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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1929
- Strukturtyp
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- 1929-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1929
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- Deutsch
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X° 244, 19. Oktober 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d.Dtsch».Buchhandel. von der Regierung geldlich unterstützt wird, sich also scheinbar kein Verleger gefunden hat, es aus eigenes Wagnis herauszubringen- Robert Koch, der eigentliche Begründer der neuen Bakteriologie, ist nicht genannt, dagegen Pasteur und Lister, als die Entdecker und Bahnbrecher. Das macht den Eindruck, als ob man ein Ein- dringen der Lehren der Kochschen Schule und Bekanntwerden der Tat sache, daß fast alle grundlegenden Entdeckungen in der Bakteriologie, Serologie, Jmmunitätslehre und Chemotherapie in Deutschland und von deutschen Gelehrten gemacht sind, verhindern will. Beschämend aber zugleich vorbildlich für unsere Wissenschafter ist nur ein Um stand, daß der gleiche Stoff dort auf etwa 250 Bogen gebracht ist, zu dessen Verarbeitung wir über 800 Bogen, also über das Dreifache, be nötigen. Der praktische Sinn der Engländer will und bringt eben nur Tatsachen und Ergebnisse mit ihrer notwendigen Begründung, ohne Beiwerk, ohne Meinungsstreit Uber Unbewiesenes und ohne den furchtbaren Drang nach lückenloser Vollständigkeit. Aus Polen. — In der Sitzung des Hauptvorstandes des Pol-' nischen Buchhändlerverbandes, die am 21. September in Posen statt fand, wurde u. A. über die Konkurrenz der Schulläden und der Lehrergenossenschasten verhandelt, durch die die Sortimenter ge schädigt werden. Ein Rundschreiben des Unterrichtsministeriums, das sich gegen diese Konkurrenz wendet, wird von den Schulen und Volksschullehrern nicht beachtet. Der Hauptvorstand beschloß, das Industrie- und Handelsministerium sür die Angelegenheit zu inter essieren, und zwar durch Vermittlung der Industrie- und Handels kammern. Professor Jan Muszkowski, der Kurator der Warschauer Buchhändlerkurse, beendet im »Przeglad Ksitzgarski« lNr. 30) seine Artikelserie über die Buchhändlerlehranstalt in Leipzig und be richtet über einige Lehrfächer, so Geschichte des Buchhandels, Biblio thekswissenschaft, Kunstgeschichte, Geschichte der Musik, National ökonomie, Buchführung usw., und deren Programm. Zum Schluß skizziert er die Ziele der Warschauer Buchhändlerkurse und zieht dabei Vergleiche mit der deutschen Lehranstalt. Muszkowski spricht dabei den Wunsch aus, daß sich akademisch gebildete Personen dem pol nischen Buchhandel, namentlich dem Verlagsbuchhandel widmen möchten. Der seit dem Frühling dieses Jahres bestehende Verein Pol nischer Belletristen hat an das Unterrichtsministerium eine Denk schrift gerichtet, in der er unter Hinweis auf die ungünstige Lage, in der sich die polnische Literatur befindet, eine Reihe von Maßnahmen empfiehlt zur Besserung der jetzigen Verhältnisse. So beantragt der Verein die Einführung einer Steuer, die von polnischen Übersetzungen fremdsprachlicher im Auslande erschienener Werke erhoben werden soll, namentlich, wenn es sich um Übersetzungen künstlerisch minder wertiger Werke handelt. Dem Unterrichtsminister soll das Recht zu- stehcn, Steuerbefreiung für wissenschaftliche Werke oder Werke von