Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1941
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1941-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1941
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19411115
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194111155
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19411115
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1941
- Monat1941-11
- Tag1941-11-15
- Monat1941-11
- Jahr1941
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ilmseliau in ^irt8eliakt und keelit keekt der eingegliederteir Ostgebiete Oie Kecktsuorsc^rr/terr üöer /o/gerrrke Kecktsgeörete gs/tsrr aö 2, OLtoöer 7947 in den eingegliederten Ostgebieten, auck soweit sie dort nock nickt ausdrüdclick in Krakt gesetzt worden sind: I, Das bür gerlicke Reckt; 2. das Handelsreckt einscklieLlick des Reckts der Rlan- delsgesellsckaften, das Oenosscnsckaktsrcckt; 3 das 8lkikkakrts- und RlöLercireckt; 4. das Orkeber- und Verlagsreckt, das Latent-, Oe- brsucksmuster-, Warenzeicken- und Oesckmacksmusterreckt, das Wett bewerbs- und Rugabercckt; 5. das Rlintcrlegungsreckt; 6. das Oerickts- verkassungsreckt; 7, das Verkakrensreckt der bürgerlicken streitigen und freiwilligen Oericktsbarkcit; 8. das Orundbuckreckt; 9. das Reckt der Notare, Recktsanwälte, Ratentanwälte, Oos 77ersrcker«rrgsrec^t tritt am 1, januar 1942 in Krakt, — 8rs nus weiteres sind rrrckt crrrzrrr-rerrc/err dos Klietersckutzrcckt, die Vor- sckristen über die Rinssenkung, das Rrbkokreckt, das Ileimstättenreckt, Das deutscke c^ukwertungsreckt ist überkaupt nickt anzuwenden, Oos T^rbeitsgcricktsgesetz wird zu einein nock zu bestiininenden Zeitpunkt eingckükrt, (Verordnung vorn 22, 8eptember 1941, ROLl, I 8, 597,) Rine Ourcklükrungsverordnung vorn gleicken Vage (ROLI I 8, 599 ss,) regelt den Obcrgang und Rinzelkeiten, Rlack der Verordnung vorn 17, 8eptember 1941 (ROLI, I 8,594) ist u, a, dss R//rckt)a^r eingckükrt rnit der KlaLgabc, daL von der Ableistung des Rklicktjakres diejenigen ledigen weiblicken Arbeits kräfte unter 25 (sakren befreit sind, die vor dein I, Oktober 1941 be reits sls Arbeiterinnen oder Angestellte besckäktigt waren, Olcickzcitig werden eingefükrt dss Oeretz und die Verordnungen üöer ckrs öe- rrr/rbsratrr?rg, ^röertsvörmr/k/rrrrg und Rs^rstef/erruerrrritt/rrrrg, Oss Oesetz über die Lesteilung eines Rcüc/rc/com?rris,;crrr /«> <7re Rrersör/drrrrg ist rnit Wirkung vorn 23, januar 1940 sb in den ein- gcgliederten Ostgebieten sinngemäL anzuwenden, (Verordnung vorn 24, 8eptember 1941, ROLl, I 8, 596,) Erweiterter Ovltungsbvreirk der Oegitimstionsksrten -Kb I, tzlovember 1941 gelten die Regitimationskarten der Oe- werbcordnung (§§ 44 und 44 s) für dss Oeutscke Reick suck in den Reicksgsuen der Ostrnsrk. (Verordnung vorn 8, Oktober 1941, ROLl, I, 8, 633), Oie Inksber der Regitimationskarten können in den Reicksgsuen der Ostrnsrk irn Rskrnen der dort geltenden gesetzlicken Lestirnrnungen Lestellungen suk Waren bei Oewerbetreibenden (Kauk- leuten, Rabrikanten, Handwerkern), bei solcken Rersonen, in deren Oesckäktsbetrieb Waren der angebotencn Vrt Verwendung finden, sowie bei den Rekorden des Reicks, der Ränder und der Oerneinden und den Dienststellen der R18O^?,, rkrer Oliederungen