6878 27ö, 27. November 1831. Fertige Bücher. Börsenblatt s. d.Dtschn.Buchhandel. ek'so/kr'e/r.' mLOVOIL 8H^88LK Lachsen unü Angelsachsen M'/ ss) ^öör/csll/rZsezr U»c7 r'm ll/rc/ Äll/ Ts/e/n. /n lernen Feö. 9.— T> Ein fesselndes Bllö der frühen nieLerfächsifch-englischen Geschichte. Das Jahr tausend sächsischer Zrühzeit, das vor uns ersteht, führt zu Len Wurzeln deutscher Kraft, aus denen der mächtige angelsächsische Zweig entsprossen ist. Sachsen und Angelsachsen waren es, die Amerika, Kanada, Australien, Afrika für Europa erschlossen. Wie aber hat es sich zugetragen, Laß aus dem alten sächsischen Bauernvolk solche die Welt gestaltende Kraft ausging? Oie Antwort gibt Straffer in seinem Buch, das, auf vielen historischen Duellen aufgebaut, diese Geschichte, die man eine Geschichte aus Traum und Tat nennen kann, in hinreißenden Worten schildert. Dieses Buch ist ein männ liches Buch, das in die Hände der Zugenö, in die Hände der Erzieher gehört, das alle Deutschen, die nicht nur unsere Vergangenheit lieben, sondern als gegenwärtige Menschen an der deutschen Politik teilnehmen, lesen müssen. I^orr Lank T/reo-ion Zfnassen ensc/rrerr früher: Wikinger unö Normannen M7 ^7 Ter's vez-ö^enk/rakke/- ^uzrp/e su/ 27 7s/eszr. /n lernen §eö. 72.50 Hs Oie Literatur: Strassers Versuch, die gesamte Geschichte und Kultur ist sein durchaus richtiger Standpunkt, daß er die Geschichte dieser der Wikinger auf wissenschaftlicher Grundlage allgemeinverständlich dar- nordischen Recken nicht aus dem Blickwinkel der west- und südeuro- zustellen, ist glänzend gelungen. Sein Buch ist eine hervorragende päischen Quellenhistoriker darstellt, für die sie nur Llrheber ungeheurer Leistung, schon deswegen, weil es zum erstenmal in Deutschland die Schrecken bedeuteten, sondem sie aus ihrer eigenen Volkheit heraus wundervollen Lunde der letzten Jahrzehnte verwertet, die ganz neues begreift. Ausgezeichnet sind die Betrachtungen über die nordische Kunst. Licht über die nordgermanische Kultur verbreiten. Grundlegend wichtig Das Buch ist eine hochbedcutende Tat von allgemeiner Geltung. 2 /l-e/'/vo/Ze V^NI^QS/^ST^l-l- . I-IälVISUNQ —