hohem Kunstwert zu gestatten, die auf keinen großen Absatz rechnen können. Weitere Anträge des Vereins betreffen die rationelle Pro paganda polnischer Bücher, die Volksbibliotheken, Abänderungen des Urheberrechts und die Unterstützung bejahrter Schriftsteller durch den Staat. Der »Przeglad Ksisgarski« entnimmt der Poscner Zeitschrift »Tecza« einen längeren Artikel von Witold Hulewicz, einem als Lyriker und Übersetzer Rainer Maria Rilkes in Polen geschätzten Schriftsteller, über die Deutsche Bücherei in Leipzig. Hulewicz schildert einen Besuch, den er im Sommer dieses Jahres dieser »un gewöhnlichen Institution, der einzigen dieser Art in Europa«, abge- stattct hat, berichtet über ihre Gründung und Geschichte, ihre Einrich tung usw. und erwähnt zum Schluß auch die »Gesellschaft der Freunde der Deutschen Bücherei«. Er schließt seine fesselnde und sachliche Be schreibung dieses »Palastes des Buches«, die, wie er sagt, die polni schen Leserkreise interessieren müsse, da es sich nm eine »musterhafte Organisation« und ein »nachahmenswertes Beispiel schöpferischer Energie« handle mit den folgenden Sätzen: »Mein Besuch in diesem wundervollen Palast des Buches war nicht nur überaus interessant für den Bücherfreund; er war über alle Maßen erhebend. . . Dem Buch ist hier ein Tempel Salomos erbaut worden, und das Beispiel von Energie, Beharrlichkeit, Arbeit, systematischer Einrichtung und zweckmäßiger Organisation ist zu groß, um nicht im höchsten Grade nachahmenswert zu sein«. Berlin. Or. W. C h r i st i a n i. Deutscher Schriftsteller-Verband. — Vor 50 Jahren wurde der Deutsche Schriftsteller-Verband in Eisenach gegründet. Ebenfalls in der Wartburg-Stadt fand vom 3.-6. Oktober die Jubiläumstagung statt, dem Ernst der Zeit entsprechend in schlichter Weise. Am Be- griißungsabend hieß der 1. Vorsitzende Or. Eoerling die zahlreich er schienenen Dichter und Schriftsteller willkommen und gedachte des verstorbenen Außenministers Or. Stresemann. Die eigentliche Ver bandstagung fand am Freitag im Saale des Wartburghofes statt. In der Vorstandswahl wurde für den wegen Krankheit ausscheidcnden 1. Vorsitzenden Or. Otto Everling, der zum Ehrenmitglied ernannt wurde, Or. Paul Lindenberg gewählt, als Schatzmeister Konsul Knippe. Die Festsitzung am Nachmittag im Sängersaal der Wartburg wurde von zahlreichen künstlerischen Darbietungen umrahmt. Im Mittelpunkt stand eine Kundgebung für das deutsche Schrifttum mit einem Appell an die deutschen Verleger und Bühnen, die deutschen Schriftsteller in ihrer wirtschaftlichen Not nicht zu vergessen. Der Abend war mit Vorträgen aus- gefüllt, am Spätabend fand eine Wartburgbeleuchtung statt. Sonnabend folgten die Begrüßung durch den Eisenacher Bürgermeister, ein Vortrag von Or. Paul Fechter: »Deutsche Art im deutschen Schrifttum«, der den Schriftstellern die Verpflichtung zur Leistung im höchsten Sinne nahelegte, Besichtigungen und abends ein Dichterabend im Stadttheater. Der Sonntag führte die Festteilnehmer in einer Autorundfahrt nach Schloß Creuzburg ins Schriftstelterheim. Gegen auffällige, verkehrsstörcndc Reklame in Schaufenstern kann die Polizeibehörde einschrcitcn. (Nachdruck verboten.) — In dem Schaufenster einer Filiale einer Tageszeitung in Halle a. S. war eine Figur in Gestalt eines Botenjungen als Blattwender aufgestellt, die sich durch mechanische Vorrichtungen bewegte. Da infolgedessen viele Passanten