Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1922
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19220909
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192209090
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19220909
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1922
- Monat1922-09
- Tag1922-09-09
- Monat1922-09
- Jahr1922
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt s. d, Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X° 211, 9. September 1922. schwerer: es ist die Frage der Erhaltung oder Vergeudung der buchhändlerischen Kapitalsubstanz. Daher haben meines Erach tens alle Bedenken zurückzutreten. Wir stehen sicher noch vor weiteren Erschütterungen unseres Geld- und Preissystems; je mehr diese Erschütterungen den Charakter plötzlicher, wilder Sprünge auf- (und auch mal wieder ab-) wärts annehmen, anstelle des früher üblichen allmählichen Abwärtsgleitens, um so größer ist die geschilderte Gefahr und um so notwendiger ist ein radi kales Abwehrmittel, auch wenn es auf anderen Gebieten Nachteile mit sich bringen mag. Wenn -der Feind stürmt, so schießt man und grübelt nicht über Vor- und Nachteile des Freihändig- und Aufgelegt-Schießens! Die Entwicklung der allerletzten Zeit hat uns gezeigt, daß mit der Einführung der hier vorgcschlagenen Maßnahmen nicht gezögert werden darf. Denn wir wissen nur zu gut, was uns die Welt morgen bringt: neue Sorgen zu den alten! Daher schlage ich vor, daß die neue Preisberechnung zunächst einmal eingeführt und erst nachher durch geführt wird. Das mag unüberlegt klingen, aber hier ist jedes Handeln besser als Ab warten. Ich will mit dem Ausspruch »erst e i n führen, bann durch- führen« zweierlei sagen. Erstens soll die Sache so gehandhabt werden, daß keinerlei Vorberatungen juristischer Natur nötig sind. Es sollen also Satzungen des Börsenbereins, Verkehrsordnung usw. völlig un verändert bestehen bleiben können. Die Verwirklichung dieser Forderung denke ich mir so, daß der Börsenverein eine Aufforde rung an die Verleger erläßt, ihre Preise als »Grundpreise« zu bestimmen, indem er ihnen die Annahme des von ihm gleichzeitig erstmalig festgesetzten Multiplikators empfiehlt, unter Berücksich tigung dessen, daß der vereinbarte Sortimenterzuschlag hinzu tritt. Der Börsenverein hätte ferner zu erklären, daß er in den Fällen, in Venen die Verleger diesen Vorschlag annehmen, den auf diese Weise errechnten Preis als »Ladenpreis« im Sinne der Verkehrsordnung usw. ansehen werde. Sollten also einige Ver leger, was ich nicht glaube, den Vorschlag nicht annehmen, so bliebe für sie die Festsetzung des Ladenpreises nach dem alten Rezept bestehen. Die juristisch und statutenmäßig wesentlichen Begriffe und Satzungen sollen also nicht geändert werden, sondern die Einfüh rung des Grundpreisshstems soll den beteiligten Verlegern an heimgegeben werden, unter ausdrücklicher Zusicherung, daß die Statuten usw. auf die nach dem neuen System zustande gekom menen Preise ohne weiteres anwendbar sind. (Einzelheiten hierzu wären von satzungskundigen Herren zweifellos in kürzester Frist auszuarbeiten.) Zweitens sollen meine Worte »erst e i n führen, dann d u r ch- führen« die paradox klingende Forderung enthalten, baß jetzt sofort vom Börsenverein erstmalig der Multiplikator bestimmt wirb, der sofort in Kraft zu treten hätte, sobald den Sortimentern die Grundpreise der einzelnen Verleger bekannt werden. Die Festsetzung der Grundpreise soll also erfolgen, nachdem der Mul tiplikator für -die nächste Zeit bereits bestimmt ist. Das klingt wiederum unsinnig, aber ich sehe gar keine andere Möglichkeit, wie den Verlegern eine Grundlage geboten werden soll, auf der sie sofort die aktuellen Grundpreise errechnen kön nen. Denn vorläufig fehlt ja noch der Index, die Methode, nach her der Multiplikator bestimmt und abgeändert wird. Da aber, wie immer wieder betont, Eile dringend not tut fi?gl. auch Bbl. Nr. 107, 199 u. später), so gilt es, die Gefahr später notwendig werdender Abänderungen der Grundpreise auf sich zu nehmen und zunächst einmal eine feste Größe für deren sofortige Errechnung zu nennen. Die Bekanntgabe der Grundpreise an die Sortimenter kann bann sofort erfolgen, und der Buchhandel hat binnen ganz kurzer Zeit die Möglichkeit, den Schädigungen etwaiger neuer Preisrevolutionen durch