Die gesamten Reichssteuergeskhe allgemeine Gesetze, direkte Steuern, Verkehrs- und Verbrauchssteuern 8. völlig neubearbettete Auflage, die vollständige, umfassende Lteuersammlung jetzt in daher nicht veraltend, sondern durch die ständig er scheinenden Ergänzungsblätter 8itvt8 Nllk «IvIII UV>IV8tvIL Professor BühlerS Steuersammlung ist mehr als eine gewöhnliche Textausgabe, bietet mehr als eine bloße Aneinander reihung der Gesetze. In klarer, systematischer Ordnung und übersichtlicher Gliederung ist das gesamte Steuerrecht, rund loo Gesetze, nach einheitlichen Gesichtspunkten in einem Band zusammengesaßt mit verweisenden Anmerkungen, Paragr.- Stichworten und praktischen Seitenüberschriften. Etwa 850 Seilen 8°, RM 9.60, hierzu Loseblatt-Einbanddecke in Leinen RM 2.— (Ergänzungsblätter je etwa 5 Pfg.) sDem Werk ist ein Bestellzettel beigefügt, der den Besteller berechtigt, den im Laufe des Jahres 19^8 erscheinenden II. Band „Reichösteuerverordnungen", etwa io.— RM, Loseblatt-Einbanddecke 2.— RM, zu einem um 15 ^ ermäßigten Vorzugspreis für Käufer des I Bandes zu beziehen. Umgehende Einsendung erbeten, da der Vorzugspreis mit dem Erscheinen des II. Bandes erlischt.^ Interessenten: Finanzämter und Beamte, Steuerberater und Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Treuhanbgesellschaften, Bücherrevisoren, Rechtsanwälte, die Buchhaltungsabteilungen der Industrie- und Handelsfirmen u.v. a. (Kundenprospekt steht zur Verfügung). mit Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen 3» erweiterte Auflage, etwa 640 Seiten, in Leinen etwa RM 17.— Bei der gegenseitigen Ergänzung zwischen Verwaltungsübung und Rechtsprechung sind seit Erscheinen der 2. Auflage neue Fragenkomplexe des EinkommcnsteuerwesenS aufgetaucht und geklärt worden. Die z. Auflage berücksichtigt diese Entwick lung und bringt die maßgeblichen Auslegungen der Rechtsbegriffe. Das Werk, auf den neuesten Stand gebrach», bleibt somit das anerkannt- Hilfsmittel für die Wittschaft, die Finanzverwaltung und dis Sachverständigen. Interessenten: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Jndustricunternehmungen sowie alle Handels- und Gewerbetreibenden und deren Verbände. Reichsbewertungs- und Vermögensteuergesetz Taschenkommentar mit Durchführungs- und Nebenbestimmungen Durch den soeben erschienenen Nachtrag jetzt auf dem neuesten Stand Geb. RM S.40, Nachtrag einzeln RM —.80 katt. 184« Nr. SS DienS-ag, den s. Mär, IMS 118»