Anfang Februar erscheint: Steuer- vMreSlmgsrecht Wegweiser für die Praxis von Regierungsrat Nr. Gerhard Maliern In sämtlichen Industrie-, Handels und Handwerks-Betrieben muß ab 4.4.4939 Sas SimnWukgM und die Arbeitsreitorbimna aushängen Umfang zo8 Seiten Leinenband RM 5.8; Der auf diesem Gebiet bekannte Verfasser gibt, gestützt auf langjährige Erfahrungen, ein systematisch bearbeitetes Buch heraus, das die in der Praxis stark fühlbaren Lücken an einer vollständigen Darstellung des Reichs- steuervollstrcckungsrechtS nach dem neuesten Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und dcS einschlägigen Schrifttums ausfüllen soll. Auch die für die Ostmark und für die sudctcndeutschen Gebiete bisher ergangenen gesetzlichen Bestimmungen sind in dem Werk berücksichtigt. Beispiele und Muster veran schaulichen die systematischen Darstellungen. ES behandelt darüber hinaus nicht nur Rechts-, sondern auch viele praktische und Organisationsfragen. Ein sorgfältig aus gearbeitetes Sachverzeichnis erleichtert die Handhabung deö Werkes. Abnehmer sind: Finanzbehörden und ihre Beamten, Ober finanzpräsidenten, Finanzämter mit Voll streckungsstellen, Finanzkassen, außerdem Helfer in Steuersachen, Steuerberater, Wirt schaftstreuhänder u. Anwälte für Steuerrecht. Werbemittel: Liettigcr Prospekt Verlag Beamtenpresse GmbH. Berlin SW 68 Auslieferung durch F. Volckmar, Leipzig C i Wir geben in wenigen Tagen diese beiden Gesetze mit der Durchführungsverordnung vom 42. 42. 4938 sowie ausführ, lichen Erläuterungen aus der Praxis und einer Einleitung des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Brandenburg, Or. Oaeschner, heraus. Verfasser dieser Schrift sind die Reg.-Räte Schaffer, Kobe und Witting, sämtlich beim Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Brandenburg. Der Absatz dieser Broschüre ist unbegrenzt RM —.rs T Verlag Sans Solzmann / Berlin SW 68 külrrer u. Harken vom In-u.^Vusftmci vriSinsl kavslk 450 Titeln U8iv. —.20 neise- unci ven»<e«krsvekrl./X6 Oos neue cieutscbs Wörterbuch! Nr. 11 Freitag, den 13. Januar 1939