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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1928
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- 1928-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1928
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sstsr 27l, 22. November 1828. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. der Entwicklung der zweite Gedanke immer mehr in den Vorder grund getreten. Die Schülerbücherei verliert den Charakter eines Hilfsmittels und wird mehr und mehr zum gleichbe rechtigten Faktor im schulischen Erziehungsprozeß. Dieser Entwicklungsgang, der allerdings noch keineswegs abgeschlossen ist, ist für die Beurteilung der ausgesetztcn Mittel von entschei dender Bedeutung. 2. Die Büchereien der Volksschulen. Wenden wir uns nunmehr zu einer genaueren Betrachtung der einzelnen Schulgattungen und zwar zunächst der Volks schulen. Für die Verhältnisse in den Lehrerbüchereien sei auf den preußischen Ministerialerlaß aus dem Jahre 1924 (VIIIL Nr. 1329) verwiesen, in dem es unter Absatz 1,19 heißt: »In jeder Volksschule soll vorhanden sein eine Handbücherci, die mindestens enthält: c>) je einen Abdruck der Reichsversassung und der Verfassung des Freistaates Preußen, d> 1 Stück des amtlichen Verordnungsblattes für die Schu len des Regierungsbezirkes, c) die wichtigsten der in d nicht enthaltenen gesetzlichen Be stimmungen und Verordnungen für das Schulwesen, <1> einige Handbücher für die verschiedenen Unterrichts fächer.« Damit sind die Mindest forderungen kurz umschrieben. Hin sichtlich Absatz ä werden die Verhältnisse tatsächlich sehr ver schieden liegen, je nachdem ob es sich z. B. um die mehrklassigcn Schulen der Städte mit großen Kollegien oder um die ein- tlassigcn Anstalten ländlicher Bezirke handelt. Notwendigkeiten und Zwecke sind hier natürlich durchaus verschieden. Wie schon oben angedeutct, spielt auch die Zusammenlegung einzelner Bü chereien zu Zentralbibliothcken dabei eine Rolle. Schon vor dem Kriege waren z. B. die Lchrerbüchercien der Berliner Volks schulen in einer dem Schulmuseum angeschlossencn Bibliothek zu- sammcngefaßt. In Württemberg gibt es in jedem Volksschul bezirk eine Bczirksbibliothek zur Benutzung für die Lehrer. Die Mittel dafür werden von Staat, Gemeinden und Lehrern ge meinsam aufgebracht. Mittel und Umfang stehen in Beziehung zu der Zahl der Schüler und Lehrer. Ähnlich liegen die Dinge auch in den anderen Ländern. Die Frage der S chü l c r b ü ch e r e i e n hängt eng zu sammen mit der Jugendschristcnbcwegung seit dem Auftreten von Wolgast. Auch hier ist sür eine kritische Betrachtung der finan ziellen Grundlagen dieser Büchcrciarbeit die Kenntnis der mit ihr verfolgten Ziele und der daraus sich ergebenden Grundsätze sür den Bestandsaufbau die Voraussetzung. Kurz sei dazu fol gendes gesagt. Nach den Forderungen der Jugendschristenaus schüsse sollen die Schülerbüchcreien grundsätzlich Klassenbüchercien sein, d. h. die Bestände der Schülerbüchcrei sind in Klasscnbüche- reicn aufzutcilcn. In Sachsen dürfte diese Forderung in den meisten Orten bereits durchgeführt sein. Daneben gibt es noch vielfach Klassenlcsestoffe als Ersatz oder als Ergänzung des Lese buches. In Sachsen soll jeder Lesestoff gemäß der gesetzlich fest gesetzten Klassenstärke 3b Exemplare umfassen, mindestens aber soviel Exemplare, daß je 2 Schüler in einem Buche lesen können. Leider ist teilweise nur diese Mindestforderung durchgeführt. Diese Ablösung des Lesebuches (Sammclband) durch das soge nannte Ganzbuch ist bemerkenswert. Die Gründe dafür liegen in den veränderten Anschauungen über das Wesen der litera rischen Erziehung und der Erziehung zum Lesen überhaupt. In Leipzig gilt das Lesebuch offiziell nur bis zum b. Schuljahr als eingeführt. Neben ihm ist mit gutem Erfolge der freien Lektüre ein breiter Raum zugewicscn worden. In Baden ist im llnter- richtsplan für die Volksschulen vom Jahre 1924 den Lehrern ge stattet, für die Klassen 8 bis 8 neben dem Lesebuch auch andere Lesestoffe heranzuziehen. Mit Recht ist gesagt worden, daß die Verbreitung des Buches und damit der Umfang des buchhändlecischen Marktes letzten Endes abhängig ist von der Erziehung zum Lesen. Das Problem ist in den Vereinigten Staaten längst erkannt, und an seiner Lösung arbeitet man dort seit Jahren bereits sehr rationell. Er freulicherweise werden diese Bestrebungen