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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1936
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Nummer 24g, 24. Oktober IMS Börsenblatt sllr den Deutschen Buchhandel zeitlich einzuhalten; Beanstandungen werden an die Reichs schrifttumskammer weitergeleitet. Verleger von Werken des Reisebuchhandels können auf gefordert werden, über beabsichtigte Neuerscheinungen einen Vor bericht bei der Beratungsstelle einzureichen. Berlin, den 15. April 1934 Der Präsident der Reichsschristtumskammer I. V.: Wismann * Amtliche Bekanntmachung Nr. 33 in der Fassung der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 85 Durchführungsbestimmungen zur Anordnung über die Beratungs stelle für den Reiscbuchhandel. (Abgedruckt im Börsenblatt Nr. 136/1934) In Ergänzung meiner Anordnung vom 15. April 1934 be stimme ich zur Durchführung der Beobachtung des Reisebuch handels folgendes: 1. Jedes Werk, das durch den Reisebuchhandel vertrieben wird, ist der Beratungsstelle ohne besondere Aufforderung zu melden. Die Beratungsstelle ist weiterhin von jeder Neuauflage, Neuaus gabe oder Preisänderung der bereits gemeldeten Werke in Kennt nis zu setzen. 2. Zur Meldung ist der Verleger des betreffenden Werkes ver pflichtet. übernimmt eine Reisebuchhandlung die Gesamtauflage oder die Restauflage eines Werkes oder bringt sie ein Werk im Selbstverlag in den Reisevertrieb, so ist die betreffende Reisebuch handlung meldepflichtig. 3. Die Meldung hat für jedes Werk gesondert auf dem Melde vordruck zu erfolgen, der von der Beratungsstelle zum Preise von 5 Pfg. zu beziehen ist. 4. Der Anmeldung ist der entsprechende Prospekt in vier Stücken beizulegen. 5. Die Barauslagen für die Überprüfung der Werke, die von der Beratungsstelle zur Prüfung angefordert werden, werden durch die BAG oder durch Nachnahme erhoben. 6. Auf Verlangen sind der Beratungsstelle alle zur Prüfung der Werke notwendigen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. 7. Unverlangt eingesandte Werke werden nicht geprüft und gehen unfrankiert zurück. Für diese Sendungen übernimmt die Beratungsstelle keinerlei Haftung. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Durchführungsbestimmungen ziehen Ordnungsstrafen nach sich und können im Wiederholungs fälle zum Ausschluß aus der Reichsschrifttumskammer gemäß § 10 der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskultur kammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) führen. Berlin, den 12. Juni 1934 Der Präsident der Reichsschristtumskammer I. V.: Wismann * Nach dem bisherigen Rechtszustand mußten die Werke, die durch den Reisebuchhandel verbreitet werden, der Beobachtungs stelle lediglich gemeldet werden. Die Beobachtungsstelle prüfte die Kalkulation und die Werbung und beaufsichtigte den Vertrieb. Sie hatte dadurch die Möglichkeit, die Öffentlichkeit vor unangemes senen Überteuerungen zu schützen. Die Meldepflicht aller Werke, die im Reisebuchhandel ver breitet werden (also nicht nur solcher, die ausschließlich im Reise buchhandel verbreitet werden), bleibt gemäß der amtlichen Be kanntmachung Nr. 33, die auch durch die neue Anordnung nicht geändert wird, bestehen. Ebenso bleibt der Auftrag der Nach kalkulation gemäß Absatz 1 der Anordnung vom 15. April 1934 aufrechterhalten. Die Vertriebsart und die Werbung werden auch in Zukunft weiter beobachtet werden. Diesen Arbeiten wird durch die Anordnung vom 16. Oktober 1936 die Aufgabe hinzugefügt, Verleger von Werken des Reise buchhandels aufzufordern, über beabsichtigte Neuerscheinungen einen Vorbericht einzureichen und diesen Vorbericht zu prüfen. Die Übersendung derartiger Vorberichte ist nicht generell an geordnet. Die Beratungsstelle für den Reisebuchhandel wird viel mehr einzelne Verlage zu dieser Vorlage einzeln auffordern. Die Prüfung der Vorberichte erfolgt zu dem Zweck, das Erscheinen von sogenannten »Prachtschinken- in Zukunft zu verhindern. Die Verleger, die derartige Werke verlegen und verbreiten, obgleich die Beratungsstelle für den Reisebuchhandel ein negatives Urteil über den Vorbericht abgegeben hat, setzen sich der Gefahr eines Verbotes des Buches aus. jenes große Bekenntnis zu der Arbeit, die immer geleistet werden muß, um eine Entfremdung zwischen dem Volk und dem kultu rellen Leben der Nation zu verhüten, und zu verhindern, daß Kultur und Bildung je wieder nur zu einem Vorrecht einzelner Kreise werden. Diese Arbeit muß das ganze Volk in seiner Breite erfassen. Sie muß in der Schule beginnen und auf der Uni versität weitergeführt werden. Jede deutsche Buchhand lung hat sich in ihren Dienst zu stellen. Jeder Vortragende, der sich mit einem deutschen Buch >n der Hand an einen Vor tragstisch begibt, ist ihr verpflichtet. Jeder Kritiker, der in der Zeitung über ein Buch schreibt oder am Mikrophon eine Ein führung spricht, ist ihr unterworfen. Alle die, die sich dazu be rufen glauben, das deutsche Volk geistig zu führen und sein Leben vom Seelischen her neu zu erfüllen, haben zu jeder Stunde und an jedem Ort, wo sie Volk und Buch miteinander in Berührung bringen, diese Arbeit zu leisten. Selbstverständlich wird es dabei nie ohne viel zähe Kleinarbeit abgehen. Aber auf sie gerade kommt es an, und wer nicht gewillt ist, auch diese Klein arbeit auf sich zu nehmen, der möge auch nicht behaupten, daß ihm das deutsche Volk und das deutsche Buch am Herzen liegen. Denn von dieser Kleinarbeit hängt es weitgehend ab, ob die innere 926 Widerstandskraft unseres Volkes so stark und zuverlässig werden wird, daß jede geistige Verführung von jetzt ab unmöglich ist. Hier kommt es darauf an, dafür zu sorgen, daß auch der einfache Mensch im deutschen Buch wieder seine seelische Heimat entdeckt und daß er das Wertvolle vom Wertlosen unterscheiden lernt. Die Buchtage fanden im Volk kein Echo, die alljährlich statt findende Woche des Buches aber gibt die Gewähr dafür, daß die enge Verbindung zwischen deutschem Volk und deutschem Buch eine dauernde, nie mehr zu trennende sein und bleiben wird. Denn darauf sind die weit- und tiefgreifenden Bemühungen aller an den einzelnen Veranstaltungen der Buchwoche Beteiligten in erster Linie gerichtet. Während im Jahre 1935 ein Sonderheft der Zeitschrift »Buch und Volk- im Mittelpunkt der öffent lichen Werbung stand, sind es in diesem Jahre die sechs Buch- listen, die in der Riesenauflage von über zehn Millionen verbreitet werden und die den Angehörigen der verschiedenen Stände in einer knappen Zusammenfassung das bieten, was für ihre besonderen geistigen Bedürfnisse wichtig, notwendig und unentbehrlich ist. In den einzelnen Listen haben die verschiedenen Zweige des Schrift tums eine klug abgewogene Berücksichtigung gefunden. Die poli tische und weltanschauliche Bedeutung des Schrifttums ist dabei
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