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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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Nummer 249, 24. Oktober 1936 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Wichtige Mitteilungen zur Buchwoche Diapositive Wie bereits in Nr. 247 S. 918 mitgeteilt wurde, hat die Reichsfilmkammer genehmigt, daß in der Zeit vom 25. Oktober bis 1. November in jeder Vorstellung der Filmtheater ein Buch- werbe-Diapositiv zur Vorführung kommt. Die Diapositive müssen den Filmtheatern vom Beauftragten der örtlichen Werbegemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. In der vorliegenden Nummer bringen wir auf Seite 5364 Abbildungen der vorhandenen Diapositive (Originale farbig!), die den Ob leuten und Vertrauensmännern bereits vor einiger Zeit an- geboten wurden. Bestellungen find nurandenVerlagdes Börsenvereins zu richten, nicht an die Reichsarbeitsgemein schaft für Deutsche Buchwerbung! Das gleiche gilt für alle übrigen Werbemittel. * Die Reichsgruppe Industrie (Berlin W 35, Tirpitzufer 56/58) hat an ihre sämtlichen Wirtschaftsgruppen, an die Jn- dustrieabteilungen der Wirtschaftskammern und an die Mitglieder des Ausschusses für industrielle Wirtschaftswerbung ckn 17. Okto ber ein Rundschreiben (4938/V Mo/Sr.) gerichtet, in dem sie dazu auffordert, der Woche des Deutschen Buches auch in diesem Jahre wieder eine nachdrückliche und weitgehende Förderung zuteil werden zu lassen. Sie richtet an die Wirtschaftsgruppen sowie an die Jndustrieabteilungen der Wirtschaftskammern insbesondere hinsichtlich der örtlichen Ausstellungen und Veranstaltungen die Bitte, sich der Reichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buch werbung zur Mitarbeit zur Verfügung zu stellen. Nach einer Namhaftmachung der verschiedenen Werbemittel, wie Werbelisten, Lesezeichen mit Prämienschein und Plakat, das durch den örtlichen Buchhandel zu beziehen ist, wird angeregt, bei besonderen Veranstaltungen Vorträge von Dichtern halten zu lassen. Dann heißt es in dem Rund schreiben weiter: »Die Woche des Deutschen Buches soll wie im vergangenen Jahr besonderen Anlaß zur Ergänzung und auch zur Neu errichtung von Werksbüchereien geben, wobei auf den nachstehenden Erlaß des Reichsministers der Finanzen, wo nach Aufwendungen für Bücher, die für Werksbüchereien beschafft werden, sofort in voller Höhe abgeschrieben werden können, ver wiesen wird: »Der Reichsminister der Finanzen S 2119—793 III Berlin W 8, den 20. 8. 1935. Ich habe keine Bedenken, wenn Bücher, die zur Erweite rung bestehender Werksbüchereien oder zur Einrichtung neuer Werksbüchereien beschafft werden, als sogenannte »kurzlebige Wirtschaftsgüter-- im Sinne des § 6 Ziffer 1 Satz 4 des Ein kommensteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1005) behandelt werden. Industriebetriebe, die Bücher nach den Vor schriften des Handelsgesetzbuches führen, können also die Auf wendungen für Bücher, die für Werksbüchereien beschafft sind, sofort bis zur vollen Höhe abschreiben. Im Aufträge gez. Hedding«. Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buchwerbung hat außerdem die Anregung gegeben, daß ähnlich, wie es im ver gangenen Jahr von einer Firma gehandhabt wurde, den Ge folgschaftsmitgliedern beim Kauf eines Buches innerhalb der Woche des Deutschen Buches vom 25. Oktober bis 1. November ein Teilbetrag zurückerstattet wird. Wir bitten, auch diese Mög lichkeit der Förderung der Woche des Deutschen Buches besonders zu beachten.