auch bei uns durch be 1278 hördliche Erlasse") unterstützt. Neben den Klassenbücheroien und den Lesestoffen soll aber nun auch noch eine allgemeine Schülerbücherei vorhanden sein, die Bücher sür besondere unter- richtliche Zwecke, zur Förderung begabter Schüler und zum Vor lesen für den Lehrer enthält. In den Richtlinien der Bereini gung sächsischer Jugendschristenausschüsse wird gefordert, daß die finanziellen Mittel sür Einrichtung, Unterhaltung und Ergän zung der Büchereien regelmäßig in den Haushalt jeder Ge meinde einzustellen sind. Bücher sind für alle Altersstufen in ausreichender Anzahl bereit zu stellen. Die Büchereien sollen im Mittelpunkt der gesamten Bildungsarbeit stehen und keine Nebcneinrichtung der Schule sein. Dies sind — wohl gemerkt — Forderungen, die das zu erstrebende Ziel bezeichnen, das aber noch keineswegs überall erreicht ist * **). Ilber den notwendigen Umsang einer Schülerbücherei gibt der schon vorhin erwähnte preußische Ministerialerlaß aus dem Jahre 1924 unter Absatz 20 Auskunft. Es heißt da: »In jeder Volksschule soll vorhanden sein eine Schülerbücherei von min destens soviel Bänden, als die durchschnittliche Schülerzahl be trägt.» Der neueste Erlaß vom 9. Juni 1928 (vgl. Bbl. Nr. 234 vom 6. Okt. 1928) erweitert diese Bestimmung folgendermaßen: »Die Vorschrift des zuletzt genannten Erlasses über den notwen digen Umfang der Bücherei bezeichnet eine untere Grenze, mit der sich die Schule heute nur noch unter ganz besonderen Umstän den abfinden kann. Im allgemeinen wird — und zwar auch ge rade in kleineren Schulen — ein größerer Bestand notwendig sein. Unter den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen der Gegenwart wird es allerdings nur selten möglich sein, Büchec- anschaffungen in größerem Umfange auf einmal durchzuführen. Es sollte jedoch jährlich ein angemessener Betrag in den Schul haushaltplan eingestellt werden, um die Schülerbücherei plan mäßig zu verbessern. Daß dazu auch die Ausscheidung ver brauchter oder nach Form und Inhalt nicht mehr zeitgemäßer Bücher gehört, versteht sich von selbst.» Diese Bestimmungen er kennen also an, daß die Büchereien noch nicht allenthalben den notwendigen Mindestforderungen entsprechen. Ferner bezeichnen die oben erwähnten sächsischen Richtlinien die Einrichtung von L e s e h a l l e n, wo angängig, als erwünscht. Diese Kinderlcsehallen, wie sie z. B. an den Leipziger Volks schulen eingerichtet sind, sind eine rein schulische Angelegenheit und damit etwas anderes als die ähnlichen Einrichtungen bei Volksbüchereien. Diese Lesehallen sind in den Schulen unter gebracht und werden von Lehrern geleitet. Sie sollen den Teil der literarischen Erziehung übernehmen, den das Elternhaus heute aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen nicht über nehmen kann. Die Kinder sollen in der Wahl der Bücher die größte Freiheit haben. In der damit betonten Förderung der möglichst selbständigen Entwicklung der Leseinteressen bilden sic die Ergänzung zu der mehr gebundenen Methode der literarischen Er ziehung in den eigentlichen Schüler- bzw. Klasscnbüchcreien ***). Heute haben alle 60 Volksschulen in Leipzig ihre eigenen Lese hallen mit je ISO Mark jährlichen Aufwand! Schon 1913 hatten die damals vorhandenen 13 Lesehallen einen Besuch von 25 521 Kindern. 1924 gab die Stadt dafür 6329 Mark aus: 1927: 13 800 Mark; dazu persönliche Ausgaben in Höhe von 9200 Mk. Einen Einblick in die Verhältnisse der s ä ch s i s ch e n Volks schulbüchereien gibt die im Sommer 1927 von der Hauptstellc der sächsischen Jugendschriftenausschüsse an die 75 Jugendschriften ausschüsse und Obmannschasten gerichtete Rundfrage. Sie wurde von 25 Ausschüssen aus 58 Orten beantwortet. (Groß-, Mittel-, Kleinstädte und Landgemeinden.) Besondere Aufwendungen für Klasscnlesestofse geben dabei 23 Orte an; bei II weiteren Orten sind die Beträge dafür in den Gcsamtaufwcndungen mit ent- *> Vgl. dazu II. a. den neuesten Erlaß des preußische» Volks- bildungsministeriums, der im Bbl. Nr. 234 vom k. Okt. 1928 abge- drnckt ist. **) Vgl. dazu auch die im Bbl. Nr. 15V vom M. Juni 1927 ab- gcdrucktcn Richtlinien für de» Ausbau und die Auswertung der Schiilerbnchercicn, sowie die Richtlinien für die literarische Erziehung. ***> Näheres darüber: Wagner, P., Schullesehallen. Jugend- schriftenwarte 1927, Nr. 11.
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