zum Stehenbleiben veranlaßt wurden, erhielt die betreffende Verlagsgesellschaft eine polizeiliche Verfügung, durch welche ihr aus Verkehrs- und sicherheitspolizcilichen Gründen auf gegeben wurde, die Figur zu beseitigen; es wurde eine Geldstrafe von 500 Mark und unmittelbarer Zwang angedroht. Nach fruchtloser Beschwerde beim Regierungspräsidenten und beim Oberpräsidenten der Provinz Sachsen erhob die Berlagsgesellschaft Klage beim Ober verwaltungsgericht und betonte, die Polizeibehörde sei nicht befugt, ein zeitgemäßes Reklamemittel zu unterbinden. Die Ausstellung eines solchen Blattwenders liege im sozialen Interesse, da den unbemittelten Bevölkerungskreisen Gelegenheit gegeben werde, sich über die neuesten Tagesereignisse zu unterrichten. Das Oberverwaltungsgericht wies aber die von der Verlagsgesellschaft erhobene Klage als unbegründet ab und führte u. a. aus: ein Gewerbetreibender dürfe seinen Gewerbe betrieb nicht derart einrichten, daß dadurch ein polizeiwidriger Zu stand und polizeiliche Gefahren entstehen. Vorliegend sei nun eine etwas auffällige Reklame gewählt worden, und zwar eine Figur, welche ständig Blätter umwende; diese Einrichtung sei getroffen wor den, um möglichst viele Personen auf das Schaufenster der Filiale ansmerksam zu machen und zum Stehenbleiben zum Zwecke des Lesens zu veranlassen. Dies wäre an einer Stelle zulässig, wo der Raum vor dem Schaufenster derart sei, daß durch das Stehenbleiben einer Anzahl von Leuten eine polizeiliche Gefahr für die Leichtigkeit des Verkehrs nicht entstehe. Unter anderen Umständen könne aber eine polizeiliche Gefahr, nämlich eine Erschwerung und Verstopfung des Straßenverkehrs hervorgerufen werden. Wenn ein Gewerbe treibender Maßnahmen der vorliegenden Art zu Reklamczwecken er greife und es versammeln sich dadurch viele Leute vor seinem Schau fenster, sodaß der Verkehr ins Stocken gerate, dann sei er Störer im Sinne des Polizeirechts und könne zur Beseitigung der Störung an gehalten werden. sAktenzeichcn: III. 54. 29.) Eine Ausstellung des Schweizerischen Gutcnbcrgmuseums in Bern. — Es hat zwar noch kein eigenes Gebäude wie das Gutenberg- niuseum in Mainz, sondern ist vorläufig noch im zweiten Stock des Historischen Museums untergebracht. Es sammelt Bücher und Druck sachen, Buchdruckerwerkzeuge und -gcrätschaften von den ältesten Zei ten bis zur Gegenwart und unterhält eine ansehnliche Fachbibliothek. Durch seine Sammlungen und seine Zeitschrift, durch Vorträge und Ausstellungen dient es dem gesamten Buch- und Zeitungsgewerbe. Der Leiter des Museums, Karl I. Lüthi, ein ehemaliger Buchdrucker, hat jetzt wieder eine vorzügliche Ausstellung »Die Schrift« zu stande gebracht, die bis Ende dieses Jahres dauert. Sie gliedert sich in folgende Abteilungen: Schriften der Erde; Älteste Schriften; An wendung der Handschrift; Anwendungen der Druckschrift; Schrift und Presse. Nur das Allerwichtigste aus den einzelnen Abteilungen sei hier angedeutet: In den ersten beiden Abteilungen finden wir einen sehr schön ausgearbeiteten Stammbaum der Schrift, Marksteine aus der Weltliteratur in Originalschriftcn, viele Alphabete fremder Schriften, Werke mit fremden Schrifttafeln und Schriftproben be rühmter Firmen. Ägyptische, chinesische, japanische u. a. Bild- und Schristplakate, Holzschnitte und Holzstöcke, peruanische Knotenschrift. 1123
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