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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1939
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- 1939-01-28
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- 28.01.1939
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Kulturtagung von achtzig deutschen Städten Der Aufstieg des deutschen Volksbüchereiwesens Am 20. Januar traten in Stuttgart Vertreter von achtzig großen Städten aus allen Gauen Großdeutschlands unter der Lei tung des stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Gemeinde- tagcs, Oberbürgermeister vr. Weidemann-Halle, zu einer Kultur- tagung zusammen. Der Direktor des Statistischen Amts der Stadt Königsberg, vr. L a w i n, legte die Ergebnisse der soeben durchgeführten Sta- tistikderdeutschenVolksbüchereien vor. Durch die Ende des Jahres 1937 erlassenen Richtlinien für das Volksbüchereiwesen ist ein einheitlicher Nahmen geschaffen worden, der die Entwicklung der Volksbüchereien bei aller Freiheit in der Ausgestaltung nach dem jeweiligen örtlichen Bedürfnis in eine gleichmäßige Richtung lenkt. Die jetzt vorliegende statistische Untersuchung erstreckte sich auf alle Gemeinden des Altreichs mit über 20 000 Einwohnern, sodaß der bedeutendste Teil der gemeindlichen Volksbüchereiarbeit erstmalig Berücksichtigung fand. Die Untersuchung hat ergeben, daß am 31. März 1938 in den erfaßten 273 Gemeinden 279 von der Stadt verwaltung unterhaltene und verwaltete Volksbüchereien mit 355 Zweigstellen bestanden. Die größten Städte verfügen über mehrere Volksbüchereien, so Berlin allein über zwanzig, Hamburg über vier, binundfünfzig Städte besaßen am Stichtag Veine eigene Volks bücherei. Bei manchen von ihnen wird die Gründung von Volks büchereien vorbereitet, znm Teil ist sie inzwischen bereits dnrch- gcfnhrt. In einigen Städten befindet sich das Volksbücherciwesen noch in Händen von Stiftungen und Vereinen, andere wiederum haben seine Pflege Gliederungen der Partei oder Landesbibliotheken überlassen. Vielfach stehen noch die gemeindlichen Volksbüchereien mit wissenschaftlichen Büchereien unter gemeinsamer Leitung dies ist bei 64 Büchereien der Fall —, und außerdem sind mit den Volks büchereien noch zahlreiche Sondereinrichtungen, insbesondere Jugend- und Musikbüchereien verbunden, von denen Jugendbüchereien mit 197 und Mnsikbüchereien mit 43 vertreten sind. Weiterhin gehören zu den gemeindlichen Volksbüchereien 321 Lesesäle, darunter für Jugendliche allein 70. Die Größe der Leistung wird schon daraus ersichtlich, daß den hier behandelten Volksbüchereien ein Buchbestand von 5176 458 Bänden zur Verfügung steht. Davon sind allein nach der Machtübernahme annähernd 1,6 Millionen Bände, das sind fast 28°/° des Gesamtbestandes, angeschafft worden, ein Beweis dafür, in welchem Umfang der (Neuaufbau der städtischen Volksbüchereien dnrchgeführt worden ist. Welch starken Austrieb die Benutzung der Bücher dadurch erfahren hat, beweist die Tatsache, daß nicht weniger als 13,6 Millionen Bücher im Rechnungsjahr 1937/38 zur Ausleihe gekommen sind. Danach wurde jedes Buch im Laufe des Jahres durchschnittlich 2,63mal ausgeliehen. Dieses Ergebnis wurde ins besondere durch einen starken Anstieg der Zahl der jugendlichen Leser ermöglicht, deren Anteil an der Gesamtleserschaft von 12°/» im Jahre 1935 auf fast 17°/» im Jahre 1937/38 stieg. All diese Lei stungen wären nicht möglich gewesen ohne einen entsprechenden Ein satz gemeindlicher Mittel. Die Gemeinden haben sich auch hier von der Überzeugung leiten lassen, daß die Pflege der ihnen anver trauten Kulturgüter Opfer verlangt, ohne welche die Erhaltung und Aufwärtsentwicklung des Kulturstandes unseres Volkes nicht denkbar ist. Die Ausgaben für das Volksbüchereiwesen sind in der Zeit von 1935 bis 1937/38 von 8 auf 9,2 Mill. NM, d. h. um 15°/° gestiegen. der Direktor der Reichsstelle für das Volksbüchereiwesen, vr. Hei lt g e n st a e d t - Berlin, ging in seinem Vortrag »Die deut schen Stadtbüchereien heute und morgen« von der von Grund auf durch den Nationalsozialismus geänderten Stellung und Aufgabe des Buches, von dem völlig neuen, in der Geschichte des geistigen Lebens der Völker erstmaligen und einmaligen Ver hältnis von Volk und Buch aus. Es gelte, Buch und Volk praktisch in engste Verbindung zu bringen. Das sei in erster Linie Aufgabe der öffentlichen Büchereien, die aber in klarer Sicht ihrer Gesamt ausgabe — wissenschaftliche Bücherei / Volksbücherei / Werkbücherei nebeneinander — ihre Sonderausgaben im Dienste der Volksgemein schaft zu erfüllen hätten. Für die städtische Volksbücherei habe als Gesetz zu gelten: Das Buch kommt zum Menschen! Nicht durch zentrale Großbüchereien, sondern durch planmäßige Verteilung mitt lerer Büchereien mit Ausleihstellen bis in die Randsiedlungen hinein müsse das gesamte bewohnte Stadtgebiet durchdrungen werden, da mit jedem Volksgenossen das Buch zur Hand ist. Lesesäle zur ver tiefenden Arbeit, namentlich Jugendleseräume und -ausleihen, seien erforderlich, weiterhin wünschenswert auch Mnsikbüchereien. Noch seien auf diesen Gebieten viele Wünsche unerfüllt, aber doch gebe es richtungweisende und hoffnungsvolle Ansätze. An erster Stelle stehe Stuttgart mit seinen stattlichen neuen Büchereien, daneben verdienten Kiel und Offenbach, Jena und Celle, Breslau und Leipzig, Hannover und Frankfurt (Oder) besondere Erwähnung. Mit einem Hinweis auf das Gutenbcrgjahr 1940, das zu einem Markstein in der Ans wärtsentwicklung des deutschen Stadtbüchereiwesens werden sollte, schloß der Vortragende seine Ausführungen. Der Kulturreferent des Deutschen Gemeindetages, Beigeordneter vr. Benecke-Berlin, sprach dann über einige wichtige Fragen des städtischen Konzertwesens und der Leiter der Neichsstelle für Unter richtsfilme, Ministerialrat vr. Zierold-Bcrlin, über die schulischen und kulturellen Aufgaben des Unterrichtsfilms. Seit 1934 sind 30 000 Vorführungsapparate von der Reichsstelle den Schulen des Altreichs zur Verfügung gestellt. Es sind mehr als die Hälfte aller Schulen bereits versorgt. — Eine Sondertagung der ostmärkischen und sudetendeutschen Städte schloß sich an die allgemeine Kultur tagung an. Umschau in Wirtschaft und Recht Zur Lehrzeitvcrkürzung. Ein ergänzender Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 2. Dezember 1938 weist darauf hin, daß mit der Lehrabschlußprüfung der Auftrag des Lehrherrn über den ihm zur Ausbildung anver trauten Lehrling beendet wird. Dieser Grundsatz geht den Bestim mungen des BGB., des Arbeitsordnungsgesetzes wie auch den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen über den Lehrvertrag vor. Darum können Lehrlinge nach bestandener Gehilfenprüfung nicht mehr bis zum zeitlichen Ablauf des Lehrvertrages festgehalten werden. Der Minister erklärt sich lediglich damit einverstanden, daß das Lehr- vcrhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem der Lehrling die Abschlußprüfung besteht. In Zukunft wird in die Lehrverträge eine entsprechende Klausel eingesetzt werden. — Im Anschluß hieran sei noch einmal auf die Anordnung vom 1. März 1938 hingewiesen, wonach die Einstellung von Lehrlingen und Volontären der Zustimmung des Arbeitsamtes bedarf, und zwar braucht der Betrieb die Genehmigung für ihre Beschäftigung, und die Eintretenden brauchen die Zustimmung zum Antritt ihrer Stelle. Arbeitseinsak der Frauen und der Erwerbsbeschränkten. Dieses Thema ist den Arbeitsausschüssen sämtlicher Wirtschafts zweige eben gestellt worden. Die zu beratenden Fragen erstrecken sich auf den Arbeitsplayaustausch zwischen Mann und Frau, den aushilfsweisen Einsatz der Frau und die Halbtagsbeschäftigung von Frauen, die einen Haushalt führen. Dreimonate-Kiindigungsfrist in Sachsen. Der Reichstreuhänder für das Wirtschaftsgebiet Sachsen be richtet über die unter dem 19. September und 20. Oktober 1938 ein geführte Drcimonats-Kündigungsfrist für sämtliche in der freien Wirtschaft — einschließlich der Landwirtschaft — beschäftigten gewerb lichen Arbeiter(-innen), der kaufmännischen und technischen Ange stellten einschließlich der Jugendlichen. Nur 829 Kündigungen wurden vom Betriebssichrer ausgesprochen, dagegen 4659 durch Gefolgschafts- Mitglieder, in der Mehrzahl mit der Begründung, »daß sie sich wirt schaftlich verbessern wollten«. Die Anordnung hat »die vorhanden gewesene Unruhe und Unsicherheit beseitigt« und »offenbar durch ihr bloßes Dasein eine eindrucksvolle und beruhigende Wirkung ausgelöst«. Neichstreuhänder der Arbeit Die Maßnahmen der einzelnen Reichstreuhänder der Arbeit werden aufeinander abgcstimmt (Ministerialdirektor vr. Mansfeld in »Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht«). An Stelle der Schlag bäume an den Landesgrenzen dürfen jetzt nicht die Grenzpfähle der 83
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