« Schließlich wird in dem Rundschreiben der Reichsgruppe In dustrie auf die örtlichen Buchausstellungen hingewiesen, die an Hand des von der Reichsschrifttumsstelle herausgegebenen Füh rers an möglichst zahlreichen Plätzen stattfinden sollen. * Einen besonderen Erfolg kann man sich von dem Rund schreiben versprechen, das die Wirtschastsgruppe Fahrzeug-Jndu- 928 strie (Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 8, Rundschreiben Nr. W/348/36) am 19. Oktober an ihre etwa 600 Mitglieder ge richtet hat. Auch in diesem Rundschreiben wird auf die Errich tung von Werkbüchereien besonders hingewiesen. Es wird auch auf das schöne Beispiel aufmerksam gemacht, das im vorigen Jahr die Auto-Union A.G. mit der Buchspende an ihre Gefolgschaftsmitglieder (— ein Teilbetrag der von ihnen während der Buchwoche getätigten Bücherkäufe wurde ihnen von der Firma zurückerstattet —) gegeben hat. Die Wirtschafts gruppe Fahrzeug-Industrie bittet ihre Mit glieder ausdrücklich, diese Möglichkeit der Förderung der Woche des Deutschen Buches be sonders zu beachten. Da es sich bei den genannten Wirtschaftsgruppen um große kaufkräftige Firmen handelt, ist damit zu rechnen, daß die An regung auf fruchtbaren Boden fällt. * Vom Oberbürgermeister der Stadt Weimar erhalten wir so eben die Nachricht, daß das Schloßmuseum wegen einer Staatsfeierlichkeit am Sonntag-Nachmittag (25. Oktober) nicht geöffnet sein kann. Wir verweisen nochmals auf das Verzeichnis der übrigen am Sonntag-Nachmittag geöffneten Weimarer Kul turstätten in Nr. 247, S. 918. Mitteilung der Geschäftsstelle des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler Beitragsleistung an den Reichsinnungsverband des deutschen Buchbinderhandwerks. Einige Mitgliedsfirmen (kleinere Sortimentsbuchhandlungen) haben mitgeteilt, daß sie von dem Jnnungsverband für eine nebenbei betriebene Buchbinderei zu Beitragsleistungen heran gezogen werden. Um für die Erledigung dieser Beschwerden einen überblick über die Gesamtzahl der durch derartige Beitragsforde rungen betroffenen Firmen zu erhalten, werden alle Mitglieds firmen, die nebenbei eine Buchbinderei betreiben, hierdurch auf gefordert, der Geschäftsstelle (Leipzig 6 1, Buchhändlerhaus) einen Bericht einzureichen und dabei folgende Fragen zu beant worten: 1. überwiegt der Buchhandelsbetrieb oder der Buchbinderei betrieb? 2. Wieviel Bücher werden durchschnittlich monatlich ge bunden? 3. Wie hoch ist der monatliche Durchschnittsumsatz im Buch handel Ihrer Firma? 4. Werden in der Buchbinderei Lehrlinge ausgebildet? 5. Werken in der Buchhandlung Lehrlinge ausgebildet? Leipzig, den 22. Oktober 1936. Thulke Gratis- u. Leihsendungen nach Polen u. Danzig Beschwerden aus Polen lassen notwendig erscheinen, noch einmal auf unsere Bekanntmachungen im Börsenblatt Nr. 88 vom 16. April und Nr. 94 vom 23. April d. I. zu verweisen, und damit auf die unbedingte Notwendigkeit der Verwendung der von uns anzufordernden Begleitformulare für Gratis- und Leih sendungen nach Polen und Danzig. Firmen, die bisher die erwähnten Bekanntmachungen nicht genügend beachteten und ihre Bestellungen auf diese Begleitzettel an die Reichsschrifttumskammer, Abt. Wirtschaftsstelle des deut schen Buchhandels, Berlin, richteten bitten wir, die Formulare von der Auslandabteilung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig anzufordern. Ferner weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, daß diese Begleitformulare nur für Gratis- und Leihsendungen nach Danzig und Polen und nicht für das übrige Ausland verwendet werden dürfen.
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