und anxe- scklossenen Verbände aufsucken, Rlmgekekrt berecktigen die den Oewerbeinksbern und den selb ständigen Handelsvertretern in den Reicksgsuen der Ostrnsrk erteil ten Oewerbesckeine und Konzessionsurkunden zur rWksuckung von Lestellungen und zuin Aufkauf von Waren für die Zwecke ikres Oewerbebctriebes irn übrigen Reicksgebiet, soweit dort die Oewerbe- nrdnung für das Oeutscke Reick gilt, Oie gleicke Lefugnis kaben die in den Diensten des Oewerbeinksbers stekenden Levollmäcktigten (Rlancllungsreisenden) auf Orund der iknen in der Ostrnsrk erteilten Regitimationskarte, Oie 8trakbestirninungen der Oewerbcordnung für dss Oeutscke Reick finden Anwendung, 8ickerurig dss geordneten ^ukbanes der Wirtsekakt in den eingeglie- derten Ostgebieten Diese sogenannte ^ukbauverordnung ist unter dein II, Oktober 1941 in neuer Rassung bekannt gcrnackt worden (ROLI, I, 8, 638), nsck Rinbau einer T^ndcrungsverordnung vorn gleicken Rage, die seit 20, Oktober 1941 gilt. Osnack dürfen in den cingegliedcrten Ostge bieten gelegene Rlnternekmungcn oder Letriebe oder ^nteilsreckte an iknen nur mit Oenekrnigung des örtliclr zuständigen Reicksstattkalters oder Obcrpräsidenten erworben werden. Das Oleicke gilt für die Lc- teiligung an iknen sowie für die Rrricktung von Rlnternekmungen, Letrieben, Zweigbetrieben, Auslieferungslagern, Kommissionslsgern und ^nnakmestellen, Rerner für die Rrweitcrung dort gelegener On- ternekmungen oder die /cusdeknung einer bestekenden Ilsndelsunter- nekmung auf eine andere Oandelsstuke, Oie Oenekrnigungen können unter Ledingungen, mit Auflagen oder befristet erteilt werden, jedock nickt unter dem Vorbekalt des Widerrufs, Oie Oenekrnigungen sind gcbükrenfrei, 8ie ersetzen aber nickt die nack sonstigen Vorsckriften erforderlicken Oenekrnigungen, Erlaubnisse, Lckreiungen und Riowilligungen, Oie einzelnen Rack minister können kür ikrcn Oesckäktsbereick die zur Ourckfükrung dieser Verordnung erkorderlicken Reckts- oder Verwaltungsvorsckrik- ten erlassen, die Verordnung ganz oder teilweise auker Krakt setzen oder ikre Oeltungsdauer verlängern. Diese Verordnung, die suck im Oebict der biskerigen Rreien 8tsdt Danzig gilt, tritt mit Ablauf des 31, Dezember 1942 auLer Kraft, Vereinlackungen in der Gablung der Umsatzsteuer zVIIe Onternekmer, die zur Abgabe von Omsatzsteuer-Voranmel- dungen verpklicktet sind, kaben künftig nur nock vicrteljäkrlick eine Voranmeldung sbzugeben. Das Rinnanzamt bekält aber dss Reckt, in besonderen Kälten monstlicke Voranmeldungen ZU verlangen, Klonst! icke Vorauszaklungen brsucken künftig nur nock die Rlnternckmer zu leisten, deren Umsatz im letzten vorangegsngenen Kalenderjakr Rkl 200 000 (Kisker 8K1 20 000) übersckritten Kat, r^lle anderen Rlnternckmer sind Vierteljskreszakler, Diese kaben also die näckste Rlmsatzsteucrvorauszsklung erst wieder am 10. januar 1942 zu entrückten und an diesem läge gleickzeitig eine Rlmsatzsteuer- Voranmeldung sbzugeben, beide für die Umsätze des 4, Kalcnder- vierteljakres 1941, Lin Legleitsckreibcn ist nickt erforderlick, Os ge nügt und ist aber suck unbedingt nötig, Oie Angabe der 8teuer- nummer, der 8teuerart und des Zeitraums, für den die 8teuer cnt- ricktet wird, z, 6, 8teuernummer 35/40, Rlmsatzsteuervorauszaklung IV/I941, In den Vcrwaltungsanweisungen dazu wird darauf kingewiesen, daL diese VlaLnakme der Vereinfackung dient, Arbeit, Rapier und Oberscndungskosten erspart, Oer zcknte lag des neuen Kalendervierteljakres ist der lag, an dem die Vorauszaklung beim Rinanzamt eingegangen sein muL, sonst wird der 8äumniszuscklag von 2 v, Id, des verspätet entrickteten 6e- trages fällig, — Wird die Voranmeldung verspätet abgegeben, kann das Rinanzamt einen Verspätungszuscklag bis zu 10 v, IR der voran gemeldeten oder festgesetzten 8teuer erbeben, (RrlaL des Reicks- winisters der Rinanzen vom 7. Oktober 1941, Reickssteuerblatt 8, 753). Lürgersteuer uud Vereinkaekuog des Roknabrugs Oie Verordnung zur Vereinfackung des Roknabzugs sckreibt kür den Zkbzug der Lürgersteuer ein Verkakren vor, das von den Vor sckriften des Lürgersteuergesetzes abweickt. Darum veröfkentlickt der Reicksministcr der Rinanzen im RrlaL vom 12, 8eptember 1941 eia „Lürgersteuermerkblatt für den Arbeitgeber" (Reickssteuerblatt 8, 729 f ), Rs ist von den Oemeinden kerzustellen und, soweit diese es kür erfordcrlick kalten, den Arbeitgebern zu übersenden. Wer kür seine klitarbeiter Lürgersteuer abzukübren Kat und das klerkblatt nickt erkält, kann es bei seiner Oemeinde ankordern, ^us dem klerk- blatt ergibt sick alles, was bei Rinbekaltung und Tkbkükrung der Lür gersteuer vom Ontcrnekmer zu beackten ist, sodaL kier auf die Wiedergabe der einzelnen Bestimmungen verzicktet werden kann, 8teuer6rleickterui>g«n in Oolkringeo ^kn den Tkukbau Rotkringens, an der Belebung und Rörderung der Wirtsckakt und an der Rrneuerung und Hebung deutscker Kultur wird seit einem jsakr mit allen verfügbaren Kräften gearbeitet, Oie eingeleiteten und clurckgekükrten KlaLnabmen sind von dem 2iel getragen, so scknell und so reibungslos wie möglick kür alle Volks genossen gesunde Rebensverkältnisse zu sckakfcn, die erlittenen 8ckä- clen zu beseitigen und zu mildern, die Rüclckekr geordneter Rrwerbs- und Wirtsckaftsverkältnisse zu ermöglicken und den kleuaukbau wcitestgekcnd zu fördern, 2ur Verwirklickung dieses vieles werden in groüem Tkusmaü öffentlicke Klittel eingesetzt und die öffentlickea Rasten, insbesondere die 8teuern, erleicktert, Oer Kriegszuscklag wird nickt erkoben und die Oewinne der Körpersekakten werden zu ermäkigten 8teuersätzen kerangezogen, Ourck Verordnung des Okeks der 2ivilverwaltuvg in Rotkringen vom 25, August 1941 (Reickssteuerblatt 8, 733) wird die steuerlicke Rntlastung kür die 2eit des Wiederaufbaues zum küutzen aller 8ckakfenden erweitert, Rs werden gewäkrt: Lekreiungen von der Orunderwerbssteuer, Befreiung gewisser Umsätze von der Umsatzsteuer, Lewertungskreikeit kür die abnutzbaren T^nlagegüter des Letriebsvermögens, nack näkeren Lestirnrnungen die Lildung einer steuerfreien -kukbaurüdclage, alle diese Lekreiungen kür die Kalencler- jakre 1941—1945, Oie Befreiung von der zWkbringungsumlage wird bis zum Recknunxsjakr 1945 einscklieLlick gewäkrt, Rerner sind Ver- äuLerungsgewinne steuerfrei, die auLerkalb Rotkringens erzielt wer den, wenn der VeräuLerungserlös innerkalb eines (sakres zum Rr- werb oder zur lüeugründung eines Letriebes in Rotkringen verwen det wird. »90 t-tr. 268, Lonnabend, den iZ. dloveinber 1941
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder