Friedr. Wilh. Brepohl, Winnenden Antonie Münch, für den verstorbenen Fr. Schneider, Leipzig. . . H. Warkentien, Rostock Bonneß <5 Hachfeld, Potsdam, für den verstorbenen Rob. Hachfeld Rich. Schuster i/Fa. Schuster L Loefsler, Berlin Herm. Bätjer i Fa Friedrich L Co., Bremen Von einem Berliner Buchhändler Karl Stöckicht, Hamburg Von einem Berliner Buchhändler 1 Übertrag: 22 284 ^ 95 H 300 300 600 300 500 600 500 300 500 ff -5 ,5 26 984 ^ 95 8. Geschenke im Reservefonds. Zur Erhöhung einer anonymen Stiftung Dietrich Reimer <Ernst Vohsen), Berlin, an die Firma gezahlte Buße in einer Nachdrucksangelegenheit . Herm. Hillger, Berlin (Kantatesammlung), zur Erhöhung seiner Stiftung Zur Erhöhung einer anonymen Stiftung . Ed. Bloch, Berlin, zum 25 jährigen Bestehen der Firma Stadtrat Klalt i/Fa. G. Tanner Verlag, Mühlhaufen i. Th., zum 125jährigen Bestehen der Firma. . . Aug. Scherl, Berlin, Propaganda-Abteilung B. Login L Son, New Dort Zur Erhöhung einer anonymen Stiftung (Rest) 700 ^ H 1000 „ - „ 2 000 „ - „ 100 „ - „ 1000 ., - „ 3 000 „ - „ 1 000 „ - ,. 1000 „ - „ 200 „ - „ Für immerwährende Mitgliedschaft: Max Perl, Berlin, zum 25jährigen Geschäftsjubiläum Ludw. Röhrscheid, Bonn, zur Erinnerung an den 1. 5. 1870 Otto Weitbrecht i/Fa. K. Thienemanns Verlag, Stuttgart Ad. Schultze i/Fa. E. Lbertüschen's Buchhandlung, Münster Rich. Dreher st, Berlin Gerhard Raimund, Leipzig Gerh. Wolfg. Raimund st, Leipzig 1 000 1 000 1 000 950 1 000 300 300 ff ,f ,, 15 550 ^ ^ Zur Klarstellung. Laut Beschluß der Hauptversammlung des Börsen vereins zu Kantate d. I. bleibt die Notstandsordnung bestehen, soweit sie nicht durch Abkommen zwischen Gruppen aufgehoben wird. Für die Lieferung belletristischer Werke wurde ein Abkom men vereinbart zwischen einer Gruppe von Verlegern, für welche die Verhandlungen durch die »Vereinigung schön wissenschaftlicher Verleger«, vertreten durch drei ihrer Mitglieder und durch einen der Vereinigung nicht angehörenden Verleger, geführt wurden, und einer Gruppe von Sortimentern, für welche die Verhandlungen geführt wurden durch die »Deutsche Buchhändlergilde«, vertreten durch drei ihrer Mitglieder, und durch einen der Gilde nicht angehörenden Sortimenter. Die Gruppenbildung sollte erfolgen durch die Unterschriften der sich dem Abkommen anschließenden Verleger und Sortimenter. Die Gruppe der Verleger ist bekannt gemacht in Nr. 129 des Börsenblattes vom 6. Juni und Nr. 147 vom 27. Juni d. I.; es hat sich ferner angeschlossen: I. Engelhorns Nächst, Stuttgart. Insgesamt besteht also bisher die Gruppe der Verleger aus 85 Mitgliedern. Die Aufforderung, ihre Unterschrift zu geben, ist an das Sortiment bedauerlicherweise statt, wie vorausgesetzt, im Mai, erst in der Juni-Nummer des Gildeblattes bekannt gemacht wor den, und es hatten sich, wie der Vorstand mitteilte, acht Tage nach Erscheinen der Bekanntmachung erst etwa 150 Firmen ge meldet. Ist dies im Verhältnis zu der großen Anzahl der in Frage kommenden Sortimentsfirmen auch nur eine geringe Zahl, S14 so genügt sie selbstverständlich zur Gruppenbildung im Sinne des Kantatebeschlusses. Dazu kommt, daß eine Anzahl von Ver lagsfirmen, die vorsorglicherweise direkte Zirkulare an ihre Kundschaft gesandt haben, über eine erhebliche Menge von Sorti menter-Unterschriften, die der Gruppe zuzuzühlen sind, verfügen. Die Namen dürften demnächst in geeigneter Weise bekannt ge geben werden. Hiernach steht fest, daß zwischen einer Gruppe von Ver legern und einer solchen von Sortimentern das Abkommen ge tätigt worden ist, dessen Wortlaut im Gildeblatt veröffentlicht wurde und dessen Rabattbedingungen für die Lieferung von belletristischen Werken hier nochmals wiederholt wer den sollen: a) Mit einem Rabatt von 35°/° auch auf Einbände; d) mit einem Rabatt von 40°/° auch auf Einbände bei gleich zeitigem Bezug von 10 Werken des betreffenden Verlags; e) mit einem Rabatt von 421/2°/° auch auf Einbände an Sortimenter, die sich zu einem Jahresumsatz von 10 000 ^ verpflichten; ck) mit einem Rabatt von 45°/° auch auf Einbände an Sorti menter, die sich zu einem Jahresumsatz von 2500 ver pflichten; e) eine Berechnung der Verpackung findet nicht statt, mit Ausnahme von Kisten, die zum Selbstkostenpreise berechnet und bei frachtfreier Rücksendung mit ^ des Preises zu rückgenommen werden. Die Vertragschließenden erheben beim Verkauf so gelieferter Ver lagswerke an das Publikum keinen Aufschlag auf die vom Ver lage festgesetzten Ladenpreise.