Multiplikator-Erhöhung auszubiegen, sei es auch in etwas roher und schematischer Weise, die sonst nicht zu feinem Wesen paßt. Ich würde also Vorschlägen, daß der Börsenverein unverzüg lich eine Veröffentlichung erläßt, in der er das hier besprochene System zur sofortigen Einführung anheimgibt und den Multi plikator bis auf weiteres auf 100 festsetzt. Der Verleger errech 1282 net nun seinen Grundpreis, der vorläufig die Unbekannte x dar stellt, indem er den heute für nötig erachteten Ladenpreis (zu dem noch der Sortimenterzuschlag tritt) kalkuliert und diesen Papier- mark-LadenPreis durch 100 dividiert. Der Grundpreis hat also mit Friedenspreis, Goldpreis der Reichsbank, Dollarpreis usw. gar nichts zu tun, ist zunächst lediglich durch die willkürlich als Multiplikator gewählte Zahl 100 bestimmt worben. Dagegen ist den momentan gültigen Kalkulationen der Verleger vollauf Rech nung getragen, da sie ja durch Division ihres heute notwendigen Preises durch 100 den Grundpreis festgesetzt haben. (M. Es kann vielleicht hier und da noch zur Aufklärung dienen, wenn jeder Verleger sich infolge Einführung dieses Vorschlages zur Nachkalkulation auf heutiger Basis veranlaßt sieht.). Das große Problem und die bisher nicht überwundene Schwierigkeit besteht nun darin, Veränderungen des Multipli kators im Fall Von Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts lage s o vorzunehmen, daß möglichst wenige Verleger dadurch zu einer Veränderung ihrer Grundpreise genötigt werden, durch bie allein sie ja später noch auf den Verkaufspreis ihrer Bücher einzuwirken vermögen. Diese Schwierigkeit ist unverkennbar groß, muß aber im Interesse des großen Zieles, bas als Leit motiv aus diesem Aufsatz klingt, der Kapitalerhaltung, überwun den werben. Wenn der Multiplikator auch bei späteren Abänderungen einerseits der Kapitalcrhaltung bienen und andererseits so gehal ten fein soll, daß möglichst viele Verleger ohne Grundpreisände rung die Multiplikatoränderung mitmachen können, so muß er sowohl der allgemeinen wie der speziellen buchhändlerischen Wirt schaftslage und Verteuerung Rechnung tragen. Ich würbe da her Vorschlägen, baß zu seiner Errechnung möglichst viele Index ziffern, die die Verteuerung gegenüber 1914 ausdrücken, heran gezogen werden. Und zwar sind die verschiedenen Unterlagen zu »wägen«, ü. h. in ihrer ungefähren Bedeutung für den Buch handel einzuschätzen und darnach zu berücksichtigen. Lediglich zur Verdeutlichung dieses Gedankens stelle ich folgendes Beispiel auf, dessen prozentuale und absolute Zahlen völlig willkürlich von mir gewählt find, also keinerlei Grundlage für die vom Börsen- verein (oder einer besonderen Kommission) zu errechnenden Zif fern bieten. wird mit . . tztz Absol. Verteue- für den Buch- Dasergibt als Gegenstand rung gegenüber Handel in Ansatz Buchbandels- 4914 gebracht index Großhandelsindex der „Trants. Zta.' 18 000 10 1 800 Allq Lebenshlta. lt.Stat. des Rchs -Arb.-Min. 12 000 15 1 800 Gehälter laut Leipziger Tarif 13 000 15 I 650 Goldankaufspreis der Reichs^ank 17 000 10 I 700 Papierpreise 2' 000 20 4 200 Druckkosten W-000 20 3 8^0 Fracht ?3 000 10 2 300 usw. WO Oh 17 550 Diese Zahl von 17 560 wäre also die Grundlage; sie wird in dem vorläufig und willkürlich festgesetzten Multiplikator mit der Zahl 100 wiedergegeben. Ergeben sich im Laufe der nächsten Wochen Änderungen in den Einzelposten der obigen Berechnung für die Grundlage des Multiplikators, sodaß beispielsweise die Gesamtzahl des Buchhandelsindex -auf 18 425 steigt, b. h. um 875, so ist der buchhündl-erische Multiplikator von 100 auf 105 zu erhöhen, da 875 —5?Z von 17 550 sind. In gleicher Weise ist bei weiteren Erhöhungen (bzw. Verminderungen) der Einzel posten obiger Tabelle zu Verfahren, sobald sie so erheblich sind, daß sie sich in mehreren Prozenten des Multiplikators ausdrücken lassen. Ich glaube, daß hierdurch ein Modus gefunden wäre, mit -dem die meisten Verleger — trotz gelegentlicher kleiner Mer- oder Unterschr-eitungcn der von ihnen eigentlich gewünschten Preise — sich gern einverstanden erklären würden. Natürlich müssen besondere - Verhältnisse, die durch die oben skizzierte Multipli- katoränderung nicht ausreichende Berücksichtigung finden, durch Änderung bes Grundpreises ausgeglichen werden- Nehmen wir
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder