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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1931
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- 1931-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1931
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X: ISO, 14. Juli IS3I, Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. ». Dlschn Buchhanbel. kann bei schematischer Regelung dem Gerechtigkeitsideal nicht immer entsprechen. Daher der Streit zwischen 30- und SOjähri- ger Schutzfrist, der kaum durch wissenschaftliche Argumente zu schlichten ist, sondern Interessenten- und Ansichtssache bleibt. Die sachlichen Grenzen aber sind wissenschaftlicher zu fassen. Aber auch schwieriger. Da handelt cs sich darum, die soziale Linie zu suchen, die zwischen wettbewerbsfähigem Form schaffen und freiem Spiel der Geisteskräfte hindurchgeht. Nicht Laune und Willkür ist der Grund dafür, sondern das Interesse der Allgemeinheit, deren geistiges Dasein nicht auf Schritt und Tritt, heimlich und meuchlings möchte man sagen, von Urheber schutzrechten geschreckt werden will. Die Allgemeinheit will und muß wissen und deutlich sehen können, wo umfriedende Mauern des geistigen Schaffens stehen, damit sie sich aller anderen geisti gen Äußerungen und Anregungen frei bedienen kann. Andern falls gäbe es ja einen Geistespolizeistaat, dessen kleinliche Wege ziehung jedes Ergehen in freiem Gefilde unmöglich machen würde. Es ist also alles das, was nicht ausdrücklich durch die Ur heber- und Erfindergesetze dem geistig Schaffenden geschützt ist, frei für die Allgemeinheit. Ein diffuses clroit ci'Äutour oder äroit ck'invontöur gibt es nicht. Mag innerhalb des gesetzlich Ge gebenen gewiß das Autorrecht die Tendenz ausdehnender Inter pretation haben, also den ihm gesetzlich gegebenen Raum mit Fug und Recht voll auszufüllen; — außerhalb davon hört der Schutz des Geistesschaffens auf. Eins der markantesten und aufschlußreichsten Beispiele dafür ist das Problem des Schutzes des sog. wissenschaftlichen und tech nischen Eigentums; und weil es so aufschlußreich für die Um grenzung des Geisteswerkschutzes ist, sei zum Schluß darauf noch mit einigen Worten eingegangen. Mit dem der romanischen Rasse eigenen Schwung hat man namentlich in Frankreich und Italien sich mit dem Gedanken befreundet, einen Rechtsschutz für das sog. »wissenschaftliche und technische Eigentum--, also für Entdeckungen n. dgl., gesetzlich fest legen zu wollen. Dieser Wunsch und dieser Versuch machen den Befürwortern alle Ehre; denn ec ruht auf dem Grunde einer Rcchtsüberzeugung, die jedem das Seine geben will. Aber zu gleich darf nicht verkannt werden, daß es der Ausdruck eines sehr starken Individualismus ist, der sich über Rücksichten auf die All gemeinheit verhältnismäßig zu leicht hinwegsetzt. Es ist daher begreiflich, daß in dem von alters her kollektivistischer, genossen schaftlicher, sozialer eingestellten Deutschland die ruhige, objek tivere Kritik lebhafter wach blieb und sowohl nach dein Problem der Gerechtigkeit im Rahmen des Geisteswerkschutzes wie auch nach den praktischen Auswirkungen einer etwaigen Statuierung eines Monopolgesetzes für das originäre »wissenschaftliche und technische Eigentum» fragte. Man vergegenwärtige sich, um was für Leistungen, deren Ergebnisse Lohn abwerfen sollen, es sich handeln würde: das sind z. B. naturwissenschaftlich-technische Entdeckungen (Hertzsche Wel len, Magnus-Effekt oder dgl.), biologisch brauchbare Entdeckun gen und Erfindungen (Röntgenstrahlen, Vitamin-Heilkraft), medizinische Heil- und Behandlungsweisen (Operation, magne- topathische Vorschriften, Kurorte), technische Gestaltungen ohne Ersinderqualität (Verkehrsregelung, Eiffelturm u. dgl.). Schon die Nennung dieser Beispiele zeigt die Unmöglichkeit, dem Ent decker oder Gelehrten, dem Arzt oder Verwaltungsmann einen Obolus von allen Anwendungen seines Gedankens, seiner Lehre, seiner Entdeckung, seiner Vorschriften abzugeben. Aber in gewisse m Umfange ist es möglich, sofern nämlich eine ge wisse festgefügte Form der Nutzanwendung vorliegt, die klar und deutlich auf jene Leistung, und zwar im Hauptaffekt aus sie allein gegründet ist und so abgrenzbar bleibt, daß eine lizenzähnliche Vereinbarung möglich ist. Und das im ersten Glied. Mit jedem weiteren Glied der veränderten, verzweigten Nutzung steigen die Schwierigkeiten, steigen bis zur Unmöglichkeit und verlieren auch mit jedem dieser Glieder an Berechtigung. In dem möglichen Umfange geschieht Ähnliches ja bereits oder kann geschehen, etwa wenn das von dem Gelehrten gefundene chemische Mittel in die pharmazeutisch-industrielle Behandlung übergeht und dem Ge- 688 lehrten eine Tantieme gezahlt wird. Auch bei Entdeckungen mancher Art läßt sich das einrichten und erscheint wirtschaftlich und rechtlich möglich. Aber generell ist es eben nicht durchzu führen. Dazu kommt noch ein Weiteres: Es handelt sich ja in der Mehrzahl der Fälle nicht um das, was man ein Geisteswerk nennen kann, das zum verkehrssähigen Geistesgut tauglich ist. Soweit cs etwa im Einzelfall diesen Anforderungen entspricht, soweit wird auch der Weg zum Er finder- oder zum Urheberrecht möglich sein. Wo das nicht der Fall ist, führt der Gedanke des wissenschaftlichen und technischen Eigentums zu einer llrheberschnnffelci, einer Beteiligtenaus grabung (oder wie man das sonst nennen will), die jede mensch liche und kulturelle Leistung in ein Rechenexempel auflösen müßte. Wenn es gelänge, diesen Gefahren zu entgehen, so wäre die Beteiligung des wirklich Förderliches Schaffenden an der späteren Auswertung seiner Ideen und Leistungen in unsrer Zeit der Geldwirtschaft gewiß etwas sehr Schönes, was geeignet wäre, die ihrer Zeit vorauseilenden Pioniere (sie und ihre Erben) nicht ungcrechterweise darben zu lassen, während die Welt auf ihren Ideen Schlösser baut. Aber die Regelung kann und darf nur so geschehen, daß die kulturelle Entwicklung nicht darunter leidet. Das Jugendbuch im Sommer. Als Anfang Juni der Artikel »Mehr Werbung für das Jugend buch« an dieser Stelle erschien (Bbl. Nr. 124), hoffte man, daß dieser so dringend nötigen Mahnung von den beteiligten Stellen die Beachtung geschenkt werden wurde, die ihr gebührte und die der vor der Tür stehende »Tag des Kindes« noch besonders rechtfertigte. Aber fast nirgends ist man der gegebenen Anregung gefolgt, das Jugendbuch aus seinem althergebrachten Sommerschlaf zu er wecken, nirgends ist ihm das seiner Bedeutung entsprechende Recht eingeräumt worden, auch einmal mitten im Jahr außerhalb der sogenannten »Saison« in den Monaten der Sonne, des Manderns und Reifens gezeigt und im wahrsten Sinne des Wortes ins rechte Licht gerückt zu werden. Woher kommt diese stiefmütterliche Behandlung und geringe Ein schätzung des Jugendbuches in unserer Zeit, die doch auf anderen Gebieten recht viel Verständnis für die Bedürfnisse der jungen Gene ration hat? Der jüngst erdachte Kindertag ist ja ein beredtes Bei spiel für das Bestreben, der Kinder besonders zu gedenken, ihnen Freude zu machen. Zugegeben freilich, daß diesem »Tag des Kindes« keine ungünstigere Zeit zu seiner Einbürgerung beschicken sein kann als die gegenwärtige mit all ihren wirtschaftlichen Nöten. Aber sehen wir doch von dieser neugeschaffenen Gelegenheit, Kinder zu beschenken, einmal ganz ab, so hübsch die Idee an sich ist. Sind nicht tagtäglich ungezählte Kindergeburtstage, an denen trotz aller Einschränkung doch immer noch geschenkt wird? Und ist die Zeit der langen Ferienwochen, gleichviel ob sie draußen auf dem Lnnde oder daheim verbracht werden, nicht geradezu dafür geschaffen, auch den Bedarf an guten Kinderbüchern, an Lese- und Unterhaltungsstoff für die kleinen Unbeschäftigten zu fördern und zu steigern? Warum bringt man dem abreisenden Kinde nicht statt der üblichen Näscherei ein hübsches Buch an die Bahn, woran es sicher viel länger Freude hat als an den unvermeidlichen Süßig keiten. Wenn man in den Ankündigungen der Verleger liest, wie jeder bemüht ist, gerade jetzt in diesen Sommerwochen das von ihm heraus gebrachte Buch anzupreisen als einzig wahre und wertvolle Neise- und Ferienlektüre, und wie jeder betont, daß sein Buch wie kein anderes jetzt ins Fenster gehört, um den so nötigen Umsatz sicher zubringen (mögen es nun Romane, Kriegsbücher, Reiseführer oder Sportbücher sein), so wundert man sich, daß nicht ein einziger Ju- gendbuchvcrleger darunter ist, der dem Sortimenter ebenso ein dringlich klar zu machen versucht, daß genau so notwendig wie alle anderen auch Kinderbücher in das sommerliche Buchfenster ge hören. Es ist eben nun einmal nicht üblich, im Sommer Jugendbücher zu zeigen. Ich bekam einmal auf meine Frage, warum nur zu Weihnachten Jugendschristen ausgestellt werden, von einem Sorti menter zur Antwort, dazu sei im übrigen Jahr der Platz im Schau fenster zu kostbar. Ja, ist das nicht eine bedauerliche Einstellung, daß nur für das Lesebedürfnis der Erwachsenen der teure Raum im Fenster da ist?
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