staaten durchgeführt wird, so wird sich schon nach kurzer Zeit ein über blick «darüber gewinnen lassen, welche Bedürfnisse in den ein zelnen Ländern vorliegen, welche Lücken auszufüllcn, inwiefern eine Überproduktion zu vermeiden ist — kurz, es wird sich gegen über der jetzigen vollständig willkürlichen Handhabung in «der Veröffentlichung «der Übersetzungen eine systematische herausbilden lassen. Die Erreichung dieses Zieles ist dringend zu wünschen im Hinblick auf «das bessere Verstehen- und Kennenlernen der Völker untereinander, «denn das Ausland darf nicht länger auf Kosten der wertvollen Werke mit minderwertiger Literatur über schwemmt werden und dadurch ein «ganz schiefes und unwahres Bild von der Produktion in den einzelnen Ländern erhalten. Die Notwendigkeit einer derartigen systematischen Bearbei tung des Auslands auf Grundlage der bereits vorhandenen über setzten Literatur wurde uns gegenüber von verschiedenen deut schen Gesandtschaften betont, so z. B. von dem deutschen Ge sandten Knipping «in Rio de Janeiro, der «der Frage der Über setzung deutscher Bücher ins Portugiesisch-Brasilianische sehr er hebliche Bedeutung beimißt und brasilianische und «deutsche Ver leger zur Herausgabe von Übersetzungen anregen will. Er weist in diesem Zusammenhang übrigens auch auf die außerordentlich wichtige Wechselbeziehung zwischen Buchhandel und Export industrie «hin, denn das deutsche Buch und «die deutsche Zeitschrift sind Schrittmacher der deutschen Exportindustrie; der Ausländer, dem deutsche Wissenschaft im Original oder «in Übersetzung ver mittelt ist, wird auch die Erzeugnisse der deutschen Industrie an Apparaten, Instrumenten, Maschinen usw. «bevorzugen. » Daß «die weiten Gebiete Mittel- und Südamerikas von deut schem Goistesgut «in Form von Übersetzungen noch so gut wie unberührt find, geht außer aus den Mitteilungen der Gesandt schaften auch aus unseren eigenen Anfragen bei den großen Fir men «dieser Länder hervor, — in Lateinamcrika ist auf diesem Gebiet noch «besonders intensive Arbeit zu leisten. Als Ergebnis «der bisher vorliegenden Listen ist einerseits der Beweis erbracht, daß sowohl der Wert «der aus dem Deutschen übersetzten Werke wie «ihre Verbreitung noch sehr viele Wünsche uncrsüllt lassen, andrerseits aber ist auch erwiesen, -daß der oft erhobene Vorwurf von einer Überfremdung des deutschen Geistes lebens, von einer Invasion «des Auslandes, nur bis zu einem gewissen Grade berechtigt ist, denn rein zahlenmäßig hat sich gezeigt, daß der Export «deutsichen Geistesgutes größer ist als «der Import ausländischer Werke (1648 : 973). Gerade dieses Resultat ist in der Presse viel diskutiert worden, wie ja überhaupt so wohl in «den großen Tageszeitungen, wie in literarischen und wissenschaftlichen Zeitschriften (auch des Auslands) auf das Erscheinen der Bibliographien mit lcbhastem Interesse hinge wiesen worden ist. So schreibt »Iw vroit ä'auteur- vom 1b. De zember 1929: -Das Unternehmen . . . «ist sehr verdienstlich, und wir verfehlen nicht, zu einem Zeitpunkt darauf aufmerksam zu machen, wo zahlreiche Anstrengungen gemacht werden, um in die Statistik der Geistesarbeit mehr Ordnung zu bringen.« Besonders kritisch setzt sich auch »Die schöne Literatur» mit diesen Fragen auseinander, weist immer wieder auf die geringe Qualität der übersetzten Werke hin und ruft die Verantwortlichen Stellen an, dafür Sorge zu tragen, daß «deutsche Dichtung und deutscher Geist «den anderen Völkern wirklich bekannt werden, daß man dergleichen nicht dem Zufall «überlassen, sondern in plan mäßiger Aufbauarbeit gestalten solle. Als Grundlage für diese bewußte, systematische Verbreitung deutschen Geistesgutes zu dienen, ist die wesentlichste Aufgabe unserer Übersetzungs-Biblio graphien. vr. CH. B. Zur Revision des photographischen Urheberrechts. Von Fritz Hansen, Berlin. Es dürfte kaum ein anderes Gebiet geistigen Schaffens geben, auf dem über den Rechtsschutz eine so große Unkenntnis herrscht als in der Photographie. Während man der Entwicklung der Technik größte Aufmerksamkeit schenkt, wird der Photographie als Ncchtsgut nur wenig Beachtung zuteil. Wenn daher jetzt eine Änderung des photographischen Urheberrechts beabsichtigt ist, so genügt es nicht, daß einige wenige Juristen und Fachleute in den Sitzungen des Neichsjustizministeriums sich damit beschäftigen. Es erscheint viel mehr dringend nötig, den weitesten Kreisen, deren Interessen davon berührt werden, Kenntnis von den Vorgängen zu geben und ihnen auch zu zeigen, was für sie bei einer Änderung des Gesetzes auf dem Spiele steht. . Dazu ist es aber auch nötig, die Entstehung und Bedeutung des bestehenden Urheberrechts zu kennen. Die Photographie hat sich, hinsichtlich ihrer Stellung im System des deutschen Jmmaterialgüterrechtes einen sehr ungeeigneten Zeit punkt ausgesucht, um geboren zu werden. Im August 183» publi zierte Daguerre sein Verfahren, am ». November 1837 hatte man eben versucht, die Verhältnisse der Urheber »artistischer Erzeugnisse« in einem Bundesbeschluß für das alte Deutsche Reich gleichmäßig zu regeln. Als aber die deutschen Einzelstaaten bei der Regelung des gesamten Urheberrechts auf diesen Bundesbeschluß zurückgreifen wollten, da war inzwischen der Benjamin geistiger Betätigung, die Photographie, auf der Bildfläche erschienen, und hatte sich sogar schon so bemerkbar gemacht, daß sie unmöglich übersehen werden konnte. Damals erhob sich zuerst die Streitfrage: Ist die Photo graphie eine Kunst, oder ist sie eine Technik und verdienen daher ihre Erzeugnisse keinen Schutz? Jeder Staat entschied sich nun, wie er mochte. Es entstand bas lieblichste Tohuwabohu. Notgedrungen mußte sich daher der hohe Bundestag wieder mit der Materie be fassen und brachte schließlich 1804 einen Gesetzentwurf zur Welt, der den Bundesregierungen zur Annahme empfohlen wurde. Dieser Ge setzentwurf billigte den Werken der Photographie, sobald sie als Werke 267
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